Discussion:
Maximale Höhe von Metallgitterzaun in Krefeld
(zu alt für eine Antwort)
Klaus
2011-12-10 15:45:46 UTC
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Hallo zusammen,

hat jemand eine Idee wo ich eine verbindliche Aussage bekomme, wie hoch
ein Gartenzaun in Krefeld sein darf? Es geht dabei nicht um die
Kostenaufteilung mit dem Nachbarn usw. sondern nur um die erlaubte Höhe.
Der Zaun soll auch kein Sichtschutz sein, sondern das Überklettern
verhindern. Zäune unter 1,90Meter sind daher zweckfrei :-)

Danke
Klaus
Schorsch Mildenberger
2011-12-10 15:55:09 UTC
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Post by Klaus
Hallo zusammen,
hat jemand eine Idee wo ich eine verbindliche Aussage bekomme, wie hoch
ein Gartenzaun in Krefeld sein darf? Es geht dabei nicht um die
Kostenaufteilung mit dem Nachbarn usw. sondern nur um die erlaubte Höhe.
Der Zaun soll auch kein Sichtschutz sein, sondern das Überklettern
verhindern. Zäune unter 1,90Meter sind daher zweckfrei :-)
Beim städtischen Bauamt anfragen?

Gruß
Schorsch
Harald Wilhelms
2011-12-10 15:59:02 UTC
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Post by Klaus
Hallo zusammen,
hat jemand eine Idee wo ich eine verbindliche Aussage bekomme, wie hoch
ein Gartenzaun in Krefeld sein darf? Es geht dabei nicht um die
Kostenaufteilung mit dem Nachbarn usw. sondern nur um die erlaubte Höhe.
Der Zaun soll auch kein Sichtschutz sein, sondern das Überklettern
verhindern. Zäune unter 1,90Meter sind daher zweckfrei :-)
Das steht im sog. Nachbarrecht. Für Niedersachsen habe ich das
in der nächsten Leihbücherei bekommen.
Gruss
Harald
Klaus
2011-12-10 16:23:55 UTC
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Post by Harald Wilhelms
Post by Klaus
Hallo zusammen,
hat jemand eine Idee wo ich eine verbindliche Aussage bekomme, wie hoch
ein Gartenzaun in Krefeld sein darf? Es geht dabei nicht um die
Kostenaufteilung mit dem Nachbarn usw. sondern nur um die erlaubte Höhe.
Der Zaun soll auch kein Sichtschutz sein, sondern das Überklettern
verhindern. Zäune unter 1,90Meter sind daher zweckfrei :-)
Das steht im sog. Nachbarrecht. Für Niedersachsen habe ich das
in der nächsten Leihbücherei bekommen.
Für NRW ist das Online, aber da finde ich nur was zur
Einfriedungspflicht und eine Mindesthöhe von 1,20 Meter als
Maschendrahtzaun. Ob und wo man ggf. höher bauen darf, kann ich da nicht
entnehmen aber eben auch kein Verbot dessen.

Gruß
Klaus
S.Jedath
2011-12-10 16:41:01 UTC
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Post by Klaus
Post by Harald Wilhelms
Post by Klaus
Hallo zusammen,
hat jemand eine Idee wo ich eine verbindliche Aussage bekomme, wie hoch
ein Gartenzaun in Krefeld sein darf? Es geht dabei nicht um die
Kostenaufteilung mit dem Nachbarn usw. sondern nur um die erlaubte Höhe.
Der Zaun soll auch kein Sichtschutz sein, sondern das Überklettern
verhindern. Zäune unter 1,90Meter sind daher zweckfrei :-)
Das steht im sog. Nachbarrecht. Für Niedersachsen habe ich das
in der nächsten Leihbücherei bekommen.
Für NRW ist das Online, aber da finde ich nur was zur
Einfriedungspflicht und eine Mindesthöhe von 1,20 Meter als
Maschendrahtzaun. Ob und wo man ggf. höher bauen darf, kann ich da nicht
entnehmen aber eben auch kein Verbot dessen.
Gruß
Klaus
Hier, von dir aus rechts neben MG (50km) hat schräg gegenüber ein
Neueigentümer sein Grundstück mit 2m hohem Zaun "umfriedet".
Wenn nicht vorschriftsmässig wohl nach dem Motto "wo kein Kläger ..."
1,80m Flechtzaun ist doch üblich (leider).

Gruss Siggi
--
Der Maler - Garant für Schutz und Schönheit
Dirk Wagner
2011-12-10 18:17:10 UTC
Permalink
Post by S.Jedath
Wenn nicht vorschriftsmässig wohl nach dem Motto "wo kein Kläger ..."
1,80m Flechtzaun ist doch üblich (leider).
Wenn es nur 1,80m Flechtzaun ist, ist doch alles in Butter.
Bei und sieht es seit kurzem SO in der NAchbarschaft aus:
<http://www.deutsches-architektur-forum.de/forum/showpost.php?s=45635c12
acbb81262bb016e13bec4f3e&p=290615&postcount=790>

Die Baugenehmigung wurde wohl nachträglich eingereicht und genehmigt ;-(

ciao

dirk
S.Jedath
2011-12-10 20:58:54 UTC
Permalink
Post by Dirk Wagner
Post by S.Jedath
Wenn nicht vorschriftsmässig wohl nach dem Motto "wo kein Kläger ..."
1,80m Flechtzaun ist doch üblich (leider).
Wenn es nur 1,80m Flechtzaun ist, ist doch alles in Butter.
<http://www.deutsches-architektur-forum.de/forum/showpost.php?s=45635c12
acbb81262bb016e13bec4f3e&p=290615&postcount=790>
Die Baugenehmigung wurde wohl nachträglich eingereicht und genehmigt ;-(
ciao
dirk
Hi,
leider funzt der Link nicht:

Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage -
http://www.deutsches-architektur-forum.de/forum/showpost.php?s=45635c12
... - übereinstimmenden Dokumente gefunden.
--
Der Maler - Garant für Schutz und Schönheit
Dirk Wagner
2011-12-10 22:06:26 UTC
Permalink
Post by S.Jedath
Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage -
http://www.deutsches-architektur-forum.de/forum/showpost.php?s=45635c12
... - übereinstimmenden Dokumente gefunden.
Dann hat Dein Reader den Link zerrissen...

http://kuerzer.de/Konsulat

Ciao

dirk
Lars Friedrich
2011-12-11 14:30:15 UTC
Permalink
Post by Dirk Wagner
Post by S.Jedath
Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage -
http://www.deutsches-architektur-forum.de/forum/showpost.php?s=45635c12
... - übereinstimmenden Dokumente gefunden.
Dann hat Dein Reader den Link zerrissen...
Nö, deiner. Das 0x0D 0x0A in der URL stammt von dir.

Grüße,
Lars Friedrich
Martin D. Bartsch
2011-12-10 22:14:05 UTC
Permalink
Post by S.Jedath
Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage -
http://www.deutsches-architektur-forum.de/forum/showpost.php?s=45635c12
... - übereinstimmenden Dokumente gefunden.
Der Link muß ja auch

http://www.deutsches-architektur-forum.de/forum/showpost.php?s=45635c12acbb81262bb016e13bec4f3e&p=290615&postcount=790

heißen. (Der Zaun sieht schon beeindruckend aus. Man könnte noch ein
paar Fleischfetzen an den Stacheln anbringen)
Dirk Wagner
2011-12-11 18:14:22 UTC
Permalink
Post by Martin D. Bartsch
Der Zaun sieht schon beeindruckend aus.
Wurde aus Einzelteilen an Ort und Stelle zusammengeschweißt.

Wir sind nur froh, dass die zu unserer Straße zeigende Grundstücksseite
"nur" mit einem ca. 3m hohen Zaun "geschützt" wird - und sie dort auf
dieses martialische Gehabe verzichtet haben.

Die protestierenden Tibeter auf der anderen Straßenseite des gezeigten
Tores sind immer ganz friedlich...
Post by Martin D. Bartsch
Man könnte noch ein paar Fleischfetzen an den Stacheln anbringen
Bei der Aktion würde man aber inzwischen gefilmt.

Ciao

dirk
Michael 'Mithi' Cordes
2011-12-10 22:19:01 UTC
Permalink
Bei zweizeiligen URLs hilft copy&paste statt klicken. Oder ein
News-Client der Links nicht umbricht:
<http://www.deutsches-architektur-forum.de/forum/showpost.php?s=45635c12acbb81262bb016e13bec4f3e&p=290615&postcount=790>


cya
Mithi
S.Jedath
2011-12-10 23:32:02 UTC
Permalink
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Bei zweizeiligen URLs hilft copy&paste statt klicken. Oder ein
<http://www.deutsches-architektur-forum.de/forum/showpost.php?s=45635c12acbb81262bb016e13bec4f3e&p=290615&postcount=790>
cya
Mithi
Ach Leuts,
ich kenne copy&paste und ich bin hier seit Jahren mit Thunderbird
unterwegs. Ob auf Linux oder Windows.
Also?!

Der Link hat bei mir nicht geklappt!

Ich könnte jetzt erzählen, dass pünktlich nach Ende der Garantie der
Compi verreckt ist, ich meine Daten mittels Linux, zum Teil, retten
konnte und der Compi eine Weile wieder gut lief, dann aber plötzlich den
Geist total aufgab und ich jetzt an so einem Arbeitstier von
Fujitsu-Siemens sitze, den ich mal für 25,- gekauft habe ....
(Aus dem Betrieb meiner Frau übrigens.)
Incl. Monitor übrigens.
Mit Verlust des Rechners habe ich aber meine bisherigen Erkentnisse
nicht verloren.
Frage ich mich jetzt nur, ob ich mir wieder so'n 500Euro PC kaufe oder
ein Motherboard und es dann selber einbaue?
Reichelt hat da ein paar um 200.

Ok. Wäre was für ***** technik.

Gruss Siggi
--
Der Maler - Garant für Schutz und Schönheit
Lars Friedrich
2011-12-11 14:29:23 UTC
Permalink
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Bei zweizeiligen URLs hilft copy&paste statt klicken.
Das hilft logischerweise nur, wenn der Zeilenumbruch nicht im Text ist,
sondern nur vom Client hinzugefügt wurde. Dann liegt in der
Zwischenablage halt die originale URL. Ist der Zeilenumbruch aber im
Message-Text hilft auch kein Copy&Paste, denn der Webbrowser muss ja
irgendwas mit den nicht-druckbaren Zeichen machen...

Ja, was war das früher noch einfach, da gab man immer dem Schuld, der OE
benutzt hat. Problem gelöst.

Grüße,
Lars Friedrich
Michael 'Mithi' Cordes
2011-12-11 15:13:22 UTC
Permalink
Post by Lars Friedrich
Das hilft logischerweise nur, wenn der Zeilenumbruch nicht im Text ist,
sondern nur vom Client hinzugefügt wurde.
Nein, das hilft WENN der Browser den Zeilenumbruch ignoriert.
Post by Lars Friedrich
Ja, was war das früher noch einfach, da gab man immer dem Schuld, der OE
benutzt hat. Problem gelöst.
Auch hier ist der postende Client Schuld, ziehe dir einfach den Artikel
direkt vom Server und schaue in den RAW-Text, oder schaue
http://groups.google.com/group/de.rec.heimwerken/msg/144bc14e0e225690?dmode=source


cya
Mithi
Lars Friedrich
2011-12-11 16:18:50 UTC
Permalink
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Post by Lars Friedrich
Das hilft logischerweise nur, wenn der Zeilenumbruch nicht im Text ist,
sondern nur vom Client hinzugefügt wurde.
Nein, das hilft WENN der Browser den Zeilenumbruch ignoriert.
Also hilft es nicht.

(Man käme ja auch nicht auf die Idee zu sagen: Copy&Paste hilft, wenn
die URL nur eine Zeile ist.)
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Post by Lars Friedrich
Ja, was war das früher noch einfach, da gab man immer dem Schuld, der OE
benutzt hat. Problem gelöst.
Auch hier ist der postende Client Schuld, ziehe dir einfach den Artikel
direkt vom Server und schaue in den RAW-Text, oder schaue
http://groups.google.com/group/de.rec.heimwerken/msg/144bc14e0e225690?dmode=source
Dass der postende Client Schuld ist habe ich doch selbst geschrieben.

Grüße,
Lars Friedrich
Siegfried Schmidt
2011-12-11 16:57:33 UTC
Permalink
Post by Lars Friedrich
(Man käme ja auch nicht auf die Idee zu sagen: Copy&Paste hilft, wenn
die URL nur eine Zeile ist.)
Es ist nicht verboten, die Abschnitte zeilenweise zu kopieren und
zusammenzusetzen, falls die beteiligte Software keinen anderen Weg zulässt.


Siegfried
Harald Klotz
2011-12-11 00:27:27 UTC
Permalink
Post by Harald Wilhelms
Das steht im sog. Nachbarrecht. Für Niedersachsen habe
ich das in der nächsten Leihbücherei bekommen.
Da stehen grundsätzliche Dinge drin, aber keineswegs der
B-Plan.
In Städten sollte es heute keinen Flecken mehr geben, für
den nicht ein B-Plan besteht.
Im B-Plan steht es, nicht im Nachbarrecht.

Grüße Harald
Martin Τrautmann
2011-12-11 06:41:19 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
In Städten sollte es heute keinen Flecken mehr geben, für
den nicht ein B-Plan besteht.
Nun, hier gibt's keinen, sondern bauen nach Paragraph sowieso. 34? 45?

Gerade dort, wo ältere Häuser stehen, werden solche Details nicht
explizit vorgegeben, sondern aus den bestehenden Nachbarbestand
abgeleitet.

Schönen Gruß
Martin
Rolf Sonofthies
2011-12-11 10:06:36 UTC
Permalink
Post by Harald Wilhelms
Das steht im sog. Nachbarrecht. Für Niedersachsen habe
ich das in der nächsten Leihbücherei bekommen.
Da stehen grundsätzliche Dinge drin, aber keineswegs der B-Plan.
In Städten sollte es heute keinen Flecken mehr geben, für den nicht ein
B-Plan besteht.
Im B-Plan steht es, nicht im Nachbarrecht.
Das Nachbarrecht gilt für alle Grundstücke eines Bundeslandes. B-Pläne
gibt es keineswegs flächendeckend. Ich hatte als Architekt noch die
Freude, in einem B-Plan-Gebiet bauen zu dürfen.
--
Rolf Sonofthies
Harald Klotz
2011-12-11 00:24:33 UTC
Permalink
Post by Klaus
Hallo zusammen,
hat jemand eine Idee wo ich eine verbindliche Aussage
bekomme, wie hoch ein Gartenzaun in Krefeld sein darf?
Pauschal für Krefeld wird es keine Angaben geben.
Die erlaubte Bebauung, dazu gehören die Vorschriften für die
Umfriedung musst du aus dem Bebauungsplan-Plan, der für dein
Grundstück gilt harauslesen.
Also zum Bauamt und in den B-Plan einsehen.

Grüße Harald
Klaus
2011-12-11 09:22:06 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Also zum Bauamt und in den B-Plan einsehen.
OK, dann werde ich da einfach mal nachfragen, bevor der Schiedsmann
klingelt ;)

Danke für die Info!

Gruß
Klaus
Rolf Sonofthies
2011-12-11 10:10:28 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Pauschal für Krefeld wird es keine Angaben geben.
Die erlaubte Bebauung, dazu gehören die Vorschriften für die Umfriedung
musst du aus dem Bebauungsplan-Plan, der für dein Grundstück gilt
harauslesen.
Also zum Bauamt und in den B-Plan einsehen.
und vorweg schon 'mal ins Nachbarrechtsgesetz schauen, das zeigt nämlich
die gesetzlichen Minima und Maxima für Dein Bundesland auf.
--
Rolf Sonofthies
Maria Bin
2011-12-11 10:20:33 UTC
Permalink
Post by Rolf Sonofthies
Post by Harald Klotz
Pauschal für Krefeld wird es keine Angaben geben.
Die erlaubte Bebauung, dazu gehören die Vorschriften für die Umfriedung
musst du aus dem Bebauungsplan-Plan, der für dein Grundstück gilt
harauslesen.
Also zum Bauamt und in den B-Plan einsehen.
und vorweg schon 'mal ins Nachbarrechtsgesetz schauen, das zeigt nämlich
die gesetzlichen Minima und Maxima für Dein Bundesland auf.
Nicht zwingend - die Kommunen sind berechtigt, eigene Auflagen zu erlassen.

Maria
Klaus
2011-12-11 13:34:45 UTC
Permalink
Post by Rolf Sonofthies
und vorweg schon 'mal ins Nachbarrechtsgesetz schauen, das zeigt nämlich
die gesetzlichen Minima und Maxima für Dein Bundesland auf.
Für NRW keine Regelung zur maximalen Höhe, nur zur Einfriedungspflicht:
1,20 Meter Maschendrahtzaun. Das ist aber hier nicht die Fragestellung.

Gruß
Klaus
Lars Friedrich
2011-12-11 14:31:50 UTC
Permalink
Post by Klaus
Post by Rolf Sonofthies
und vorweg schon 'mal ins Nachbarrechtsgesetz schauen, das zeigt nämlich
die gesetzlichen Minima und Maxima für Dein Bundesland auf.
Für NRW keine Regelung zur maximalen Höhe,
Das ist falsch.

Grüße,
Lars Friedrich
Klaus
2011-12-12 18:22:40 UTC
Permalink
Post by Lars Friedrich
Post by Klaus
Post by Rolf Sonofthies
und vorweg schon 'mal ins Nachbarrechtsgesetz schauen, das zeigt nämlich
die gesetzlichen Minima und Maxima für Dein Bundesland auf.
Für NRW keine Regelung zur maximalen Höhe,
Das ist falsch.
Na dann genauer: Im Nachbarschaftsrecht NRW gibt es dazu keine Regelung.

Ansonsten ist Deine Antwort sehr hilfreich, danke! :-)


Gruß
Klaus
Lars Friedrich
2011-12-12 20:04:26 UTC
Permalink
Post by Klaus
Post by Lars Friedrich
Post by Klaus
Post by Rolf Sonofthies
und vorweg schon 'mal ins Nachbarrechtsgesetz schauen, das zeigt nämlich
die gesetzlichen Minima und Maxima für Dein Bundesland auf.
Für NRW keine Regelung zur maximalen Höhe,
Das ist falsch.
Na dann genauer: Im Nachbarschaftsrecht NRW gibt es dazu keine Regelung.
Das ist falsch.

Auch wenn "ortsüblich" keine Meter-Zahl enthält, ist es doch eine
Regelung zur maximalen Höhe.

Grüße,
Lars Friedrich

Lars Friedrich
2011-12-11 12:40:26 UTC
Permalink
Post by Klaus
hat jemand eine Idee wo ich eine verbindliche Aussage bekomme, wie hoch
ein Gartenzaun in Krefeld sein darf?
Nirgends.

Prüfungsreihenfolge:
Bundesrecht
Landesrecht (für NRW z.B.NachbG - max. Höhe 2m)
Gemeinedesatzungen (für Krefeld z.B. Gestaltungssatzung Haberlandstr. -
max. Höhe 1,20m)
Bebauungsplan

Da suchst du dir dann aus allen Unterlagen das für dein Grundstück
geltende Minimum heraus. Oder du vergibst den Auftrag, den Gartenzaun
entsprechend den gesetzlichen Anforderungen aufstellen zu lassen.

Oder du gibst dich mit einer unverbindlichen Auskunft vom Bauamt zufrieden.

Grüße,
Lars Friedrich
Maria Bin
2011-12-11 14:39:32 UTC
Permalink
Post by Lars Friedrich
Oder du gibst dich mit einer unverbindlichen Auskunft vom Bauamt zufrieden.
Unverbindlich deshalb, weil das Bauamt für den Landkreis zuständig ist.
Für die Kommune sind je nach Größe das Ordnungsamt bzw der Bürgermeister
Ansprechpartner.

Maria
Dieter Schultheis
2011-12-11 14:08:52 UTC
Permalink
Post by Klaus
Hallo zusammen,
hat jemand eine Idee wo ich eine verbindliche Aussage bekomme, wie hoch
ein Gartenzaun in Krefeld sein darf? Es geht dabei nicht um die
Kostenaufteilung mit dem Nachbarn usw. sondern nur um die erlaubte Höhe.
Der Zaun soll auch kein Sichtschutz sein, sondern das Überklettern
verhindern. Zäune unter 1,90Meter sind daher zweckfrei :-)
Danke
Klaus
Soll der Blickdicht werden oder ist was durchsichtiges a la Maschendraht
geplant?

Im ersteren Fall müssen auf alle Fälle Höhenbeschränkungen wegen der
Schattenwirkung beachtet werden.
--
MfG
Dieter
Klaus
2011-12-12 18:27:43 UTC
Permalink
Post by Dieter Schultheis
Im ersteren Fall müssen auf alle Fälle Höhenbeschränkungen wegen der
Schattenwirkung beachtet werden.
Der Zaun soll durchsichtig sein, Metallgitter halt.

Und das Bauamt hat sich sehr schnell auch zur Höhe geäußert:

Zur Straße 1 Meter maximale Höhe, zu den restlichen Wegen und zum
Nachbarn bis 2 Meter Höhe.

So steht es geschrieben:

Daher ist gem. § 65, Abs. 1 Nr. 13 BauO NRW eine Einfriedung bis 2,00 m
Höhe und an öffentlichen Verkehrsflächen bis zu 1,00 m Höhe
genehmigungsfrei.

Ich hoffe, damit ist das Thema geklärt. Wenn es von euch dazu noch
anders lautende Einwände gibt, laßt es mich wissen, bevor der
Schiedsmann klingelt :-)

Danke
Klaus
S.Jedath
2011-12-12 20:02:19 UTC
Permalink
Post by Klaus
Post by Dieter Schultheis
Im ersteren Fall müssen auf alle Fälle Höhenbeschränkungen wegen der
Schattenwirkung beachtet werden.
Der Zaun soll durchsichtig sein, Metallgitter halt.
Zur Straße 1 Meter maximale Höhe, zu den restlichen Wegen und zum
Nachbarn bis 2 Meter Höhe.
Daher ist gem. § 65, Abs. 1 Nr. 13 BauO NRW eine Einfriedung bis 2,00 m
Höhe und an öffentlichen Verkehrsflächen bis zu 1,00 m Höhe
genehmigungsfrei.
Ich hoffe, damit ist das Thema geklärt. Wenn es von euch dazu noch
anders lautende Einwände gibt, laßt es mich wissen, bevor der
Schiedsmann klingelt :-)
Hi,
wegen meiner Hunde (nix aggressiv, aber es könnte ja ...), habe ich, und
bin dabei die Zäune zu erhöhen. Auf 2m. Ist auch nötig, wenn sie bei
1,50 noch irgend wie Halt finden..... Gut.
Also den selbst gebauten Zaun wieder umgebaut auf 2m. Zur Strasse hin.
Jetzt muss ich das vorhandene Tor auch noch erhöhen. Ist manchem hier
bekannt, ich hab noch keine Lösung gefunden.

Auch zur Strasse hin, darf also nicht?

Da sch*** ich doch auf Vorschriften. Genau wie der Nachbar. Welcher
Nachbar hat denn die Verordnung im Nachttisch?
Ich mach das so wie ich das für richtig halte.

Gruss Siggi
--
Der Maler - Garant für Schutz und Schönheit
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