Discussion:
Zähler verplomben
(zu alt für eine Antwort)
Wilhelm Pieper
2011-03-21 05:38:21 UTC
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?Hallo,

ich möchte eine Garage vermieten. Da sich auch Strom darin befindet, möchte
ich den Energieverbrauch lieber messen.
Zähler ist da, allerdings unverplombt.
Gibts für einen Heimwerker eine einfache Möglichkeit, diesen zu verplomben?

mfg
Wilhelm
Jürgen Exner
2011-03-21 06:27:23 UTC
Permalink
Post by Wilhelm Pieper
ich möchte eine Garage vermieten. Da sich auch Strom darin befindet, möchte
ich den Energieverbrauch lieber messen.
Zähler ist da, allerdings unverplombt.
Ist denn der Zaehler geeicht? Falls nicht, dann darf er im
Geschaeftsverkehr sowieso nicht verwendet werden.
Post by Wilhelm Pieper
Gibts für einen Heimwerker eine einfache Möglichkeit, diesen zu verplomben?
Was genau verstehst du unter "verblomben"? Diese "Plombe" ist einfach
der Nachweis, dass der Zaehler nicht geoeffnet (und somit nicht
manipuliert) wurde.
Das kann man z.B. ganz einfach durch einen eindeutig identifizierbaren
Papierstreifen (z.B. mit deinem Daumenabdruck und Unterschrift)
erreichen, den man quer so auf das Gehaeuse klebt, dass man das Gehaeuse
nicht oeffnen kann ohne ihn zu zerstoeren.
Da reicht sogar eine einfache Briefmarke mit wasserloeslicher
Unterschrift. Falls jemand versucht die Marke mit Wasserdampf
abzuloesen, dann verlaeuft auch die eindeutige Unterschrift und damit
wird der Manipulationsversuch offenkundig.

Oder du setzt ein traditionelles Siegel mit Siegwachs quer ueber beide
Gehaeusehaelften.
Oder du biegst einen Draht durch die Verschlussoese und versiegelst
beide Drahtenden in einem Wachssiegel.
Oder du besorgst dir aus der LKW-Branche solche Siegel aus Plastik oder
Metall, wie sie zum Versiegeln von LKWs verwendet werden.

Der Moeglichkeiten gibt es viele, kommt ganz drauf an, wieviel Aufwand
du treiben willst.

jue
bastian
2011-03-21 08:53:47 UTC
Permalink
Bei einem Stromzähler gibts üblicherweise 2 Plomben.

Eine am Gehäusevom Hersteller -neu oder wiederaufgearbeitet.
Um Manipulation auszuschließen.
Denn die Zähler sind innen einstellbar.

Und außen ist ne Plombe am Klemmbrettdeckel.
Vom E-Werk.
Um ungezählte Stromentnahme zu verhindern.

Beim privaten Zwischenzähler ist natürlich die Klemmbrettplombe nicht
vorhanden.
Wenn die Gehäuseplombe fehlt-siehe Jürgen.

Weiterverkauf von Strom -außer Untermieterzimmer- sehen die EVUs nicht
so gern,
aber letztlich interessierts nicht.
Geeicht sollten sie auch sein, aber dann sind die Aufgearbeiteten
teurer.
Auch da, wen interessierts.

MfG
bastian
Thomas Prufer
2011-03-21 13:07:20 UTC
Permalink
Geeicht sollten sie auch sein, aber dann sind die Aufgearbeiteten teurer.
Ja, aber nicht wirklich teuer:

"Wechselstromzähler 230V; 40A. Ferraris-Induktionszähler für Zählerkreuzmontage,
Ausführung: Eintarif, für Verrechnungszwecke geeignet, Genauigkeitsklasse 2, mit
PTB-Zulassung, 375 U/kWh; Schaltung 1000, inkl. Eichgebühr. "

Kost' 24.99 € bei Westfalia.

Da gibt's auch Plomben aus Kunststoff, Plombenzangen, und Plombendraht, für
6,99€ (nur 50 Plomben + Draht, nimm 'ne Kombizang zum Drücken und gut), bis
24,99 € (Plomben, Draht, spezielle Plombenzange, aber Stempel ungraviert).

Eventuell ist auch "Plombenlack" ein google wert: Bunter Lack kommt auf's
Schraubengewinde, wird hart und spröde, und springt bei Manipualtion ab.


Thomas Prufer
Martin Kobil
2011-03-21 20:36:48 UTC
Permalink
"Wechselstromz hler 230V; 40A. Ferraris-Induktionsz hler f r Z hlerkreuzmontage,
Ausf hrung: Eintarif, f r Verrechnungszwecke geeignet, Genauigkeitsklasse 2, mit
PTB-Zulassung, 375 U/kWh; Schaltung 1000, inkl. Eichgeb hr. "
Kost' 24.99 bei Westfalia.
Oder preisguenstiger bei Firmen welche sich mit Zaehler auskennen:

http://www.bzr-bauer.de/shop.html
Ina Koys
2011-03-21 08:54:19 UTC
Permalink
Post by Jürgen Exner
Was genau verstehst du unter "verblomben"? Diese "Plombe" ist einfach
der Nachweis, dass der Zaehler nicht geoeffnet (und somit nicht
manipuliert) wurde.
So weit mir mitgeteilt, muss überhaupt jeder Zähler sowieso und immer
verplombt sein. Falls nicht, kann es richtig Ärger geben.

Ina
--
Es wächst!
http://www.koys.de/Gemuese-Abenteuer/
Jens Fittig
2011-03-21 09:03:32 UTC
Permalink
Post by Ina Koys
Post by Jürgen Exner
Was genau verstehst du unter "verblomben"? Diese "Plombe" ist einfach
der Nachweis, dass der Zaehler nicht geoeffnet (und somit nicht
manipuliert) wurde.
So weit mir mitgeteilt, muss überhaupt jeder Zähler sowieso und immer
verplombt sein. Falls nicht, kann es richtig Ärger geben.
Unsinn! Ein privat genutzer Unterzähler muss nicht verplombt sein.
Ina Koys
2011-03-21 09:11:39 UTC
Permalink
Post by Jens Fittig
Post by Ina Koys
So weit mir mitgeteilt, muss überhaupt jeder Zähler sowieso und immer
verplombt sein. Falls nicht, kann es richtig Ärger geben.
Unsinn! Ein privat genutzer Unterzähler muss nicht verplombt sein.
Dass es Unterzähler gibt, erfahre ich in diesem Moment. Bin halt ein
Stadtkind und da ist die Zählersituation sehr übersichtlich :-)
Und dass es um einen Unterzähler geht, hat bisher niemand geschrieben.

Ina
--
Es wächst!
http://www.koys.de/Gemuese-Abenteuer/
Jens Fittig
2011-03-21 10:08:53 UTC
Permalink
Post by Ina Koys
Post by Jens Fittig
Post by Ina Koys
So weit mir mitgeteilt, muss überhaupt jeder Zähler sowieso und immer
verplombt sein. Falls nicht, kann es richtig Ärger geben.
Unsinn! Ein privat genutzer Unterzähler muss nicht verplombt sein.
Dass es Unterzähler gibt, erfahre ich in diesem Moment. Bin halt ein
Stadtkind und da ist die Zählersituation sehr übersichtlich :-)
muss ja nicht jeder alles wissen <g>
Post by Ina Koys
Und dass es um einen Unterzähler geht, hat bisher niemand geschrieben.
Eine Garage hat wohl in den seltensten Fällen einen Hauptzähler. Also
einen eigenen Anschluss beim Stromlieferant. Die sind i.d.R. irgendwo
am Stromkreis des Vermieters. Und dann hängt man eben einen
"Unterzähler" rein. Gibt es für ein paar EUR in jedem Baumarkt. Die
sind natürlich nicht "kalibriert" und dürfen nicht als offizielle
Abrechnungsgrundlage verwendet werden. Aber wenn man sich einig ist,
kann man das trotzdem machen. Es kann einem ja keiner verbieten.

Man kann ja auch den Strom pauschal in Rechnung stellen. Aber dabei
bleibt immer ein komisches Gefühl.

Besser geht es mit so einem Zähler. Und ob der einigermaßen stimmt
kann ja jeder leicht selber prüfen. Wenn der Garagenmieter das nicht
akzeptiert, sucht man sich eben einen anderen Mieter.
Stefan Koschke
2011-03-21 09:41:20 UTC
Permalink
Post by Jens Fittig
Post by Ina Koys
Post by Jürgen Exner
Was genau verstehst du unter "verblomben"? Diese "Plombe" ist einfach
der Nachweis, dass der Zaehler nicht geoeffnet (und somit nicht
manipuliert) wurde.
So weit mir mitgeteilt, muss überhaupt jeder Zähler sowieso und immer
verplombt sein. Falls nicht, kann es richtig Ärger geben.
Unsinn! Ein privat genutzer Unterzähler muss nicht verplombt sein.
Hallo Jens,

Deine Aussage ist ungenau!
Was ist für Dich ein privat genutzter Unterzähler?
Wenn Du den benutzt um den Verbrauch Deines Kühlschrankes zu messen, OK,
wenn Du eine Garage vermietest und damit den Stromverbrauch des Mieters
"verrechnest" bist Du im Sinne des Eichgesetzes im "Geschäftlichen
Verkehr" und hast einen geeichten Zähler zu verwenden.
Selbst wenn die Verrechnung gegenüber Familienangehörigen/Verwandschaft
erfolgt, aber eine "Rechnung" erfolgt, ist das geschäftlicher Verkehr
und der Zähler muß geeicht sein!
Tja, der Spruch "wen interessierts" mag bis zu ersten Streit vor Gericht
gelten, spätestens dann darf sich der Verwender des ungeeichten Zählers
mit den entsprechenden Bußgeldvorschriften bezüglich des Eichgesetzes /
Eichordnung beschäftigen ;-)

Und weiterhin :
verblombt <> geeicht!
Geeicht ist der Zähler nur mit der aufgeklebten gelben Eichmarke oder
bei neueren Geräten mit dem blauen Aufkleber "EWG erstgeeicht"
Die Plombe ist nur der Schutz gegen Öffnen aber kein Zeichen für eine
Eichung, es sei denn sie hat das zeichen der eichenden Stelle und die
Größe um als Hauptstempel zu gelten, aber das geht dann hier zu weit...

Ciao
Stefan
Jens Fittig
2011-03-21 10:12:36 UTC
Permalink
Post by Stefan Koschke
Post by Jens Fittig
Post by Ina Koys
Post by Jürgen Exner
Was genau verstehst du unter "verblomben"? Diese "Plombe" ist einfach
der Nachweis, dass der Zaehler nicht geoeffnet (und somit nicht
manipuliert) wurde.
So weit mir mitgeteilt, muss überhaupt jeder Zähler sowieso und immer
verplombt sein. Falls nicht, kann es richtig Ärger geben.
Unsinn! Ein privat genutzer Unterzähler muss nicht verplombt sein.
Hallo Jens,
Deine Aussage ist ungenau!
Was ist für Dich ein privat genutzter Unterzähler?
Wenn Du den benutzt um den Verbrauch Deines Kühlschrankes zu messen, OK,
wenn Du eine Garage vermietest und damit den Stromverbrauch des Mieters
"verrechnest" bist Du im Sinne des Eichgesetzes im "Geschäftlichen
Verkehr" und hast einen geeichten Zähler zu verwenden.
Das lässt sich per Individualvertrag ganz leicht erledigen.
Post by Stefan Koschke
Selbst wenn die Verrechnung gegenüber Familienangehörigen/Verwandschaft
erfolgt, aber eine "Rechnung" erfolgt, ist das geschäftlicher Verkehr
und der Zähler muß geeicht sein!
Wenn der Mieter schriftlich akzeptiert, dass er den ungeeichten Zähler
anerkennt, dann ist das auch ok.
Stefan Koschke
2011-03-21 10:31:19 UTC
Permalink
Post by Jens Fittig
Post by Stefan Koschke
Post by Jens Fittig
Post by Ina Koys
Post by Jürgen Exner
Was genau verstehst du unter "verblomben"? Diese "Plombe" ist einfach
der Nachweis, dass der Zaehler nicht geoeffnet (und somit nicht
manipuliert) wurde.
So weit mir mitgeteilt, muss überhaupt jeder Zähler sowieso und immer
verplombt sein. Falls nicht, kann es richtig Ärger geben.
Unsinn! Ein privat genutzer Unterzähler muss nicht verplombt sein.
Hallo Jens,
Deine Aussage ist ungenau!
Was ist für Dich ein privat genutzter Unterzähler?
Wenn Du den benutzt um den Verbrauch Deines Kühlschrankes zu messen, OK,
wenn Du eine Garage vermietest und damit den Stromverbrauch des Mieters
"verrechnest" bist Du im Sinne des Eichgesetzes im "Geschäftlichen
Verkehr" und hast einen geeichten Zähler zu verwenden.
Das lässt sich per Individualvertrag ganz leicht erledigen.
Post by Stefan Koschke
Selbst wenn die Verrechnung gegenüber Familienangehörigen/Verwandschaft
erfolgt, aber eine "Rechnung" erfolgt, ist das geschäftlicher Verkehr
und der Zähler muß geeicht sein!
Wenn der Mieter schriftlich akzeptiert, dass er den ungeeichten Zähler
anerkennt, dann ist das auch ok.
Hallo Jens,

beide Aussagen sind falsch!
Es ist nicht möglich, das Eichgesetz per "Individualvertrag"
auszuhebeln, die schriftliche Akzeptanz des Mieters dient dem ebenso wenig.
Ich schlage vor, Du setzt Dich mit dem Gesetzestext erst einmal
auseinander, denn ich vermute aus Deinen Aussagen, daß Du das bisher
nicht getan hast ;-)

Ciao
Stefan
Jens Fittig
2011-03-21 11:43:59 UTC
Permalink
Post by Stefan Koschke
beide Aussagen sind falsch!
wenn du meinst. Ich möchte da nicht rumstreiten.
Post by Stefan Koschke
Es ist nicht möglich, das Eichgesetz per "Individualvertrag"
auszuhebeln,
da bin ich nicht so sicher
Post by Stefan Koschke
die schriftliche Akzeptanz des Mieters dient dem ebenso wenig.
Beweis?
Post by Stefan Koschke
Ich schlage vor, Du setzt Dich mit dem Gesetzestext erst einmal
auseinander, denn ich vermute aus Deinen Aussagen, daß Du das bisher
nicht getan hast ;-)
Das habe ich sehr wohl. Und bin eben anderer Meinung.
Sabine Sauer
2011-03-22 19:25:25 UTC
Permalink
Post by Stefan Koschke
Post by Jens Fittig
Post by Stefan Koschke
Post by Jens Fittig
Post by Ina Koys
Post by Jürgen Exner
Was genau verstehst du unter "verblomben"? Diese "Plombe" ist einfach
der Nachweis, dass der Zaehler nicht geoeffnet (und somit nicht
manipuliert) wurde.
So weit mir mitgeteilt, muss überhaupt jeder Zähler sowieso und immer
verplombt sein. Falls nicht, kann es richtig Ärger geben.
Unsinn! Ein privat genutzer Unterzähler muss nicht verplombt sein.
Hallo Jens,
Deine Aussage ist ungenau!
Was ist für Dich ein privat genutzter Unterzähler?
Wenn Du den benutzt um den Verbrauch Deines Kühlschrankes zu messen, OK,
wenn Du eine Garage vermietest und damit den Stromverbrauch des Mieters
"verrechnest" bist Du im Sinne des Eichgesetzes im "Geschäftlichen
Verkehr" und hast einen geeichten Zähler zu verwenden.
Das lässt sich per Individualvertrag ganz leicht erledigen.
Post by Stefan Koschke
Selbst wenn die Verrechnung gegenüber Familienangehörigen/Verwandschaft
erfolgt, aber eine "Rechnung" erfolgt, ist das geschäftlicher Verkehr
und der Zähler muß geeicht sein!
Wenn der Mieter schriftlich akzeptiert, dass er den ungeeichten Zähler
anerkennt, dann ist das auch ok.
Hallo Jens,
beide Aussagen sind falsch!
Es ist nicht möglich, das Eichgesetz per "Individualvertrag" auszuhebeln,
die schriftliche Akzeptanz des Mieters dient dem ebenso wenig.
Ich schlage vor, Du setzt Dich mit dem Gesetzestext erst einmal
auseinander, denn ich vermute aus Deinen Aussagen, daß Du das bisher nicht
getan hast ;-)
Ich kann aber per Individualvertrag meine Garage vermieten oder auch nicht.
Und ich kann alternativ die Nutzung meines Strom komplett verbieten und
technisch verhindern.
Nachdem aber das der Mieter vermutlich nicht will gibts noch die Variante
zwischen erwachsenen Menschen.
Einen ungeeichten Zwischen-Zähler und alle sind glücklich. Man kann sich das
Leben auch vorsätzlich schwer machen.


Und wenns dem Mieter nicht passt, dann soll er sich ne andere Garage suchen.

mfg

SS
Helmut Barth
2011-03-21 12:00:05 UTC
Permalink
Salut!
Post by Jens Fittig
Wenn der Mieter schriftlich akzeptiert, dass er den ungeeichten Zähler
anerkennt, dann ist das auch ok.
Genau. Und beim ersten Konflikt hat der Gegner auch gleich den
schriftlichen Beweis, dass bewusst gegen geltendes Recht verstoßen
wurde. Sowas nennt man umgangssprachlich "Vorsatz" und der bewirkt in
juristischen Auseinandersetzungen in der Regel das Gegenteil einer
Strafmilderung.

Grüßle, Helmut
Stefan Koschke
2011-03-21 12:02:44 UTC
Permalink
Post by Helmut Barth
Salut!
Post by Jens Fittig
Wenn der Mieter schriftlich akzeptiert, dass er den ungeeichten Zähler
anerkennt, dann ist das auch ok.
Genau. Und beim ersten Konflikt hat der Gegner auch gleich den
schriftlichen Beweis, dass bewusst gegen geltendes Recht verstoßen
wurde. Sowas nennt man umgangssprachlich "Vorsatz" und der bewirkt in
juristischen Auseinandersetzungen in der Regel das Gegenteil einer
Strafmilderung.
Grüßle, Helmut
FULL ACK

Stefan
Alex Wenger
2011-03-22 09:58:47 UTC
Permalink
Hi,
Post by Helmut Barth
Post by Jens Fittig
Wenn der Mieter schriftlich akzeptiert, dass er den ungeeichten Zähler
anerkennt, dann ist das auch ok.
Genau. Und beim ersten Konflikt hat der Gegner auch gleich den
schriftlichen Beweis, dass bewusst gegen geltendes Recht verstoßen
wurde. Sowas nennt man umgangssprachlich "Vorsatz" und der bewirkt in
juristischen Auseinandersetzungen in der Regel das Gegenteil einer
Strafmilderung.
Dann schreib in Vertrag das der Zähler Schlangenöleinheiten á 0,25€
(Enthalten Strom und sonstige Wartungskosten) zählt und diese zu den
Nebenkosten gezählt werden.

Nichts anderes machen diese ollen Heizungsverdunsterröhrchen Verkäufer
auch. Die behaupten auch nicht das Sie da irgendwelche kW Messen sondern
berechnen nur den Anteil der Kosten.

Alex
Jo Warner
2011-03-21 15:07:01 UTC
Permalink
Post by Helmut Barth
Post by Jens Fittig
Wenn der Mieter schriftlich akzeptiert, dass er den ungeeichten Zähler
anerkennt, dann ist das auch ok.
Genau. Und beim ersten Konflikt hat der Gegner auch gleich den
schriftlichen Beweis, dass bewusst gegen geltendes Recht verstoßen
wurde. Sowas nennt man umgangssprachlich "Vorsatz" und der bewirkt in
juristischen Auseinandersetzungen in der Regel das Gegenteil einer
Strafmilderung.
Sorry, aber mir kommt diese ganze Eich-Juristerei als typisch deutsch vor.
Ragnar Bartuska
2011-03-21 17:20:21 UTC
Permalink
Post by Jo Warner
Post by Helmut Barth
Wenn der Mieter schriftlich akzeptiert, dass er den ungeeichten Z hler
anerkennt, dann ist das auch ok.
Genau. Und beim ersten Konflikt hat der Gegner auch gleich den
schriftlichen Beweis, dass bewusst gegen geltendes Recht versto en
wurde. Sowas nennt man umgangssprachlich "Vorsatz" und der bewirkt in
juristischen Auseinandersetzungen in der Regel das Gegenteil einer
Strafmilderung.
Sorry, aber mir kommt diese ganze Eich-Juristerei als typisch deutsch vor.
Im nicht so als behördenhörig verschrieenen Österreich ist dafür der
Weiterverkauf elektrischer Energie pauschal ein Gesetzesbruch
(verstößt gegen das ElWOG)... einzig legaler Weg: Abrechnung über eine
reine Quadratmeterpauschale, nicht und niemals über Zwischenzähler.

sg Ragnar
Jens Fittig
2011-03-21 17:42:23 UTC
Permalink
Post by Ragnar Bartuska
Post by Jo Warner
Sorry, aber mir kommt diese ganze Eich-Juristerei als typisch deutsch vor.
Im nicht so als behördenhörig verschrieenen Österreich ist dafür der
Weiterverkauf elektrischer Energie pauschal ein Gesetzesbruch
(verstößt gegen das ElWOG)... einzig legaler Weg: Abrechnung über eine
reine Quadratmeterpauschale, nicht und niemals über Zwischenzähler.
Die Öschinger spinnen halt auch!
J. Schumacher
2011-03-21 18:58:02 UTC
Permalink
Post by Ragnar Bartuska
Im nicht so als behördenhörig verschrieenen Österreich ist dafür der
Weiterverkauf elektrischer Energie pauschal ein Gesetzesbruch
(verstößt gegen das ElWOG)... einzig legaler Weg: Abrechnung über eine
reine Quadratmeterpauschale, nicht und niemals über Zwischenzähler.
Und,
findest Du das jetzt gut oder schlecht?

Jens
Ragnar Bartuska
2011-03-22 20:13:54 UTC
Permalink
Post by J. Schumacher
Im nicht so als beh rdenh rig verschrieenen sterreich ist daf r der
Weiterverkauf elektrischer Energie pauschal ein Gesetzesbruch
(verst t gegen das ElWOG)... einzig legaler Weg: Abrechnung ber eine
reine Quadratmeterpauschale, nicht und niemals ber Zwischenz hler.
Und,
findest Du das jetzt gut oder schlecht?
Es entzieht zumindest Diskussionen über geeichte oder ungeeichte
Zwischenzähler sehr elegant den Boden ;-)

Aber eigentlich wollte ich damit sagen, daß anderswo die
Regulierungswut durchaus noch schlimmer sein kann.

sg Ragnar
Jo Warner
2011-03-21 19:11:27 UTC
Permalink
Post by Ragnar Bartuska
Im nicht so als behördenhörig verschrieenen Österreich ist dafür der
Weiterverkauf elektrischer Energie pauschal ein Gesetzesbruch
(verstößt gegen das ElWOG)... einzig legaler Weg: Abrechnung über eine
reine Quadratmeterpauschale, nicht und niemals über Zwischenzähler.
Wenn ich mir in Ösiland die ganzen ex kaiserlichen Beamtentitel ansehe,
sind die noch viel schlimmer als die Deutschen!
Glaubst du etwa, selbst der egozentrischste deutsche Partylöwe würde auf
einen von ihm veranstalteten Ball eine 18-jährige abgelegte Gespielin
von Berlusconi als Tischdame einladen?

Außerdem ist es ja in so einer Garage kein Weiterverkauf, denn Verkauf
hat üblicherweise was mit aufgeschlagener Gewinnmarge zu tun.
Matthias Kohrs
2011-03-21 19:50:21 UTC
Permalink
Post by Jo Warner
Glaubst du etwa, selbst der egozentrischste deutsche Partylöwe würde auf
einen von ihm veranstalteten Ball eine 18-jährige abgelegte Gespielin
von Berlusconi als Tischdame einladen?
Wir Deutschen haben halt Dieter Bohlen und Chiara Ohoven, die Ösis den
Mörtel Lugner. Wer da jetzt Peinlichkeitschampion ist ist noch nicht raus.

CYA! Matthias
Jochen Kriegerowski
2011-03-21 12:37:18 UTC
Permalink
Post by Stefan Koschke
wenn Du eine Garage vermietest und damit den Stromverbrauch des Mieters
"verrechnest" bist Du im Sinne des Eichgesetzes im "Geschäftlichen
Verkehr" und hast einen geeichten Zähler zu verwenden.
Dann benutzt man diesen Zähler eben nur zur groben Schätzung
um zu sehen ob der vereinbarte Pauschalpreis in Ordnung ist.

Muss evtl der Kalender geeicht werden?

Gruß
Jochen
Andreas Bockelmann
2011-03-21 06:15:47 UTC
Permalink
Post by Wilhelm Pieper
?Hallo,
ich möchte eine Garage vermieten. Da sich auch Strom darin befindet,
möchte ich den Energieverbrauch lieber messen.
Zähler ist da, allerdings unverplombt.
Gibts für einen Heimwerker eine einfache Möglichkeit, diesen zu verplomben?
Selbst wenn, streng genommen dürftest Du ihn nicht zur Abrechnung
verwenden, solange er nicht amtlich geeicht ist. Ein unverplombter
Zähler wird das nicht sein.

De facto kannst Du Dich mit dem Mieter auf alles mögliche einigen. Da
tut es dann auch ein Papieraufkleber mit Deiner Unterschrift als
"Siegel". Es muss nur sichergestellt sein, dass bei Manípulation das
"Siegel" erbrochen wird.


Disclaimer: Ja, ich weiß dass das kein echtes Siegel ist und dass diese
Vorgehensweise juristisch nicht sicher ist, aber man kann es unter
vernünftigen Menschen dennoch vertraglich regeln.
--
Mit freundlichen Grüßen | /"\ ASCII RIBBON CAMPAIGN |
Andreas Bockelmann | \ / KEIN HTML IN E-MAIL |
F/V +49-3221-1143516 | X UND USENET-GRUPPEN |
| / \ www.asciiribbon.org |
Wilhelm Pieper
2011-03-23 05:25:56 UTC
Permalink
?
"Andreas Bockelmann" <***@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag news:4d871bc9$0$6768$***@newsspool3.arcor-online.net...
..
Post by Andreas Bockelmann
Post by Wilhelm Pieper
Zähler ist da, allerdings unverplombt.
..
Post by Andreas Bockelmann
Selbst wenn, streng genommen dürftest Du ihn nicht zur Abrechnung
verwenden, solange er nicht amtlich geeicht ist. Ein unverplombter Zähler
wird das nicht sein.
De facto kannst Du Dich mit dem Mieter auf alles mögliche einigen. Da tut
es dann auch ein Papieraufkleber mit Deiner Unterschrift als "Siegel". Es
muss nur sichergestellt sein, dass bei Manípulation das "Siegel" erbrochen
wird.
Disclaimer: Ja, ich weiß dass das kein echtes Siegel ist und dass diese
Vorgehensweise juristisch nicht sicher ist, aber man kann es unter
vernünftigen Menschen dennoch vertraglich regeln.
Dank für Deinen wie auch den Hinweis vom Jürgen Exner.
Diese Vorgehensweise scheint mir vernünftig, auch angesichts der erwarteten
Energieabnahme.
Sind vermutlich nur ein paar kWh pro Jahr.

mfg
Wilhelm
Martin Kobil
2011-03-21 20:39:06 UTC
Permalink
Zaehler ist da, allerdings unverplombt.
Gibts fuer einen Heimwerker eine einfache Moeglichkeit, diesen zu verplomben?
Was ist eigentlich unverplomt? Der Zaehler selbst oder der
Zaehlerschrank/Gehaeuse wo der Zaehler eingebaut ist?
Carsten Becher
2011-03-23 12:34:24 UTC
Permalink
Post by Martin Kobil
Zaehler ist da, allerdings unverplombt. Gibts fuer einen Heimwerker
eine einfache Moeglichkeit, diesen zu verplomben?
Was ist eigentlich unverplomt? Der Zaehler selbst oder der
Zaehlerschrank/Gehaeuse wo der Zaehler eingebaut ist?
Üblicherweise der Zähler. Da im Privathaushalt im Zählerschrank häufigst
auch die Sicherungen sind würde sonst ein Sicherungsfall das entfernen
der Plombe bedeuten.
--
cu
Carsten

Email Adresse funktioniert und führt direkt nach /dev/nul
Stefan Koschke
2011-03-23 13:09:31 UTC
Permalink
Post by Carsten Becher
Üblicherweise der Zähler. Da im Privathaushalt im Zählerschrank häufigst
auch die Sicherungen sind würde sonst ein Sicherungsfall das entfernen
der Plombe bedeuten.
immer der Zähler,
zusätzlich der Klemmendeckel des Zählers, wo Ein/Ausgänge angeklemmt sind.
Beides hat mit dem Zugang zu Sicherungen nichts zu tun.

Bei unverblombtem Klemmendeckel ist es ein leichtes, durch Lösen von
einem Spannungsschieber den Zähler nur noch 2/3 des Verbrauchs zählen zu
lassen, bei 2 Spannungsschiebern (Brücken) mißt er nur noch 1/3.

Wenn dann der Vermieter der Meinung ist, daß sein Mieter mehr verbraucht
als abgerechnet wird, weil der Verbrauch an seinem Hauptzähler massiv
gestiegen ist aber der Unterzähler wenig mißt, dann kommt es doch zum
Streit, zum Gericht und dann ist das ungeeichte Gerät sofort trotz aller
Absprachen wieder ein Thema...

Ciao
Stefan

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