Post by Detlef NeubauerUnd hast du schon gewusst, daß bei Arbeiten an der Elektroanlage auch
gemessen werden muß? (Isolationsmessung, Wirksamkeit der Schutzmaßnahme)
Richtig! Steht aber nirgends, von wem! Wenn Du Mist misst, ist das
Dein problem, bzw. das des Mistmessers.
Post by Detlef NeubauerAn der Elektroinstallation deines eigenen Gebäudes / deiner eigenen
Wohnung darfst Du grundsätzlich tun, was du willst,
Solange deine Installation nicht an das Stromnetz des Versogers
angeschlossen wird. Nur was nutzt dir eine Elektroinstallation ohne
Saft?
SOLANGE DABEI DIE VDE-VORSCHRIFTEN EINGEHALTEN WERDEN darfs auch
saften, dann kann logischerweise ja auch nix passieren!!!
Post by Detlef Neubauersolange dabei die VDE-Vorschriften eingehalten werden. Wenn aus
irgendeinem Grund dabei etwas schief geht, BIST DU DRAN! Dein
Vermieter kann ausserdem die korrekte Ausführung einfordern und
überprüfen lassen (ist aber Zivilrecht, kein Gesetz!)
Solange du die Wohnung gemietet ist, hast du an der mitvermieteten
Elektroanlage nicht rumzufummeln. Da ist vorher das Einverständniß des
Vermieters einzuholen. Und der wird sich hüten, einem Laien die
Erlaubnis zu geben.
Nöö, stimmt nicht. Einen Badezimmerspiegel z.B mit Leuchten dran darf
jeder selbst Hin- und Weghängen wie er lustig ist. Darfst ja auch
Bohren, Dübeln und Pinseln wie wild; nur UNZUMUTBAR darf das für den
Vermieter nicht sein. Steht aber nicht in der VDE (zumindest nicht in
meiner).
Post by Detlef NeubauerDas Energieversorgungsunternehmen verbietet Dir, an dessen(!) Anlage
Eingriffe vorzunehmen -siehe Postings oben-.
Korrekt.
Ist auch besser so.
Post by Detlef NeubauerIm gegensatz zu vorgehenden Postings besteht diese Anlage aber
nur(!!!) aus Hauptzuleitung, Hausanschlusskasten, Zählern und
zugehörigen Sicherungen.
Definiere Hauptzuleitung.
Wozu? Wer das nicht weiss, hat hier nichts verloren.
Post by Detlef NeubauerDie Anlage des Versorgers endet also an den Fußkontakten des
Hausanschlußkastens. Die Sicherungen sind schon Kundenanlage. Der
Zähler der dann noch kommt gehört dann wieder dem Versorger.
Falsch! Wie Du selbst mit
"http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/avbeltv/__10.html" anführst,
gilt: "es sei denn, daß eine abweichende Vereinbarung getroffen
wird..." und das machen so ziemlich alle Energieversorger. Ausserdem
gilt noch der Paragraf über verplompte Anlagenteile (also den
Stromzähler).
Post by Detlef NeubauerAlles danach (Kabel, Verteiler usw.) ist Deines, also...siehe
oben... (auch das übrigens keine Vorschrift, sondern Zivilrecht).
Wenn das Gebäude deins ist, dann sind die Kabel, Verteiler deins. Sonst
nicht. Wenn wir schon beim Recht sind, eine von dir als Mieter eingebaute
Leitung, Steckdose usw. geht mit dem Einbau automatisch in das Eigentum
des Gebäudeeigentümers über.
Das wars dann wohl: Ade Badezimmerspiegel...ade
Halogen-Seilsystem...byebye Warmwasserbereiter
Glaubst Du ja wohl selbst nicht!
Post by Detlef NeubauerDas Energieversorgungsunternehmen ist ungeachtet dessen berechtigt,
den Strom abzustellen, wenn es von einer unsachgemäßen
Elektroinstallation Kentniss erhält. Anstellen darf ihn auch nur der
bereits beschworene Elektriker mit spezieller Genehmigung vom
Energieversorger: Ist auch gut so, da Schweinegefährlich, und
ausserdem gehört der Zähler ja denen! (Auch das wieder: Zivilrecht, da
Du ja einen Vertrag mit dem Laden hast...)
Nun, sei dir gewiss, daß ich als normaler Elektriker, ohne diese von
dir erwähnte aber mir nicht bekannte spezielle Genehmigung, dir die
Anlagenteile stillegen würde, die nach meinem dafürhalten gefährlich
sind.
Wenn Dir diese Bestimmung nicht bekannt ist, bist du auch kein
Elektriker, zumal Du ständig aus der AVBEltV zitierst, in der das
steht. Bei der Arbeit als Elektriker berührt dich diese Verordnung nur
theoretisch, weil sie das Vertragswerk zwischen Kunde und
Energieversorger regelt (Stromableser darf in die Wohnung...und so).
Konkrete technische Vorschriften stehen da nicht drin, es sei denn,
dass 230 V aus der Steckdose kommen ist bei Dir eine weltbewegende
Neuheit.
Die AVBEltV ist gut, wenn es um Rechtsansprüche
Energieversorger<--->Kunde geht, für sonst nichts!
Post by Detlef NeubauerFazit: Die VDE-Vorschriften sagen nichts über denjenigen aus, der die
Arbeit erledigt; nur WIE sie erledigt werden muss...
Richtig, deshalb steht in der AVBEltV wer dazu berechtigt ist.
Steht da nicht. Nur die rechtlichen Verantwortungsbereiche sind
abgegrenzt. Wer das nach dem Hausanschluss verpfuscht liegt in der
Verantwortung des Anschlussinhabers.
AVBEltV §12 Absatz 4 sagt dagegen, dass "Das Zeichen einer amtlich
anerkannten Prüfstelle (zum Beispiel VDE-Zeichen, GS-Zeichen)
bekundet, daß diese Voraussetzungen erfüllt sind." VDE Zeichen auf
Kabel, Sicherung usw. genügt also.
Post by Detlef NeubauerDie Regeln der Energieversorger und das immense rechtliche Risiko,
falls das Haus abbrennt oder jemand tot umfällt, sind zivilrecht -
keine Gesetze/Vorschriften,
Und eben das ist die AVBEltV. Wobei es sich hier um eine VERORDNUNG
handelt, kein Gesetz!
Post by Detlef NeubauerWas bitte ist denn in deinen Augen die AVBEltV? Klopapier?
Nö, aber zumindest kein Gesetz. Ausserdem haben viele Regionen eigene,
z.T. abweichende Regeln, weil eine Verordnung halt angepasst werden
darf (im Ggs. zum Gesetz -> Polizeiverordnung = bestes Beispiel).
Post by Detlef NeubauerBevor es jemand erwähnt: Einzige Vorschrift bei elektroinstallationen ist
in diesem Zusammenhang die Abnahmepflicht bei NEUbauten!
Aha, die VDE-Vorschriften usw. gelten also nur bei Neubauten. Mach
dich bitte nicht lächerlich.
Sie gelten selbstverständlich auch bei Erweiterungen, Reparaturen,
Wartungen, Instandsetzungen usw.
Must Du weiter oben lesen; das die VDE nicht gilt, hat niemand nicht
gesagt.
Post by Detlef NeubauerDie Verkabelung muss von einem Elektriker mit spezieller Zulassung
geprüft werden (NICHT AUSGEFÜHRT! Verkabeln darfst Du
alleine!). Wenn der sein OK gibt , gibt es erst Strom.
Wenn du einen findest, der das macht.
Soweit ich weis, machen das (kostenpflichtig) die Stadtwerke, die dann
auch den Stromzähler anklemmen. Laut deiner geliebten AVBEltV ist das
sogar deren Pflicht (Paragraf 13 und 14).
Post by Detlef NeubauerBei Erweiterungen einer Installation besteht diese Pflicht nicht.(Das
ist übrigens aus der Bauabnahmeverordnung, hat mit VDE also auch nix
zu tun).
Stimmt auffallend.
Post by Detlef NeubauerWie kommt man nur darauf, daß bei Erweiterungen die VDE-Vorschriften,
die AVBEltV usw. nicht gelten sollen?
Häh? Das ist nun Unsinn, zumindest Teilweise: VDE gilt immer, AVBEltV
ist nur eine Vertragsgrundlage. Keiner jat hier je etwas anderes
behauptet.
Zur näheren Information empfehle ich
Vogt, Dieter "Elektro-Installation in Wohngebäuden", VDE-Verlag
Hösl, Alfred "Die vorschriftsmäßige Elektro-Installation"
Markgraf, Udo "Erlaubt? Verboten?"
Wenn das Selbermachen wirklich so verboten wäre, wie hier teilweise
gesagt wird, wären die ganzen Anleitungen für Heimwerker ja quasi
fahrlässige und strafbare Anleitungen zum "Bombenbauen". Ihr glaubt
doch selbst nicht, dass Selbsthilfebücher für Hobby-Heimwerker
herausgegebenwerden, in denen Autoren Anleitungen für Straftaten
veröffentlichen.
Natürlich sage ich jedem der es hören will: Nimm lieber einen Fachmann
(und handele mir damit Arbeit ein ;-)), zwingen kann ich aber
niemand.
Gruß
Daniel