Discussion:
Heizungsraum
(zu alt für eine Antwort)
Ralf
2009-02-01 00:57:29 UTC
Permalink
Hallo,

Ich bin nun schon einige Zeit am suchen und finde irgend wie nicht das
richtige....
Ich suche irgend eine Form von Schriftstück das mir aufzeigt was alles in
einem Heizungsraum rein muß/darf....
Oder eben nicht rein Darf....

Gegeben ist ein Heizungsraum in einem öffentlichen Gebäude
Es ist eine Gasheizung eingebaut
ca 100kw
Gelagert wird dort unter anderem
Toilettenpapier, Papierhandtücher, Reinigungsmittel, Weihnachtsdeko,
Malerbedarf und andere dinge...
Die Frage ist nur... Darf so was in einem Heizungsraum gelagert werden oder
nicht...
Und das am besten in gedruckter form zum nachlesen...
Hat da jemand eine www Adresse wo ich was finden kann?

Gruß
Ralf
Siegfried Schmidt
2009-02-01 02:50:48 UTC
Permalink
Hallo Ralf,
Post by Ralf
Ich suche irgend eine Form von Schriftstück das mir aufzeigt was alles
in einem Heizungsraum rein muß/darf....
Suche nach der FeuVO deines Bundeslandes
Post by Ralf
Gegeben ist ein Heizungsraum in einem öffentlichen Gebäude
Es ist eine Gasheizung eingebaut
ca 100kw
In dieser Leistungsklasse dürfte ein eigener Heizraum gefordert sein, der
auch nicht anderweitig genutzt werden darf.

Allerdings müsste eine eventuelle Fehlnutzung auch dem Schornsteinfeger
aufgefallen sein.


Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
nobby
2009-02-01 09:42:42 UTC
Permalink
Post by Ralf
Hallo,
Ich bin nun schon einige Zeit am suchen und finde irgend wie nicht das
richtige....
Ich suche irgend eine Form von Schriftstück das mir aufzeigt was alles in
einem Heizungsraum rein muß/darf....
Oder eben nicht rein Darf....
Gegeben ist ein Heizungsraum in einem öffentlichen Gebäude
Es ist eine Gasheizung eingebaut
ca 100kw
Gelagert wird dort unter anderem
Toilettenpapier, Papierhandtücher, Reinigungsmittel, Weihnachtsdeko,
Malerbedarf und andere dinge...
Die Frage ist nur... Darf so was in einem Heizungsraum gelagert werden oder
nicht...
Und das am besten in gedruckter form zum nachlesen...
Hat da jemand eine www Adresse wo ich was finden kann?
Gruß
Ralf
Frag doch mal bei der zuständigen Feurwehr nach. Die sollten sowas haben
und rücken das auch sicherlich gerne raus.
vG Nobby
Rolf Sonofthies
2009-02-01 09:47:51 UTC
Permalink
Post by Ralf
Ich suche irgend eine Form von Schriftstück das mir aufzeigt was alles in
einem Heizungsraum rein muß/darf....
Oder eben nicht rein Darf....
in D: Feuerstättenverordnung (FeuVO) o.ä. Deines Bundeslandes
Post by Ralf
Gegeben ist ein Heizungsraum in einem öffentlichen Gebäude
Es ist eine Gasheizung eingebaut
ca 100kw
Gelagert wird dort unter anderem ...
Die Frage ist nur... Darf so was in einem Heizungsraum gelagert werden oder
nicht...
nach den mir näher bekannt FeuVObeu der Größenordnung garnichts
Post by Ralf
Und das am besten in gedruckter form zum nachlesen...
Hat da jemand eine www Adresse wo ich was finden kann?
Google nach FeuVO und dem üblichen Kürzel Deines Bundeslandes.
--
Rolf Sonofthies
Profiler
2009-02-01 10:38:08 UTC
Permalink
Beispiel Landesrecht BW, aber wird es auch geben in Bundesrecht :
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=FeuerAnlV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

Aufstellräume für Feuerstätten
(1) Feuerstätten für flüssige und gasförmige Brennstoffe mit einer Gesamtnennwärmeleistung von mehr als 50 kW dürfen nur in Räumen aufgestellt werden,

1.. die nicht anderweitig genutzt werden, ausgenommen zur Aufstellung von Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken und ortsfesten Verbrennungsmotoren sowie zur Lagerung von Brennstoffen,

2.. die gegenüber anderen Räumen keine Öffnungen, ausgenommen Öffnungen für Türen, haben,

3.. deren Türen dicht- und selbstschließend sind und

4.. die gelüftet werden können.




Schonsteinsfeger sollte es wissen, lokale Behörden zb Kreisbrandmeister, regierungspräsidium, gewerbeaufsicht.

Stichwort Brandverhütungsschau -
Problem öffentlichen Gebäude - Aber hier sollte die LBO und LandesVerordnungen als gute beispiele gegenüber uns Bürger doch umgesetz werden...


mfg
John
Post by Ralf
Hallo,
Ich bin nun schon einige Zeit am suchen und finde irgend wie nicht das
richtige....
Ich suche irgend eine Form von Schriftstück das mir aufzeigt was alles in
einem Heizungsraum rein muß/darf....
Oder eben nicht rein Darf....
Gegeben ist ein Heizungsraum in einem öffentlichen Gebäude
Es ist eine Gasheizung eingebaut
ca 100kw
Gelagert wird dort unter anderem
Toilettenpapier, Papierhandtücher, Reinigungsmittel, Weihnachtsdeko,
Malerbedarf und andere dinge...
Die Frage ist nur... Darf so was in einem Heizungsraum gelagert werden oder
nicht...
Und das am besten in gedruckter form zum nachlesen...
Hat da jemand eine www Adresse wo ich was finden kann?
Gruß
Ralf
Martin Kienass
2009-02-01 16:20:09 UTC
Permalink
Post by Ralf
Hallo,
Ich bin nun schon einige Zeit am suchen und finde irgend wie nicht das
richtige....
Ich suche irgend eine Form von Schriftstück das mir aufzeigt was alles in
einem Heizungsraum rein muß/darf....
Oder eben nicht rein Darf....
Du suchst die Feuerungsverordnung (FeuVO) Deines Bundeslandes.
Post by Ralf
Gegeben ist ein Heizungsraum in einem öffentlichen Gebäude
Es ist eine Gasheizung eingebaut
ca 100kw
Es wäre wahrscheinlich schon wichtig zu wissen, ob "ca. 100kW" nun
99,8kW oder 100,2kW sind, denn 100kW dürfte in den meisten Ländern die
Grenze zwischen "Heizraum erforderlich" und "Heizraum nicht
erforderlich" darstellen.
Post by Ralf
Gelagert wird dort unter anderem
Toilettenpapier, Papierhandtücher, Reinigungsmittel, Weihnachtsdeko,
Malerbedarf und andere dinge...
Die Frage ist nur... Darf so was in einem Heizungsraum gelagert werden oder
nicht...
Wenn es ein Heizraum ist (über 100kW), dann nicht. Wenn es kein
Heizraum ist (unter 100kW), dann im Prinzip ja. Solange nicht durch
die Lagerung Brandgefahr (Weihnachtsdeko am Abgasrohr aufgebammelt)
entsteht, die Verbrennungsluftversorgung behindert (Klopapier in den
Zu- und Abluftöffnungen gestapelt) wird, oder die Bedienung der Heizung
erschwert / verhindert wird (Tür auf, Lagerkartons rein, Tür zu).
Post by Ralf
Und das am besten in gedruckter form zum nachlesen...
Hat da jemand eine www Adresse wo ich was finden kann?
Für Hamburg:
http://www.hamburg.de/contentblob/152922/data/feuerungsverordnung-feuvo).pdf

Für Dein Bundesland musst Du selbst googeln. Aber im Prinzip kann Dir
die örtliche Feuerwehr oder der zuständige Bezirksschornsteinfeger
bessere, weil der konkreten Situation entsprechende, Ratschläge
erteilen.
--
____________
/schüüüüüüüß Martin Kienaß
Hamburg (Germany)
Ralf
2009-02-03 18:53:56 UTC
Permalink
Danke an euch...

FeuVO war das wonach ich gesucht habe...
Jetzt habe ich aber noch ne Frage dazu...
Um nun herauszufinden ob die Anlage alleine in dem Raum sein muss, oder ob
der Raum auch als Lager
genutzt werden darf gibt es eine Magische Grenze von 100 Kw...
Ich habe nun aber verschiedene Angaben auf dem Typenschild...
Die da währen...
Wärmeleistung (Vollast) 96 Kw
Wärmebelastung (Vollast) 104 Kw

Es ist eine Vitogas 100 von Viessmann

Gildet diese Anlage nun wohl bis 100 Kw.... oder doch eher ab 100 Kw ?
Weiß da jemand auf welchen Wert sich die 100 Kw beziehen?

Gruß an alle
Ralf
Post by Ralf
Hallo,
Ich bin nun schon einige Zeit am suchen und finde irgend wie nicht das
richtige....
Ich suche irgend eine Form von Schriftstück das mir aufzeigt was alles in
einem Heizungsraum rein muß/darf....
Oder eben nicht rein Darf....
Gegeben ist ein Heizungsraum in einem öffentlichen Gebäude
Es ist eine Gasheizung eingebaut
ca 100kw
Gelagert wird dort unter anderem
Toilettenpapier, Papierhandtücher, Reinigungsmittel, Weihnachtsdeko,
Malerbedarf und andere dinge...
Die Frage ist nur... Darf so was in einem Heizungsraum gelagert werden
oder nicht...
Und das am besten in gedruckter form zum nachlesen...
Hat da jemand eine www Adresse wo ich was finden kann?
Gruß
Ralf
Wolfgang Kueter
2009-02-03 21:45:34 UTC
Permalink
W�rmeleistung (Vollast) 96 Kw
W�rmebelastung (Vollast) 104 Kw
Es ist eine Vitogas 100 von Viessmann
Überleg mal selbst:

Kesselhersteller sind doch nicht vollkommen blöd, keiner wird, solange er
nicht mit vorgehaltener Waffe gezwungen wird, einen Kessel bauen und
anbieten, der sehr knapp über der 'magischen' Grenze von 100 kW liegt. Alle
Kesselhersteller kennen die Vorschriften seit vielen Jahren und deshalb
bauen sie alle natürlich Kessel, die immer knapp unter der magischen Grenze
liegen, damit die Käufer, die etwas in der entsprechenden Leistungsklasse
brauchen, nicht zusätzlichen baulichen Aufwand in Sachen Heizraum treiben
müssen.
Gildet diese Anlage nun wohl bis 100 Kw.... oder doch eher ab 100 Kw ?
^^^^^^

Hübsch, gutes altes Kindergartensprech.

Zu Deiner Frage: Was vermutest Du? Genau!

Wolfgang
Ralf
2009-02-04 16:23:25 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kueter
Wrmeleistung (Vollast) 96 Kw
Wrmebelastung (Vollast) 104 Kw
Es ist eine Vitogas 100 von Viessmann
Kesselhersteller sind doch nicht vollkommen blöd, keiner wird, solange er
nicht mit vorgehaltener Waffe gezwungen wird, einen Kessel bauen und
anbieten, der sehr knapp über der 'magischen' Grenze von 100 kW liegt. Alle
Kesselhersteller kennen die Vorschriften seit vielen Jahren und deshalb
Die Verordnung die ich gefunden habe ist vom 27. März 2008...
Ich kenne diese Verordnung erst seit gestern...
Habe also angenommen das eine ältere Verordnung geändert worden ist...
Ich kann nicht sagen wie viele Jahre es diese 100 kW Grenze gibt.
Darum versuche ich mich ja hier schlau zu fragen...
Hätte genau so gut sein können, dass die 100 kW Grenze erst seit ca. 1,5
Jahren gültig ist...
Post by Wolfgang Kueter
bauen sie alle natürlich Kessel, die immer knapp unter der magischen Grenze
liegen, damit die Käufer, die etwas in der entsprechenden Leistungsklasse
brauchen, nicht zusätzlichen baulichen Aufwand in Sachen Heizraum treiben
müssen.
Gildet diese Anlage nun wohl bis 100 Kw.... oder doch eher ab 100 Kw ?
^^^^^^
Hübsch, gutes altes Kindergartensprech.
Zu Deiner Frage: Was vermutest Du? Genau!
Was ich vermute ist erst mal egal...
Es kommt darauf an was richtig ist...
Denn...
Im § 2 Begriffe der FeuVO steht etwas drin, dass mich erstmal vorsichtig
werden läst...
Das da währe...
Im Sinne dieser Verordnung ist Nennleistung
a) bei Feuerstätten mit Typenschild aber ohne Zusatzschild die auf dem
Typenschild angegebene höchste Leistung
Und die höchste angegebene Leistung ist 104 kW...
und nun kommst du...
Post by Wolfgang Kueter
Wolfgang
Danke für Mühe und Hilfe
Ralf
Siegfried Schmidt
2009-02-04 17:01:28 UTC
Permalink
Hallo Ralf,
Post by Ralf
Im Sinne dieser Verordnung ist Nennleistung
a) bei Feuerstätten mit Typenschild aber ohne Zusatzschild die auf dem
Typenschild angegebene höchste Leistung
Und die höchste angegebene Leistung ist 104 kW...
Nein, Nennwärmeleistungen sind abgegebene Leistungen und keine Belastungen
(=zugeführte Leistung).

'Höchste' bezieht sich auf schaltbare Leistungsstufen o.ä.


Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
Martin Kienass
2009-02-04 06:31:57 UTC
Permalink
Post by Ralf
Danke an euch...
FeuVO war das wonach ich gesucht habe...
Jetzt habe ich aber noch ne Frage dazu...
[...]
Post by Ralf
Wärmeleistung (Vollast) 96 Kw
Wärmebelastung (Vollast) 104 Kw
[...]
Post by Ralf
Gildet diese Anlage nun wohl bis 100 Kw.... oder doch eher ab 100 Kw ?
Weiß da jemand auf welchen Wert sich die 100 Kw beziehen?
Was steht in "Deiner" FeuVO?
Normalerweise beziehen sich Leistungsangaben in solchen Verordnungen
immer auf die Nennwärmeleistung. Also 96kW, in diesem Fall.
Kilowatt. Kleines k, goßes W.

Und, BTW: ToFu bitte abstellen. Danke.
--
____________
/schüüüüüüüß Martin Kienaß
Hamburg (Germany)
Ralf
2009-02-04 16:23:23 UTC
Permalink
Post by Martin Kienass
Post by Ralf
Danke an euch...
FeuVO war das wonach ich gesucht habe...
Jetzt habe ich aber noch ne Frage dazu...
[...]
Post by Ralf
Wärmeleistung (Vollast) 96 Kw
Wärmebelastung (Vollast) 104 Kw
[...]
Post by Ralf
Gildet diese Anlage nun wohl bis 100 Kw.... oder doch eher ab 100 Kw ?
Weiß da jemand auf welchen Wert sich die 100 Kw beziehen?
Was steht in "Deiner" FeuVO?
§ 2 Begriffe

Im Sinne dieser Verordnung ist Nennleistung
a) bei Feuerstätten mit Typenschild aber ohne Zusatzschild die auf dem
Typenschild angegebene höchste Leistung
Post by Martin Kienass
Normalerweise beziehen sich Leistungsangaben in solchen Verordnungen
immer auf die Nennwärmeleistung. Also 96kW, in diesem Fall.
Dachte ich ja auch....
Ich frag ja nur weil im § 2 der FeuVO steht...
"die auf dem Typenschild angegebene höchste Leistung" ...
und die höchste angegebene Leistung ist eben diese...
"Wärmebelastung (Vollast) 104 kW"
Post by Martin Kienass
Kilowatt. Kleines k, goßes W.
Und, BTW: ToFu bitte abstellen. Danke.
ToFu...
Und das ist?
Wie stellt man das ab?
Post by Martin Kienass
--
____________
/schüüüüüüüß Martin Kienaß
Hamburg (Germany)
Danke für Mühe und Hilfe
Ralf
Ulrich Krenn
2009-02-04 16:41:47 UTC
Permalink
Post by Ralf
ToFu...
Und das ist?
Wie stellt man das ab?
http://de.wikipedia.org/wiki/TOFU

mfg Ulrich Krenn
Martin Kienass
2009-02-04 19:37:36 UTC
Permalink
Ralf <***@ewetel.net> schrieb:
[...]
Post by Ralf
§ 2 Begriffe
Im Sinne dieser Verordnung ist Nennleistung
a) bei Feuerstätten mit Typenschild aber ohne Zusatzschild die auf dem
Typenschild angegebene höchste Leistung
Post by Martin Kienass
Normalerweise beziehen sich Leistungsangaben in solchen Verordnungen
immer auf die Nennwärmeleistung. Also 96kW, in diesem Fall.
Dachte ich ja auch....
Ich frag ja nur weil im § 2 der FeuVO steht...
"die auf dem Typenschild angegebene höchste Leistung" ...
und die höchste angegebene Leistung ist eben diese...
"Wärmebelastung (Vollast) 104 kW"
Nein. Die Nennwärmeleistung des Kessels sind 96kW. Die 104kW ist die
Nennwärmebelastung. Steht doch da :-)

Belastung ist die Energiemenge, die "vorne reingesteckt" wird, also mit
der der Brenner "belastet" wird.
Leistung ist die Energiemenge, die "hinten nutzbar rauskommt", also die
Wärmemenge, die der Kessel dem Heizungssystem tatsächlich zur Verfügung
stellt.

Die Beziehung zwischen Leistung und Belastung gibt dann den
Wirkungsgrad:

eta = Leistung/Belastung

Die höchste Nennwärmeleistung Deines Kessels ist demnach 96kW, und
damit wird kein Heizraum benötigt.
Post by Ralf
Post by Martin Kienass
Kilowatt. Kleines k, goßes W.
Und, BTW: ToFu bitte abstellen. Danke.
ToFu...
Und das ist?
Text oben, Fullquote unten.
Post by Ralf
Wie stellt man das ab?
Ist Dir bereits geglückt.

[Signatur bitte auch nicht mitquoten. Danke]
Post by Ralf
Danke für Mühe und Hilfe
Kein Problem.
--
____________
/schüüüüüüüß Martin Kienaß
Hamburg (Germany)
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