Post by Holger KornPost by Maik KoenigFalls dir nicht klar ist, was ich damit meine: Kein Elektriker, der
seine Gesellenprüfung bestanden hat, macht so etwas. Betonung auf
_kein_. Oder andersrum: Macht er es doch, hat er eindeutig keine Prüfung
die Ausnahme steht hier von Harald Wilhelms
Nein. Da steht nur, dass die Leitung schräg über die Wand ging. Da steht
nicht, das wäre von einem Elektriker so ausgeführt worden. Würde Harald
jetzt antworten, es wäre einer gewesen, wäre meine Antwort einfach:
Offensichtlich war es kein Elektriker, der wüsste nämlich, dass er das
schlicht nicht darf.
Post by Holger KornPost by Maik KoenigHobbyhandwerker der so etwas macht hat gleich eine ganze Reihe an
Problemen an der Backe. Zum einen darf er an den Leitungen gar nicht
elektrische Leitungen - also egal ob Aufputz oder Unterputz macht "die
halbe Welt" selber.
Die halbe Welt läuft auch bei rot über die Ampel. Das macht es nicht
richtig. Im Falle von elektrischen Leitungen wird das ganze dadurch
interessant, dass der Versorger in seinen Vertragsbedingungen einen
Passus stehen hat, dass nur nach VDE zertifizierte Facharbeiter daran
"rumfummeln" dürfen. Mit anderen Worten: Baut ein Hobbyhandwerker an
Stromleitungen rum, bricht er den Vertrag mit seinem Anbieter, der ihm
in Folge dessen zum einen natürlich den Vertrag kündigen dürfte und zum
anderen automatisch für jeglichen Schaden haftbar machen kann, darf und
wird.
Auch jede Person die dadurch zu Schaden kommt, zum Beispiel durch
angebohrte Leitungen, kann sich problemlos am Verursacher schadlos
halten. Bei gesundheitlichen Schäden wird das ganz schnell 8-stellig.
Nicht von ungefähr sind private Haftpflichtversicherungen so hoch in der
Schadenssumme. Handelt der Verursacher aber grob fahrlässig, wird sich
die Versicherung das Geld schlicht wieder holen. Sprich, der Idiot der
es verbockt hat arbeitet den Rest seines Lebens für jemand anderen.
Bei Gas- und Wasserleitungen gibt es ähnliche Vertragsteile mit dem
jeweiligen Versorger, die sinngemäss bedeuten, alles was über Kleinkram
hinaus geht, muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Die
Definition von "Kleinkram" ist allerdings ein Problem, da es keine
Grenzen dafür gibt. Das würde im Zweifel ein Richter entscheiden müssen.
Je nach dem um welchen Schaden es geht, kann das also sehr gefährlich
werden.
Post by Holger Kornmir ist jetzt komplett neu dass die rechtlich nicht erlaubt sei.
Das ist eine Grauzone. Eine potentiell sehr gefährliche. Die Baumärkte
spekulieren natürlich mit den Hobbyhandwerkern und es ist, IANAL,
zweifelhaft, ob sie den Ausbildungsstand des Käufers bzw Monteuers
prüfen müssten. Der Versorger aber darf problemlos auf fachgerechte
Ausführung bestehen und tut dies auch, schon um sich selbst vor
rechtlichen Problemen zu schützen. Frag mal einen Elektrikermeister, was
er so alles an DIN pauken musste. Schon ein Sanitärinstallateursgeselle
bekommt so manche DIN aufs Butterbrot geschmiert, bevor er die Prüfung
ablegt. Besonders DIN 1988 hat es den Ausbildern da angetan.
Da bei technischen Schäden vor Gericht auf "anerkannte Regeln der
Technik" zurückgegriffen wird, sprich auf die betreffenden DIN, sieht
man da sehr alt aus, wenn man keine Ahnung hat worüber die da reden.
Post by Holger Kornokay: am verplomten Bereich direkt am Zähler ist das logo. ich selber würde
auch am Sicherungskasten nicht anfassen.
aberallein die Tatsache dass es im baumarkt ja die nötigen Dinge für
Privatpersonen zu kaufen gibt legt nahe, dass dies getan wird und die teile
nicht nur rum liegen sondern auch verbaut werden.
Siehe oben. Sie werden verbaut und sie werden benutzt. Da fände ich die
Frage sehr interessant, wer da am Ende haften wird. Nach meiner
Auffassung ist der Verkauf dieser Geräte ja nicht verboten, also muss
der Benutzer bzw der Monteur sich an die Regeln halten. Mit anderen
Worten: Wer im Baumarkt einkauft und mit den Materialien auch umgeht,
sollte genau wissen was er tut. Denn baut er Mist, ist er derjenige der
dafür gerade stehen muss. Man kann ja auch Autos kaufen. Solange man
sich an die Regeln und Gesetze hält ist alles OK, erst wer dagegen
verstösst muss die Konsequenzen ertragen, nicht der Händler der einem
das Auto verkauft hat.
Es gibt auch Baumärkte, die stellen nach der Montage eines Heizkessels
z.B. einen Meister zur Verfügung, der die notwendigen Unterschriften
leistet. Der kontrolliert allerdings aus guten Gründen vor der
Unterschrift die Arbeit, da er mit der Unterschrift der Verantwortliche
wird. Aus denselben Gründen wird jeder Chef eines Betriebs seine
Gesellen zumindest teilweise kontrollieren. Beispiel:
Ein Gas-Wasser-Scheisse-Lehrling im dritten Lehrjahr hat eine Gasleitung
falsch montiert und das Ding machte nach einigen Tagen rumms. Rate mal,
wer da anschliessend vor Gericht dumm dran war?
Alle drei. Der Lehrling hätte es im dritten Lehrjahr besser wissen
müssen. Der Geselle hätte den Azubi kontrollieren müssen und der Chef
hätte nicht blind seinem Gesellen trauen dürften. Das ist ein
klassisches Beispiel aus meiner Ausbildungszeit. Das Aktenzeichen dazu
findet sich irgendwo in meinen Ausbildungspapieren, aber ich erspare mir
jetzt die Suche.
Für Elektriker gilt genau dasselbe. Und weil Elektriker das auch wissen,
halten sie sich an ihre Regeln, so wie jeder andere anständige
Handwerker auch. Wer das nicht tut, ist kein Handwerker. Da gibt es auch
keine Ausnahmen.
Post by Holger KornPost by Maik KoenigJau, von 0,1 Promille auf 0,10000001 Promille für die seltenen Fälle,
bei denen der dumme Laie Geld sparen wollte. Denn nur ein dummer Laie
kommt auf solche Ideen, die denkenden Laien überlegen vorher bevor sie
auf solche Ideen kämen.
nun: auch mitdenkende Laien bohren in Wände - wenn dort eben schräge
Leitungen liegen ist die Trefferquote automatisch erhöht.
Dann hat vorher ein dummer Laie die Leitung dahin gelegt und ein sich
auf die Regeln verlassender Mensch hat das zweifelhafte Vergnügen, den
dummen Laien vor den Kadi zerren zu dürfen mit der Garantie zu gewinnen.
Greetz,
MK
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