Discussion:
Nach- und Vorteile von Privatstrassen
(zu alt für eine Antwort)
Alexander Doetsch
2009-07-13 16:50:08 UTC
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Hallo,

ich möchte mich nach Nach- und Vorteilen (so es denn welche gibt) von
Privatstraßen erkundigen.

Ich habe bewußt in zwei Gruppen gepostet, d.r.h wegen der technischen
Seite und d.s.r.w wegen der rechtlichen. Ich hoffe, daß meine Wahl
halbwegs zutreffend war.

Zurück zum Thema. Zunächst einmal gehts mir ganz allgemein um die
Privatstraße. Nach etwas googeln haben die Eigentümer anscheinend alle
Kosten, die wegen dieser Straße entstehen, anteilig zu tragen.
Ich frage mich nur, ob das wirklich so ein großer Nachteil ist, wo es
doch auch heißt, daß man als Anlieger einer Gemeindestraße an deren
Instandhaltungskosten beteiligt werden darf bzw. wird.
Gibt es ggf. noch andere Nachteile?

Viel mehr Details zum konkreten Fall (der natürlich vorliegt) kann ich
noch nicht beisteuern (ausser der Anzahl der anliegenden EFHs und der
Länge der Straße).

Allgemeine Meinungen sind auch willkommen.

Alexander
Rolf Sonofthies
2009-07-13 17:37:53 UTC
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Post by Alexander Doetsch
Zurück zum Thema. Zunächst einmal gehts mir ganz allgemein um die
Privatstraße. Nach etwas googeln haben die Eigentümer anscheinend alle
Kosten, die wegen dieser Straße entstehen, anteilig zu tragen.
Und zwar nicht nur beim Bau, sondern vor allem auch beim Unterhalt:
Reinigung, Beleuchtung, Winterdienst, allgemein gesprochen: Allem was
zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht erforderlich ist.
Post by Alexander Doetsch
Ich frage mich nur, ob das wirklich so ein großer Nachteil ist, wo es
doch auch heißt, daß man als Anlieger einer Gemeindestraße an deren
Instandhaltungskosten beteiligt werden darf bzw. wird.
Gibt es ggf. noch andere Nachteile?
Bei einer Gemeindestrasse werden meist die Reinigung und die Beleuchtung
von der Gemeinde "erledigt", welche aber die Kosten dafür oft auf die
Anleger umlegt, so dass sich die effektiven Kosten beider Strassenarten
nicht unterscheiden müssen, aber können.

Die Eigentümer einer Privatstrasse können gemeinschaftlich darüber
entscheiden, wem die Benutzung erlauben wollen, die Anwohner einer
Gemeindestrasse aber nicht. Wenn Privatstrassen bei der Erschließung
neuer Baugebiete "gebildet" werden, werden oft alle Anlieger und nnur
die Anlieger Anteilseigner und erhalten auch alle ein grundbuchlich
eingetragenes Wegerecht, können aber keinen der Anlieger von diesem
Wegerecht oder seinem Eigentum ausschließen.
--
Rolf Sonofthies
Alexander Doetsch
2009-07-13 19:00:49 UTC
Permalink
Post by Rolf Sonofthies
Post by Alexander Doetsch
Zurück zum Thema. Zunächst einmal gehts mir ganz allgemein um die
Privatstraße. Nach etwas googeln haben die Eigentümer anscheinend alle
Kosten, die wegen dieser Straße entstehen, anteilig zu tragen.
Reinigung, Beleuchtung, Winterdienst, allgemein gesprochen: Allem was
zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht erforderlich ist.
Gut, gebaut werden muß die Straße nicht mehr, sie besteht samt Häusern
schon. Beleuchtung gibt es auch keine.
Post by Rolf Sonofthies
Post by Alexander Doetsch
Ich frage mich nur, ob das wirklich so ein großer Nachteil ist, wo es
doch auch heißt, daß man als Anlieger einer Gemeindestraße an deren
Instandhaltungskosten beteiligt werden darf bzw. wird.
Gibt es ggf. noch andere Nachteile?
Bei einer Gemeindestrasse werden meist die Reinigung und die Beleuchtung
von der Gemeinde "erledigt", welche aber die Kosten dafür oft auf die
Anleger umlegt, so dass sich die effektiven Kosten beider Strassenarten
nicht unterscheiden müssen, aber können.
Das heißt, wenn bei der Gemeindestraße die Kanalisation neu gemacht
wird, bin ich genauso dran wie es bei der Privatstraße bin? Sprich,
werden bei einer Gemeindestraße alle Kosten auf die Anwohner umgelegt
(gibt es da noch Unterschiede, ob gegenüber auch jemand wohnt?) oder
übernimmt die Gemeinde einen Teil der Kosten oder kommts, wie so oft,
drauf an (sprich, was in der Satzung steht)?

Ich könnte mir bei der Privatstraße auch gut eine Art Doppelbelastung
vorstellen: Man zahlt für den Bereich vor seinem Haus (einfach
formuliert) und, falls die Gemeindestraße, in die die Privatstraße
mündet, Kosten entstehen läßt, auch anteilig dafür.
Post by Rolf Sonofthies
Die Eigentümer einer Privatstrasse können gemeinschaftlich darüber
entscheiden, wem die Benutzung erlauben wollen, die Anwohner einer
Gemeindestrasse aber nicht. Wenn Privatstrassen bei der Erschließung
neuer Baugebiete "gebildet" werden, werden oft alle Anlieger und nnur
die Anlieger Anteilseigner und erhalten auch alle ein grundbuchlich
eingetragenes Wegerecht, können aber keinen der Anlieger von diesem
Wegerecht oder seinem Eigentum ausschließen.
Das wäre ja auch ein Ding;-)

Interessant wäre noch zu wissen, was passierte, wenn -doch noch- (es ist
angeblich nicht vorgesehen) auf der anderen Straßenseite gebaut würde
und die Zufahrt über die Privatstraße erfolgen sollte (Beschädigungen,
Neuregelung der Aufteilung und Kosten).

Alexander
Rolf Sonofthies
2009-07-13 19:25:49 UTC
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Post by Alexander Doetsch
Post by Rolf Sonofthies
Bei einer Gemeindestrasse werden meist die Reinigung und die
Beleuchtung von der Gemeinde "erledigt", welche aber die Kosten dafür
oft auf die Anleger umlegt, so dass sich die effektiven Kosten beider
Strassenarten nicht unterscheiden müssen, aber können.
Das heißt, wenn bei der Gemeindestraße die Kanalisation neu gemacht
wird, bin ich genauso dran wie es bei der Privatstraße bin?
In den meisten Gemeinden in D ja, manchmal aber dank EU-Zuschüsse o.ä.
mit erstaunlich niedrigen Eigernanteilen.
Post by Alexander Doetsch
Sprich,
werden bei einer Gemeindestraße alle Kosten auf die Anwohner umgelegt
(gibt es da noch Unterschiede, ob gegenüber auch jemand wohnt?)
Hängt von der Gemeindesatzung ab. Unterschied machen meist:
Grundstücksfläche gesamt, bebaute Fläche, Art der Nutzung, Länge der
Grundstücksgrenze zur Strasse.
Post by Alexander Doetsch
oder
übernimmt die Gemeinde einen Teil der Kosten oder kommts, wie so oft,
drauf an (sprich, was in der Satzung steht)?
letzteres.
Post by Alexander Doetsch
Ich könnte mir bei der Privatstraße auch gut eine Art Doppelbelastung
vorstellen: Man zahlt für den Bereich vor seinem Haus (einfach
formuliert) und, falls die Gemeindestraße, in die die Privatstraße
mündet, Kosten entstehen läßt, auch anteilig dafür.
Ich kenne nur Satzungen, welche direkte Anlieger belasten. Danach gäbe
es diese Doppelbelastungen nicht.
Post by Alexander Doetsch
Post by Rolf Sonofthies
Die Eigentümer einer Privatstrasse können gemeinschaftlich darüber
entscheiden, wem die Benutzung erlauben wollen, die Anwohner einer
Gemeindestrasse aber nicht. Wenn Privatstrassen bei der Erschließung
neuer Baugebiete "gebildet" werden, werden oft alle Anlieger und nnur
die Anlieger Anteilseigner und erhalten auch alle ein grundbuchlich
eingetragenes Wegerecht, können aber keinen der Anlieger von diesem
Wegerecht oder seinem Eigentum ausschließen.
Das wäre ja auch ein Ding;-)
... träumen aber manche Eigentümer davon
Post by Alexander Doetsch
Interessant wäre noch zu wissen, was passierte, wenn -doch noch- (es ist
angeblich nicht vorgesehen) auf der anderen Straßenseite gebaut würde
und die Zufahrt über die Privatstraße erfolgen sollte (Beschädigungen,
Neuregelung der Aufteilung und Kosten).
Auch das kommt darauf an, wird aber in jedem Fall anstrengend.
--
Rolf Sonofthies
Walter Sch.
2009-07-14 05:54:58 UTC
Permalink
X-No-Archive:yes
Post by Alexander Doetsch
schon. Beleuchtung gibt es auch keine.
Kann aber bei öffentlicher Widmung von der Gemeinde jederzeit
angeordnet und sogar auf eure Kosten gebaut werden.
Nur nebenbei: Habt Ihr eure Mülltonnen, Briefkästen draussen am
öffentlichen Straßenrand oder in der Privatstraße? Ich bin auch
Teilbesitzer und Erbauer einer solchen und da war die Frage wo wir die
hinstellen durchaus relevant.
Post by Alexander Doetsch
übernimmt die Gemeinde einen Teil der Kosten oder kommts, wie so oft,
drauf an (sprich, was in der Satzung steht)?
Exakt das. Wobei eine Satzung kein Gesetz sondern durchaus angreifbar
ist und per Gerichtsurteil unwirksam sein kann. Dann hat die Gemeinde
ein echtes Problem. Daher gibts Mustersatzungen, die (fast) jeder
Gemeinerat übernimmt.
Post by Alexander Doetsch
Ich könnte mir bei der Privatstraße auch gut eine Art Doppelbelastung
vorstellen: Man zahlt für den Bereich vor seinem Haus (einfach
formuliert) und, falls die Gemeindestraße, in die die Privatstraße
mündet, Kosten entstehen läßt, auch anteilig dafür.
Ja, das ist so. Und passiert laufend.
Post by Alexander Doetsch
Post by Rolf Sonofthies
Die Eigentümer einer Privatstrasse können gemeinschaftlich darüber
entscheiden, wem die Benutzung erlauben wollen
Falsch. Unsere Privatstraße steht im Bebauungsplan als öffentlich
gewidmete private Erschliessungsstrasse, somit können wir sie nicht
sperren.
Wir könnten nur die Umwidmung zur Anliegerstrasse wie jeder Anwohner
jeder Strasse beantragen.
Post by Alexander Doetsch
Interessant wäre noch zu wissen, was passierte, wenn -doch noch- (es ist
angeblich nicht vorgesehen) auf der anderen Straßenseite gebaut würde
und die Zufahrt über die Privatstraße erfolgen sollte (Beschädigungen,
Neuregelung der Aufteilung und Kosten).
Eigentlich ganz einfach: Die Strasse ist euer Privatgrundstück. Wenn
der Grundstückseigentümer der Wiese gegenüber nicht von Anfang an
dabei ist, hat er ein Problem wenn er bauen will: Euer
Nachbargrundstück "Strasse" geht ihn exakt gar nichts an. Ihr müsst
ihn nicht in die Eigentümergemeinschaft aufnehmen, ihr müsst ihm nicht
das Befahren eurer Strasse und somit die Erschliessung der neuen
Parzellen über euer Grundstück erlauben. Ihr müsst ihn nicht ans
Kanal- und Versorgungsnetz in eurem Grundstück anschliessen lassen.
Wenn es zu keiner Einigung kommt muss er sich eben seine eigene
Erschliessungsstrasse bauen.

Wir hatten selber den Fall dass ein Eckgrundstücks-Eigentümer sich
nicht an der Privatstrasse (Grundstückskauf, Baukosten, Unterhalt)
beteiligen wollte, weil er sie ja nicht nützt und ganz sicher nur von
der Hauptstrasse in sein Grundstück fahren wird. Später baute er eine
Einfahrt zur Privatstrasse. Ergebnis: massiver Zaun vor seinem Tor
durch Mehrheitsbeschluss der Strassen-Eigentümergemeinschaft.


Walter
Alexander Doetsch
2009-07-14 12:17:38 UTC
Permalink
Post by Walter Sch.
X-No-Archive:yes
Post by Alexander Doetsch
schon. Beleuchtung gibt es auch keine.
Kann aber bei öffentlicher Widmung von der Gemeinde jederzeit
angeordnet und sogar auf eure Kosten gebaut werden.
Aha, interessant. Die Umstände der Widmung werde ich wohl auf dem Amt
erfahren?
Post by Walter Sch.
Nur nebenbei: Habt Ihr eure Mülltonnen, Briefkästen draussen am
öffentlichen Straßenrand oder in der Privatstraße? Ich bin auch
Teilbesitzer und Erbauer einer solchen und da war die Frage wo wir die
hinstellen durchaus relevant.
Die Mülltonnen der gegenwärtigen Eigentümer -wir sind derzeit nur
interessiert und versuchen soviel wie möglich _vorher_ zu klären- stehen
irgendwo am Haus. Zu den Abholterminen müssen die Tonnen die Straße
entlang bis zur Gemeindestraße gerollt werden.
Post by Walter Sch.
Post by Alexander Doetsch
übernimmt die Gemeinde einen Teil der Kosten oder kommts, wie so oft,
drauf an (sprich, was in der Satzung steht)?
Exakt das. Wobei eine Satzung kein Gesetz sondern durchaus angreifbar
ist und per Gerichtsurteil unwirksam sein kann. Dann hat die Gemeinde
ein echtes Problem. Daher gibts Mustersatzungen, die (fast) jeder
Gemeinerat übernimmt.
Post by Alexander Doetsch
Ich könnte mir bei der Privatstraße auch gut eine Art Doppelbelastung
vorstellen: Man zahlt für den Bereich vor seinem Haus (einfach
formuliert) und, falls die Gemeindestraße, in die die Privatstraße
mündet, Kosten entstehen läßt, auch anteilig dafür.
Ja, das ist so. Und passiert laufend.
:-/

Das dachte ich mir nämlich. Schließlich ist der Teil, der Privatstraße,
der auf die Gemeindestraße stößt -eben- Privatgrundstück. Allerdings
sollten sich diese Kosten wirklich überschaubar gestalten, da so eine
(diese spezielle) Straße maximal 4m breit ist und die Kosten geteilt
würden (werden sie doch?).
Post by Walter Sch.
Post by Alexander Doetsch
Post by Rolf Sonofthies
Die Eigentümer einer Privatstrasse können gemeinschaftlich darüber
entscheiden, wem die Benutzung erlauben wollen
Falsch. Unsere Privatstraße steht im Bebauungsplan als öffentlich
gewidmete private Erschliessungsstrasse, somit können wir sie nicht
sperren.
Wir könnten nur die Umwidmung zur Anliegerstrasse wie jeder Anwohner
jeder Strasse beantragen.
Post by Alexander Doetsch
Interessant wäre noch zu wissen, was passierte, wenn -doch noch- (es ist
angeblich nicht vorgesehen) auf der anderen Straßenseite gebaut würde
und die Zufahrt über die Privatstraße erfolgen sollte (Beschädigungen,
Neuregelung der Aufteilung und Kosten).
Eigentlich ganz einfach: Die Strasse ist euer Privatgrundstück. Wenn
der Grundstückseigentümer der Wiese gegenüber nicht von Anfang an
dabei ist, hat er ein Problem wenn er bauen will: Euer
Nachbargrundstück "Strasse" geht ihn exakt gar nichts an. Ihr müsst
ihn nicht in die Eigentümergemeinschaft aufnehmen, ihr müsst ihm nicht
das Befahren eurer Strasse und somit die Erschliessung der neuen
Parzellen über euer Grundstück erlauben. Ihr müsst ihn nicht ans
Kanal- und Versorgungsnetz in eurem Grundstück anschliessen lassen.
Wenn es zu keiner Einigung kommt muss er sich eben seine eigene
Erschliessungsstrasse bauen.
Wir hatten selber den Fall dass ein Eckgrundstücks-Eigentümer sich
nicht an der Privatstrasse (Grundstückskauf, Baukosten, Unterhalt)
beteiligen wollte, weil er sie ja nicht nützt und ganz sicher nur von
der Hauptstrasse in sein Grundstück fahren wird. Später baute er eine
Einfahrt zur Privatstrasse. Ergebnis: massiver Zaun vor seinem Tor
durch Mehrheitsbeschluss der Strassen-Eigentümergemeinschaft.
;-)
Ihr habt also damals direkt eine Strassen-Eigentümergemeinschaft
gegründet? Das klingt vernünftig. Darüber existieren dann vermutlich
auch Unterlagen "auf dem Amt"?

Alexander
Walter Sch.
2009-07-15 05:45:30 UTC
Permalink
X-No-Archive:yes
Post by Alexander Doetsch
Aha, interessant. Die Umstände der Widmung werde ich wohl auf dem Amt
erfahren?
Da gibts wenig Umstände. Meist gibts nur einen Bebauungsplan, da drin
steht "private Erschliessungsstrasse, öffentlich gewidmet". Wer dran
ein Grundstück kauft weiss was das ist: ihr zahlt, jeder darf drauf
fahren, nix Schild davor "Privatstrasse, Durchfahrt verboten" oder so.
Post by Alexander Doetsch
Die Mülltonnen der gegenwärtigen Eigentümer -wir sind derzeit nur
interessiert und versuchen soviel wie möglich _vorher_ zu klären- stehen
irgendwo am Haus. Zu den Abholterminen müssen die Tonnen die Straße
entlang bis zur Gemeindestraße gerollt werden.
Wenn öffentlich gewidmet und Straße LKW-befahrber, würde ich Abholung
am Grundstück verlangen. Denn an öffentlichen Strassen hat die
Abholung am Grundstück zu erfolgen.
Haben wir auch gemacht, erst hatte die Abholfirma keine Lust, weil das
wäre ja Arbeit, aber nach Androhung der Ersatz-Abholung und Forderung
der Kosten von der Gemeinde wurde die Anweisung zur Befahrung dieser
Strasse erteilt.
Post by Alexander Doetsch
Das dachte ich mir nämlich. Schließlich ist der Teil, der Privatstraße,
der auf die Gemeindestraße stößt -eben- Privatgrundstück. Allerdings
sollten sich diese Kosten wirklich überschaubar gestalten, da so eine
(diese spezielle) Straße maximal 4m breit ist und die Kosten geteilt
würden (werden sie doch?).
Das könnt ihr frei vereinbaren. Übrigens kosten schwerlasttaugliche
Strassen (z.B. Fertigdecken, Betonmischer) durchaus viel Geld.
Bei uns z.B. baute der Ex-Eigentümer den Straßendamm, befahrbar, ohne
Teerdecke. Also fertig zum Bebauen der Grundstücke. Nachdem alles
bebaut war erfolgte die Asphaltierung auf Kosten der Neu-Eigentümer.
Post by Alexander Doetsch
Ihr habt also damals direkt eine Strassen-Eigentümergemeinschaft
gegründet?
Die gibt es schon dadurch dass ein Grundstück mehreren Eigentümern
gehört. Vieles ist gesetzlich geregelt, z.B. Abstimmungen pro Kopf und
nicht nach Fläche, was mit einfacher Mehrheit, was einstimming etc.
Vieles ist frei zu vereinbaren, z.B. Kostenverteilung des Unterhalts
je Grundstück oder nach Fläche etc.. Am besten mit einer kleinen
Satzung.
Post by Alexander Doetsch
Darüber existieren dann vermutlich
auch Unterlagen "auf dem Amt"?
Nö. Das geht "das Amt" exakt gar nichts an.


Walter
Rolf Sonofthies
2009-07-14 13:20:38 UTC
Permalink
Post by Walter Sch.
Post by Rolf Sonofthies
Die Eigentümer einer Privatstrasse können gemeinschaftlich darüber
entscheiden, wem die Benutzung erlauben wollen
Falsch. Unsere Privatstraße steht im Bebauungsplan als öffentlich
gewidmete private Erschliessungsstrasse, somit können wir sie nicht
sperren.
Eure schon, unsere nicht. Also: Nicht "falsch", sondern "kann sein".
"Unser" Privatweg liegt auf einem gemeinschaftlichen Privatgrundstück
und darf nicht öffentlich genutzt werden, außer für den Rettungsdienst.
Wir können diesen Weg jederzeit für Externe sperren, außer eben für die
Feuerwehr.
Post by Walter Sch.
Wir könnten nur die Umwidmung zur Anliegerstrasse wie jeder Anwohner
jeder Strasse beantragen.
Das hingegen können wir nicht, brauchen wir aber auch nicht.
--
Rolf Sonofthies
Matthias Frank
2009-07-13 19:29:46 UTC
Permalink
Post by Rolf Sonofthies
Bei einer Gemeindestrasse werden meist die Reinigung und die Beleuchtung
von der Gemeinde "erledigt", welche aber die Kosten dafür oft auf die
Anleger umlegt, so dass sich die effektiven Kosten beider Strassenarten
nicht unterscheiden müssen, aber können.
Was wird da konkret umgelegt?
Ich zahle keine Umlage für die Strasse vor meinem Haus.

Wenn die Stadt nach dem Winter die Löcher stopft zahl ich auch
nichts.



MfG
Matthias
Sabine Sauer
2009-07-15 05:13:29 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Post by Rolf Sonofthies
Bei einer Gemeindestrasse werden meist die Reinigung und die Beleuchtung
von der Gemeinde "erledigt", welche aber die Kosten dafür oft auf die
Anleger umlegt, so dass sich die effektiven Kosten beider Strassenarten
nicht unterscheiden müssen, aber können.
Was wird da konkret umgelegt?
Ich zahle keine Umlage für die Strasse vor meinem Haus.
Wenn die Stadt nach dem Winter die Löcher stopft zahl ich auch
nichts.
Warte mal bis was "richtiges" kommt, Kanal, neue Decke etc.
Dann wirste schon sehen ....

mfg

SS
Post by Matthias Frank
MfG
Matthias
Rolf Sonofthies
2009-07-15 05:44:16 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Post by Rolf Sonofthies
Bei einer Gemeindestrasse werden meist die Reinigung und die
Beleuchtung von der Gemeinde "erledigt", welche aber die Kosten dafür
oft auf die Anleger umlegt, so dass sich die effektiven Kosten beider
Strassenarten nicht unterscheiden müssen, aber können.
Was wird da konkret umgelegt?
Schrieb ich doch: Strassenreinigung
Post by Matthias Frank
Ich zahle keine Umlage für die Strasse vor meinem Haus.
In unserer Gemeinde zahlt man für:
- erstmalige Befestigung und Ausbau der Strassenteile (Fahrbahn, Fußweg,
Beleuchtung)
- Reinigung (an den Reinigungsbetrieb)
Post by Matthias Frank
Wenn die Stadt nach dem Winter die Löcher stopft zahl ich auch
nichts.
Den baulichen Unterhalt legen Gemeinden in der Regel nicht um.
--
Rolf Sonofthies
Joerg
2009-07-14 03:58:00 UTC
Permalink
Post by Alexander Doetsch
Hallo,
ich möchte mich nach Nach- und Vorteilen (so es denn welche gibt) von
Privatstraßen erkundigen.
Ich habe bewußt in zwei Gruppen gepostet, d.r.h wegen der technischen
Seite und d.s.r.w wegen der rechtlichen. Ich hoffe, daß meine Wahl
halbwegs zutreffend war.
Zurück zum Thema. Zunächst einmal gehts mir ganz allgemein um die
Privatstraße. Nach etwas googeln haben die Eigentümer anscheinend alle
Kosten, die wegen dieser Straße entstehen, anteilig zu tragen.
Ich frage mich nur, ob das wirklich so ein großer Nachteil ist, wo es
doch auch heißt, daß man als Anlieger einer Gemeindestraße an deren
Instandhaltungskosten beteiligt werden darf bzw. wird.
Gibt es ggf. noch andere Nachteile?
Viel mehr Details zum konkreten Fall (der natürlich vorliegt) kann ich
noch nicht beisteuern (ausser der Anzahl der anliegenden EFHs und der
Länge der Straße).
Allgemeine Meinungen sind auch willkommen.
Hier in USA gibt es sehr viele Privatstrassen. Das klappt sehr gut, aber
es gibt oft alle zig Jahre einen Zankapfel: Ob nun die Zeit fuer eine
komplette Neuteerung gekommen ist oder nicht. Der eine sagt dass es ihm
schon bei 20km/h die Bandscheiben zerlegt, der andere sagt er kaeme mit
seinem Gelaendewagen doch ganz prima nach Hause und man die Ruecklagen
doch noch etwas strecken koenne.
--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/

"gmail" domain blocked because of excessive spam.
Use another domain or send PM.
Christoph Brüninghaus
2009-07-17 07:01:43 UTC
Permalink
Post by Alexander Doetsch
Hallo,
ich möchte mich nach Nach- und Vorteilen (so es denn welche gibt) von
Privatstraßen erkundigen.
Ich habe bewußt in zwei Gruppen gepostet, d.r.h wegen der technischen
Seite und d.s.r.w wegen der rechtlichen. Ich hoffe, daß meine Wahl
halbwegs zutreffend war.
Zurück zum Thema. Zunächst einmal gehts mir ganz allgemein um die
Privatstraße. Nach etwas googeln haben die Eigentümer anscheinend alle
Kosten, die wegen dieser Straße entstehen, anteilig zu tragen.
Ich empfehle, zunächst einmal im Gesetz zu schauen, z.B. §§ 741ff und §§
1008ff. BGB..
Dazu bzw. zur endgültigen Beurteilung muss man allerdings wissen, wie
die Rechte und Pflichten an dem Grundstück, auf dem sich die Straße/ der
Weg befindet ausgestatlet sind.
Post by Alexander Doetsch
Ich frage mich nur, ob das wirklich so ein großer Nachteil ist, wo es
doch auch heißt, daß man als Anlieger einer Gemeindestraße an deren
Instandhaltungskosten beteiligt werden darf bzw. wird.
Gibt es ggf. noch andere Nachteile?
Zunächst einmal die Nachteile, die (Mit)Eigentum an einem Grundstück bringt.
Neben Kosten sind dies bei im Miteigentum mehrerer stehende Grundstücke
die Probleme, wenn keine Einigkeit bzgl. der Verwaltung und Erhaltung
bestehen.

[...]

Christoph
Alexander Doetsch
2009-08-01 21:46:37 UTC
Permalink
Post by Alexander Doetsch
Hallo,
ich möchte mich nach Nach- und Vorteilen (so es denn welche gibt) von
Privatstraßen erkundigen.
Vielen Dank für die Beiträge. Zwar ist es mit dem konkreten Fall nichts
geworden aber anscheinend sind Privatstraßen garnicht so selten, so daß
die Thematik doch nochmal akut werden könnte.

Alexander
Alexander Doetsch
2009-08-01 21:47:03 UTC
Permalink
Post by Alexander Doetsch
Hallo,
ich möchte mich nach Nach- und Vorteilen (so es denn welche gibt) von
Privatstraßen erkundigen.
Vielen Dank für die Beiträge. Zwar ist es mit dem konkreten Fall nichts
geworden aber anscheinend sind Privatstraßen garnicht so selten, so daß
die Thematik doch nochmal akut werden könnte.

Alexander

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