Discussion:
spannung auf der stromleitung trotz ausgeschaltetem schalter
(zu alt für eine Antwort)
sandra rettler
2003-09-05 08:21:21 UTC
Permalink
wir sind gerade in eine neubauwohnung (2 jahre alt) eingezogen und
haben dort folgendes problem festgestellt:

in einigen räumen ist strom auf den leitungen, auch wenn die schalter
aus sind. wir haben 30v gemessen. ein hinzugezogener elektriker hat
uns die auskunft gegeben, dass sei normal und kein problem. allerdings
führt die stromspannung dazu, dass die von uns verwendeten
energiesparlampen ständig blinken. wie haben sie daher wieder
rausgeschraubt und sitzen nun im dunkeln.

nun meine frage: ist die spannung tatsächlich normal und müssen wir
das in kauf nehmen? unser hausverwalter weigert sich, die leitungen
weiter überprüfen zu lassen.

sandra
Dschen Reinecke
2003-09-05 09:48:46 UTC
Permalink
Post by sandra rettler
in einigen räumen ist strom auf den leitungen, auch wenn die schalter
aus sind. wir haben 30v gemessen. ein hinzugezogener elektriker hat
uns die auskunft gegeben, dass sei normal und kein problem. allerdings
Hat er recht. is bei älteren Anlagen öfter so.
Sandra schrieb was von Neubau und zwei Jahre...
Post by sandra rettler
nun meine frage: ist die spannung tatsächlich normal und müssen wir
das in kauf nehmen?
sandra, Du könntest (wenn Du Dir das zutraust) am Schalter das Kabel
lösen, dazu dürfte bei Deinen Schaltern so ein kleiner Drücker in der
Nähe der Kabel-Einführung des Schalters sein. Das Kabel ist dort
reingeklemmt und mit diesem Drücker lößt Du die Klemme.

Dabei hast Du natürlich die Sicherung ausgeschaltet. Dann guckst Du, daß
das Kabel nichts berührt, stellst Dich daneben, damit kein Kind, Hund
o.ä. drankommt. Wenn Du dann die Sicherung reinmachst (das blanke Kabel
darf natürlich nichts berühren), guck mal ob Du weiterhin Strom auf der
Fassung hast. Wenn nicht liegt es am Schalter. Dann kannst Du im
Baumarkt einen neuen kaufen und hoffen, daß dies nicht mehr auftritt
(wie Christoph schrieb, das ist üblicherweise bei älteren Schaltern ein
Problem, also bei neuen nicht zu erwarten).

Wenn es nicht am Schalter liegt, halte ich es für einen Baumangel, dann
gibt es irgendwo Kriechströme, da solltest Du dann Deiner Hausverwaltung
aufs Dach steigen.

Ciao Dschen
--
Dschen Reinecke

=== der mit dem Namen aus China ===

http://WWW.DSCHEN.DE mailto:***@dschen.de
Wolfgang Gerber
2003-09-05 10:28:18 UTC
Permalink
Post by Dschen Reinecke
Post by sandra rettler
nun meine frage: ist die spannung tatsächlich normal und müssen wir
das in kauf nehmen?
sandra, Du könntest (wenn Du Dir das zutraust) am Schalter das Kabel
lösen, dazu dürfte bei Deinen Schaltern so ein kleiner Drücker in der
Nähe der Kabel-Einführung des Schalters sein. Das Kabel ist dort
reingeklemmt und mit diesem Drücker lößt Du die Klemme.
Dabei hast Du natürlich die Sicherung ausgeschaltet. Dann guckst Du, daß
das Kabel nichts berührt, stellst Dich daneben, damit kein Kind, Hund
o.ä. drankommt. Wenn Du dann die Sicherung reinmachst (das blanke Kabel
darf natürlich nichts berühren), guck mal ob Du weiterhin Strom auf der
Fassung hast. Wenn nicht liegt es am Schalter. Dann kannst Du im
Baumarkt einen neuen kaufen und hoffen, daß dies nicht mehr auftritt
(wie Christoph schrieb, das ist üblicherweise bei älteren Schaltern ein
Problem, also bei neuen nicht zu erwarten).
Wenn es nicht am Schalter liegt, halte ich es für einen Baumangel, dann
gibt es irgendwo Kriechströme, da solltest Du dann Deiner Hausverwaltung
aufs Dach steigen.
Liebe Sandra, lass in deinem Interesse diesen dilettantischen Laientip
bitte sein! Das ist nix für Bastler!

Wenn ich schon "Kriechströme" höre und von wegen Schalter defekt. Das
Problem hat nix mit dem Schalter zu tun!

Hier ist entweder etwas falsch angeschlossen oder etwas unterbrochen.
Das muss ein Fachmann ran!

Lebensgefahr!


Gruß
Wolfgang
--
Liebe Deinen Nächsten, aber laß Dich nicht erwischen
Dschen Reinecke
2003-09-05 19:21:06 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Gerber
Liebe Sandra, lass in deinem Interesse diesen dilettantischen Laientip
bitte sein! Das ist nix für Bastler!
Es geht hier nicht um Basteln, sondern dazu den Fehler einzugrenzen.

Also kommt der Strom zur Lampe durch den Schalter (der nicht völlig
trennt), oder woanders her. So wie Sandra fragt ist letzteres ein
Auftrag für einen Fachmann. Einen Schalter sollte jeder auswechseln
können, daß man den Strom dazu abstellt, die Spannungsfreiheit überprüft
und trotzdem den blanken Draht nicht anpackt versteht sich von selbst.

Diese Newsgroup nennt sich 'Heimwerken'. Ich denke wenn Sandra nicht
evtl was selber machen wollte, hätte sie einen Fachmann angerufen.
Zumindest will sie nochmal Argumente für eine Diskussion mit dem
Vermieter haben.
Post by Wolfgang Gerber
Wenn ich schon "Kriechströme" höre und von wegen Schalter defekt. Das
Problem hat nix mit dem Schalter zu tun!
Ah, Du hast die Anlage gesehen. Oder hast Du mehr Informationen dazu,
als hier von Sandra gepostet wurden?

Weißt Du, was da für Schalter eingebaut sind. Vielleict hatte der
Vormieter die Wohnung 'antik' mit uralten Schaltern versehen? Diese
haben gerne einen messbaren Widerstand im ausgeschalteten Zustand.
Post by Wolfgang Gerber
Hier ist entweder etwas falsch angeschlossen oder etwas unterbrochen.
Das muss ein Fachmann ran!
Wenn Du schon bei Ferndiagnosen bist, sag doch auch wo der Fehler genau
liegt, nicht daß der Fachmann alle Verteilungen öffnen muß und
vielleicht noch den Putz aufkloppen muß...

Ciao Dschen
--
Dschen Reinecke

=== der mit dem Namen aus China ===

http://WWW.DSCHEN.DE mailto:***@dschen.de
Wolfgang Gerber
2003-09-06 07:26:36 UTC
Permalink
Post by Dschen Reinecke
Post by Wolfgang Gerber
Liebe Sandra, lass in deinem Interesse diesen dilettantischen Laientip
bitte sein! Das ist nix für Bastler!
Es geht hier nicht um Basteln, sondern dazu den Fehler einzugrenzen.
Und das macht man bitte richtig und gibt Laien keine
lebensgefährlichen Tips!
Post by Dschen Reinecke
Also kommt der Strom zur Lampe durch den Schalter (der nicht völlig
trennt),
Was ich nicht glaube.
Post by Dschen Reinecke
oder woanders her. So wie Sandra fragt ist letzteres ein
Auftrag für einen Fachmann.
Genau.
Post by Dschen Reinecke
Einen Schalter sollte jeder auswechseln
können,
können vielleicht. Aber Laien haben nix an der Installation zu suchen.
Post by Dschen Reinecke
daß man den Strom dazu abstellt, die Spannungsfreiheit überprüft
und trotzdem den blanken Draht nicht anpackt versteht sich von selbst.
Für einen Fachmann ja.
Post by Dschen Reinecke
Diese Newsgroup nennt sich 'Heimwerken'.
genau - und hat nix mit Elektromurkerseri zu tun!
Post by Dschen Reinecke
Ich denke wenn Sandra nicht
evtl was selber machen wollte, hätte sie einen Fachmann angerufen.
Letzteres sollte sie auf jeden Fall tun!
Post by Dschen Reinecke
Zumindest will sie nochmal Argumente für eine Diskussion mit dem
Vermieter haben.
Hier geht es nicht um Argumente. Wenn an der Elektrik was faul ist,
dann muss der Fachmann ran. Als Mieter hat man da gar nix dran zu
suchen!
Post by Dschen Reinecke
Post by Wolfgang Gerber
Wenn ich schon "Kriechströme" höre und von wegen Schalter defekt. Das
Problem hat nix mit dem Schalter zu tun!
Ah, Du hast die Anlage gesehen.
Wer behauptet das.
Post by Dschen Reinecke
Oder hast Du mehr Informationen dazu,
als hier von Sandra gepostet wurden?
Nein. Aber mehr Erfahrung dazu.
Post by Dschen Reinecke
Weißt Du, was da für Schalter eingebaut sind. Vielleict hatte der
Vormieter die Wohnung 'antik' mit uralten Schaltern versehen?
Klar. Noch bessere Schnapsideen?
Post by Dschen Reinecke
Diese
haben gerne einen messbaren Widerstand im ausgeschalteten Zustand.
Das mag wohl mal im exremen Einzelfall auftreten. Ich habe das aber in
vielen Jahren meiner Tätigkeit nie erlebt. BTW: Meine ersten
Steckdosen und Schalter habe ich beim Elektriker schon Mitte der
sechziger angeschlossen. Ich weiss also von was ich rede.
Post by Dschen Reinecke
Post by Wolfgang Gerber
Hier ist entweder etwas falsch angeschlossen oder etwas unterbrochen.
Das muss ein Fachmann ran!
Wenn Du schon bei Ferndiagnosen bist, sag doch auch wo der Fehler genau
liegt, nicht daß der Fachmann alle Verteilungen öffnen muß und
vielleicht noch den Putz aufkloppen muß...
Dummes Geschwätz!


Gruß
Wolfgang
--
Manch schönem Vorspiel folgt oft ein böses Nachspiel
Martin Gerdes
2003-09-08 15:26:45 UTC
Permalink
Post by Dschen Reinecke
Post by Wolfgang Gerber
Liebe Sandra, lass in deinem Interesse diesen dilettantischen Laientip
bitte sein! Das ist nix für Bastler!
Es geht hier nicht um Basteln, sondern dazu den Fehler einzugrenzen.
Einen Schalter sollte jeder auswechseln können, daß man den Strom dazu
abstellt, die Spannungsfreiheit überprüft und trotzdem den blanken
Draht nicht anpackt versteht sich von selbst.
In jedem Baumarkt gibt es reichlich Steckdosen und Schalter zu kaufen,
und all diese werden vom zertifizierten Handwerker eingebaut.

Denn die Gesetzeslage ist glasklar: Alles Elektrische im Haus darf nur
ein Elektriker machen, der vom lokalen Stromversorgungsunternehmen dazu
speziell ermächtigt ist (die gängigen örtliche Elektriker sind es).

Daß sich ein versierter Heimwerker sich im Notfall eventuell
diesbezüglich selbst helfen könnte, will ich nicht in Abrede stellen.

Daß die Sache sooooo easy aber auch wieder nicht ist, dessen sollte man
sich schon bewußt sein.
Post by Dschen Reinecke
Diese Newsgroup nennt sich 'Heimwerken'. Ich denke, wenn Sandra nicht
evtl was selber machen wollte, hätte sie einen Fachmann angerufen.
Wenn Du denkst, Du denkst, dann denkst Du nur, Du denkst.

PS: Ich bin keineswegs von der Gewerbeaufsicht etc., falls dieser irrige
Eindruck entstanden sein sollte.
--
Martin Gerdes
Peter Fuchs
2003-09-08 15:42:33 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Denn die Gesetzeslage ist glasklar: Alles Elektrische im Haus darf nur
ein Elektriker machen, der vom lokalen Stromversorgungsunternehmen dazu
speziell ermächtigt ist (die gängigen örtliche Elektriker sind es).
Quelle?

Dann verkaufen alle Baumärkte nur an Elektriker und alle Heimwerker, die da
trotzdem eine Steckdose kaufen, stehen mit einem Bein im Knast?

Woher bekommt man solche Gerüchte, von der Handwerkskammer?
--
MfG
Peter Fuchs
Peter Fuchs
2003-09-08 23:56:26 UTC
Permalink
Post by Peter Fuchs
Post by Martin Gerdes
Denn die Gesetzeslage ist glasklar: Alles Elektrische im Haus darf nur
ein Elektriker machen, der vom lokalen Stromversorgungsunternehmen dazu
speziell ermächtigt ist (die gängigen örtliche Elektriker sind es).
Quelle?
unzählige.
Aha, sehr fundierte Argumentation, ab damit wo sie hingehört, in die
Tonne...
An elektrischen Einrichtungen dürfen nur Leute arbeiten,
die dafür mindestens eine Anschalterlaubnis (oder so ähnlich) haben.
Dir sind Unterschiede zwischen 'elektrischen Einrichtungen' bekannt?
Du kennst den Unterschied zwischen einem Zählerkasten und einer Steckdose?
--
MfG
Peter Fuchs
Dirk Salva
2003-09-09 08:52:00 UTC
Permalink
Post by Peter Fuchs
An elektrischen Einrichtungen duerfen nur Leute arbeiten,
die dafuer mindestens eine Anschalterlaubnis (oder so aehnlich) haben.
Dir sind Unterschiede zwischen 'elektrischen Einrichtungen' bekannt?
Du kennst den Unterschied zwischen einem Zaehlerkasten und einer Steckdose?
Dir scheinbar nicht. An einer Steckdose darfst Du auch nicht
"'ruminstallieren", sie ist den anderen "elektrischen Einrichtungen"
gleichzusetzen.


ciao, Dirk
--
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| FIDO: Dirk Salva 2:244/6305.10 Internet: ***@gmx.de |
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Peter Fuchs
2003-09-09 11:23:38 UTC
Permalink
Post by Dirk Salva
Dir scheinbar nicht. An einer Steckdose darfst Du auch nicht
"'ruminstallieren", sie ist den anderen "elektrischen Einrichtungen"
gleichzusetzen.
Kannst Du Deine Meinung auch belegen?
--
MfG
Peter Fuchs
Wolfgang Gerber
2003-09-09 13:16:12 UTC
Permalink
Post by Peter Fuchs
Post by Dirk Salva
Dir scheinbar nicht. An einer Steckdose darfst Du auch nicht
"'ruminstallieren", sie ist den anderen "elektrischen Einrichtungen"
gleichzusetzen.
Kannst Du Deine Meinung auch belegen?
Höre endlich auf hier rumzutrollen!


Gruß
Wolfgang
--
Wir sind pünktlich - egal, wie lange es dauert
Peter Fuchs
2003-09-09 23:48:54 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Gerber
Höre endlich auf hier rumzutrollen!
Ich würde jetzt gerne behaupten, dass Dir offensichtlich die Argumente
ausgehen aber Du hast im Gegensatz zu Anderen bisher noch keine vorgelegt.
--
MfG
Peter Fuchs
Peter Fuchs
2003-09-09 12:00:37 UTC
Permalink
Zusammen mit deinem Stromlieferungsvertrag hast du bestimmt auch
ein Exemplar der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)" bekommen.
Ich zitiere mal.
...
Das regelt das Vertragsverhältnis zwischen Versorger und Kunden, völlig
richtig. Wenn Du Deine Anlage also veränderst, indem Du den Dachboden
ausbaust und die Elektrik selber baust, verstösst Du gegen den Vertrag mit
Deinem Versorger, wenn Du diese Änderung nicht hinterher von einem
eingetragenen Meister abnehmen lässt.

Na und?

Das bedeutet doch aber nicht, dass das Herstellen einer elektrischen Anlage
durch jedermann gesetzlich verboten ist oder gar dass man sich durch das
Verdrahten einer Steckdose strafbar macht.
--
MfG
Peter Fuchs
Detlef Neubauer
2003-09-09 12:47:13 UTC
Permalink
Post by Peter Fuchs
Zusammen mit deinem Stromlieferungsvertrag hast du bestimmt auch
ein Exemplar der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)" bekommen.
Das bedeutet doch aber nicht, dass das Herstellen einer elektrischen Anlage
durch jedermann gesetzlich verboten ist
Dann soltest du dir das von mir Zitierte nochmals genau durchlesen. Es
steht im ersten Satz.
Post by Peter Fuchs
oder gar dass man sich durch das Verdrahten einer Steckdose strafbar
macht.
Strafbar lt. StGB ist es sicherlich nicht.


Mermgfurt
Detlef Neubauer
NP: 02-Since You're Gone
--
kann einem nich der html code egal sein... wenn die seite funzt?! ;-)
Susi Quinten in dssg
Peter Fuchs
2003-09-09 23:45:00 UTC
Permalink
Post by Detlef Neubauer
Dann soltest du dir das von mir Zitierte nochmals genau durchlesen. Es
steht im ersten Satz.
Genau das habe ich getan.

Ich wiederhole: Es handelt sich um eine Verletzung des Vertrages zwischen
Kunden und Versorger. Dieser Vertrag ist in der zitierten Verordnung
vorgeschrieben. Das hat doch aber mit einem Verbot vom Gesetzgeber nichts
zu tun.

Wenn Du mit Deinem Schlachter einen Vertrag auf Fleischlieferung
abschliesst und darin vereinbarst, nur vom Schlachter gelieferte Teller zu
verwenden, dann ist Dir doch die Verwendung anderer Teller nicht verboten.
Du würdest nur eine Vertragsverletzung begehen, der Schlachter könnte evtl.
Vertragsstrafen durchsetzen. Vom Gesetzgeber droht Dir doch aber nichts,
weil Du gegen kein Gesetz verstossen hast.

Genau dieser Eindruck wird hier aber von Einigen fälschlicherweise erzeugt
wenn behauptet wird, das Basteln an elektrischen Anlagen wäre verboten.
--
MfG
Peter Fuchs
Martin Rohner
2003-09-10 14:06:00 UTC
Permalink
Hallo,


DN>Strafbar lt. StGB ist es sicherlich nicht.

Es ist eine Verordnung, da gibt es bloß Bußgeld.


Srafbar wird es, wenn jemand durch einen Fehler zu schaden kommt.

Z. B. Körperverletzung in ihren Formen.

Das trifft den Meister (sogar härter) genau so wie den Laien.


Aber auch Laien können sachgerecht arbeiten.
Wurde deswegen schon mal jemand verurteilt (oder vorher mit Bußgeld
belegt) ?


Würde man diese Verordnung abschaffen, würden auch nicht mehr Leute
zu schaden kommen. Sie kennt sowie keiner.
Auch ein Zeichen von Überregulierung.


Gruß Martin
Christian Held
2003-09-11 09:30:27 UTC
Permalink
Hat da jemand was in den Falschen Hals bekommen???
Das hier war heute in meinem eMail-Postfach:

//Zitat//

Am 9 Sep 2003 13:52:01 -0700 schrieb a-c-***@gmx.de (Christian Held)
in
Post by Christian Held
Der Nullleiter (coole Rechtschreibereform)
Wer zwingt Dich?
Post by Christian Held
dazu muss bei Dir selbst kein
Strom fliessen, es reicht, wenn die Nachbarin Kuchen bäckt.
... fließen, übrigens (coole RSR).

(Ich habe den Eindruck, Du kennst Dich mit der RSR genausogut aus wie
mit dem Elektrischen).
--
Martin Gerdes

//Zitat//


...zumindest hat's bei mir zum Diplom gelangt...-weshalb ich von
Rechtschreibung auch nichts wissen muss, ich lasse nämlich tippen.

Obwohl ich glaube, Du hast das mit der Rechtschreibereform echt
negativ verstanden, war das "cool" eigentlich eher funny gedacht
(wegen der 3 lll) und nicht abwertend.
Ungeachtet dessen will ich mich eigentlich nur mit "anständigen"
Postings befassen (so wie i.A. jeder hier...) und auf keinen Fall
sowas in meiner eMail finden...


Grüsse
Christian
Martin Gerdes
2003-09-11 11:02:36 UTC
Permalink
Post by Christian Held
Hat da jemand was in den Falschen Hals bekommen???
^ ^^^
Post by Christian Held
//Zitat//
Post by Christian Held
Post by Christian Held
Der Nullleiter (coole Rechtschreibereform)
Wer zwingt Dich?
Post by Christian Held
dazu muss bei Dir selbst kein Strom fliessen, es reicht, wenn die
Nachbarin Kuchen bäckt.
... fließen, übrigens (coole RSR).
und "backt".
Post by Christian Held
Post by Christian Held
(Ich habe den Eindruck, Du kennst Dich mit der RSR genausogut aus wie
mit dem Elektrischen).
...zumindest hat's bei mir zum Diplom gelangt
Chapeau!
Post by Christian Held
...-weshalb ich von Rechtschreibung auch nichts wissen muss, ich lasse
nämlich tippen.
Spendier Deiner Sekretärin mal einen einschlägigen Kurs,
und Du selbst solltest Dir mal die Netiquette zu Gemüte führen, die da
sagt, daß man E-Mail nicht ungefragt veröffentlicht.
Post by Christian Held
Ungeachtet dessen will ich mich eigentlich nur mit "anständigen"
Postings befassen (so wie i.A. jeder hier...) und auf keinen Fall
sowas in meiner eMail finden...
Lesen ist fakultativ, Schreiben ist auch fakultativ.
Eine Filterliste hat Dein Mailer sicherlich.

In der Sache sind wir hier off-topic (das ist ja der Grund, warum ich
auf Deinen Kalauer per E-Mail geantwortet habe), ich fuppe daher nach
de.etc.sprache.deutsch.

(Auch nach de.soc.netzkultur.umgangsformen könnte man fuppen, aber
dorthin gehst Du besser allein).
--
Martin Gerdes
Dirk Salva
2003-09-11 20:21:00 UTC
Permalink
Post by Christian Held
Hat da jemand was in den Falschen Hals bekommen???
//Zitat//
--
Martin Gerdes
//Zitat//
Was bist Du denn fuer ein manierenloser Held, dass Du einfach so eMail
veroeffentlichst!?
Christian Held
2003-09-19 21:12:46 UTC
Permalink
Post by Dirk Salva
Was bist Du denn fuer ein manierenloser Held, dass Du einfach so eMail
veroeffentlichst!?
Hallo Dirk!

Ich bin der manierenlose Held, der einfach keine Lust hat, dass mir
ein pupertierender Rotzlöffel den Mailaccount mit 99 eMails vollspamt,
nur weil er seine Hormone nicht im Griff hat. Wer da wohl noch an
seinem Benehmen arbeiten muss? Bin mal gespannt, wie Du das siehst?
Desweiteren glaube ich nicht, dass eine Beleidigung per eMail
besonders vertraulich behandelt werden muss: Ich trete keinem auf die
Füsse, und ich habe es auch nicht gern, wenn mir...
Die Community soll ruhig wissen, mit wem sie es zu tun hat, oder? Ich
beleidige ja auch Dich nicht, egal über was wir diskutieren!

Gruß
Christian
Thorsten Hock
2003-09-19 22:02:28 UTC
Permalink
Post by Christian Held
Post by Dirk Salva
Was bist Du denn fuer ein manierenloser Held, dass Du einfach so eMail
veroeffentlichst!?
Ich bin der manierenlose Held, der einfach keine Lust hat, dass mir
ein pupertierender Rotzlöffel den Mailaccount mit 99 eMails vollspamt,
nur weil er seine Hormone nicht im Griff hat. Wer da wohl noch an
seinem Benehmen arbeiten muss? Bin mal gespannt, wie Du das siehst?
Ich bin zwar nicht angesprochen, aber IMHO zeugt es von einer gewissen
Reife solche persoenlichen Dispute eben auch persoenlich zu regeln.
--
MfG Thorsten
Dirk Salva
2003-09-19 23:17:00 UTC
Permalink
Post by Christian Held
Post by Dirk Salva
Was bist Du denn fuer ein manierenloser Held, dass Du einfach so eMail
veroeffentlichst!?
Ich bin der manierenlose Held, der einfach keine Lust hat, dass mir
ein pupertierender Rotzloeffel den Mailaccount mit 99 eMails vollspamt,
nur weil er seine Hormone nicht im Griff hat. Wer da wohl noch an
seinem Benehmen arbeiten muss? Bin mal gespannt, wie Du das siehst?
Desweiteren glaube ich nicht, dass eine Beleidigung per eMail
besonders vertraulich behandelt werden muss: Ich trete keinem auf die
Fuesse, und ich habe es auch nicht gern, wenn mir...
Die Community soll ruhig wissen, mit wem sie es zu tun hat, oder? Ich
beleidige ja auch Dich nicht, egal ueber was wir diskutieren!
Ehrlich gesagt interessiert es mich ueberhaupt nicht, wer Dich mit wieviel
Mails zuballert. Wenn Du oder der andere Sandkastenspiele betreiben
willst, dann behaltet das doch einfach fuer euch, ja!?

BTW halte ich Dich damit dennoch fuer einen manierenlosen Kindskopf, oder
wie willst Du es sonst benennen, wenn Du Dich erbloedest, auf das Niveau
eines anderen herabzusinken und ihm mit einer Geschmacklosigkeit
sondergleichen (dem Veroeffentlichen von eMails, egal welchen Inhaltes)
"Gleiches mit Gleichem" vergelten zu wollen und damit unbeteiligte
belaestigst!?!


ciao, Dirk
--
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Detlef Neubauer
2003-09-11 12:01:15 UTC
Permalink
Auch auf die Gefahr hin, dass das thema schon tot ist: Habt ihr
gewusst, dass bei jeglichen Arbeiten an der Gasleitung anschließend
von einem "echten" Fachmann am Gaszähler die Leckage gemessen werden
und protokolliert werden muss?
Und hast du schon gewusst, daß bei Arbeiten an der Elektroanlage auch
gemessen werden muß? (Isolationsmessung, Wirksamkeit der Schutzmaßnahme)
An der Elektroinstallation deines eigenen Gebäudes / deiner eigenen
Wohnung darfst Du grundsätzlich tun, was du willst,
Solange deine Installation nicht an das Stromnetz des Versogers
angeschlossen wird. Nur was nutzt dir eine Elektroinstallation ohne
Saft?
solange dabei die VDE-Vorschriften eingehalten werden. Wenn aus
irgendeinem Grund dabei etwas schief geht, BIST DU DRAN! Dein
Vermieter kann ausserdem die korrekte Ausführung einfordern und
überprüfen lassen (ist aber Zivilrecht, kein Gesetz!)
Solange du die Wohnung gemietet ist, hast du an der mitvermieteten
Elektroanlage nicht rumzufummeln. Da ist vorher das Einverständniß des
Vermieters einzuholen. Und der wird sich hüten, einem Laien die
Erlaubnis zu geben.
Das Energieversorgungsunternehmen verbietet Dir, an dessen(!) Anlage
Eingriffe vorzunehmen -siehe Postings oben-.
Korrekt.
Im gegensatz zu vorgehenden Postings besteht diese Anlage aber
nur(!!!) aus Hauptzuleitung, Hausanschlusskasten, Zählern und
zugehörigen Sicherungen.
Definiere Hauptzuleitung.

,----[ http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/avbeltv/__10.html ]
| (1) Der Hausanschluß besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes
| mit der Kundenanlage. Er beginnt an der Abzweigstelle des
| Niederspannungsnetzes und endet mit der Hausanschlußsicherung, es
| sei denn, daß eine abweichende Vereinbarung getroffen wird; in
| diesem Falle sind auf die Hausanschlußsicherung die Bestimmungen
| über den Hausanschluß anzuwenden.
`----

Die Anlage des Versorgers endet also an den Fußkontakten des
Hausanschlußkastens. Die Sicherungen sind schon Kundenanlage. Der
Zähler der dann noch kommt gehört dann wieder dem Versorger.
Das ist die "Anlage" eines Stromversorgers, die übrigens auch
rechtlich ihm gehört !!!(Zahlen musst Du sie aber
;-))
Richtig, rechtlich gehört der Hausanschlußkasten dem Versorger. Siehe
§ 10 Abs. 4 AVBEltV
Alles danach (Kabel, Verteiler usw.) ist Deines, also...siehe
oben... (auch das übrigens keine Vorschrift, sondern Zivilrecht).
Wenn das Gebäude deins ist, dann sind die Kabel, Verteiler deins. Sonst
nicht. Wenn wir schon beim Recht sind, eine von dir als Mieter eingebaute
Leitung, Steckdose usw. geht mit dem Einbau automatisch in das Eigentum
des Gebäudeeigentümers über.
Das Energieversorgungsunternehmen ist ungeachtet dessen berechtigt,
den Strom abzustellen, wenn es von einer unsachgemäßen
Elektroinstallation Kentniss erhält. Anstellen darf ihn auch nur der
bereits beschworene Elektriker mit spezieller Genehmigung vom
Energieversorger: Ist auch gut so, da Schweinegefährlich, und
ausserdem gehört der Zähler ja denen! (Auch das wieder: Zivilrecht, da
Du ja einen Vertrag mit dem Laden hast...)
Nun, sei dir gewiss, daß ich als normaler Elektriker, ohne diese von
dir erwähnte aber mir nicht bekannte spezielle Genehmigung, dir die
Anlagenteile stillegen würde, die nach meinem dafürhalten gefährlich
sind.
Fazit: Die VDE-Vorschriften sagen nichts über denjenigen aus, der die
Arbeit erledigt; nur WIE sie erledigt werden muss...
Richtig, deshalb steht in der AVBEltV wer dazu berechtigt ist.
Die Regeln der Energieversorger und das immense rechtliche Risiko,
falls das Haus abbrennt oder jemand tot umfällt, sind zivilrecht -
keine Gesetze/Vorschriften,
Was bitte ist denn in deinen Augen die AVBEltV? Klopapier?
Bevor es jemand erwähnt: Einzige Vorschrift bei elektroinstallationen ist
in diesem Zusammenhang die Abnahmepflicht bei NEUbauten!
Aha, die VDE-Vorschriften usw. gelten also nur bei Neubauten. Mach
dich bitte nicht lächerlich.

Sie gelten selbstverständlich auch bei Erweiterungen, Reparaturen,
Wartungen, Instandsetzungen usw.
Die Verkabelung muss von einem Elektriker mit spezieller Zulassung
geprüft werden (NICHT AUSGEFÜHRT! Verkabeln darfst Du
alleine!). Wenn der sein OK gibt , gibt es erst Strom.
Wenn du einen findest, der das macht.
Bei Erweiterungen einer Installation besteht diese Pflicht nicht.(Das
ist übrigens aus der Bauabnahmeverordnung, hat mit VDE also auch nix
zu tun).
Wie kommt man nur darauf, daß bei Erweiterungen die VDE-Vorschriften,
die AVBEltV usw. nicht gelten sollen?


Mermgfurt
Detlef Neubauer
--
kann einem nich der html code egal sein... wenn die seite funzt?! ;-)
Susi Quinten in dssg
Dirk Salva
2003-09-11 20:23:00 UTC
Permalink
Post by Detlef Neubauer
nicht. Wenn wir schon beim Recht sind, eine von dir als Mieter eingebaute
Leitung, Steckdose usw. geht mit dem Einbau automatisch in das Eigentum
des Gebaeudeeigentuemers ueber.
Sicher? Kann ich nicht so ganz nachvollziehen, schliesslich kann man die
auch problemlos wieder ausbauen.


ciao, Dirk
--
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Detlef Neubauer
2003-09-11 21:55:32 UTC
Permalink
Post by Dirk Salva
Post by Detlef Neubauer
nicht. Wenn wir schon beim Recht sind, eine von dir als Mieter eingebaute
Leitung, Steckdose usw. geht mit dem Einbau automatisch in das Eigentum
des Gebaeudeeigentuemers ueber.
Sicher? Kann ich nicht so ganz nachvollziehen, schliesslich kann man die
auch problemlos wieder ausbauen.
Egal, alles was mit dem Gebäude fest verbunden ist, ist Eigentum des
Gebäudeeigentümers und eine Steckdose zählt als fest verbunden.


Mermgfurt
Detlef Neubauer
--
kann einem nich der html code egal sein... wenn die seite funzt?! ;-)
Susi Quinten in dssg
Dirk Salva
2003-09-11 23:13:00 UTC
Permalink
Post by Dirk Salva
Post by Detlef Neubauer
nicht. Wenn wir schon beim Recht sind, eine von dir als Mieter
eingebaute Leitung, Steckdose usw. geht mit dem Einbau automatisch in
das Eigentum des Gebaeudeeigentuemers ueber.
Sicher? Kann ich nicht so ganz nachvollziehen, schliesslich kann man die
auch problemlos wieder ausbauen.
Egal, alles was mit dem Gebaeude fest verbunden ist, ist Eigentum des
Gebaeudeeigentuemers und eine Steckdose zaehlt als fest verbunden.
Kann ich immer noch nicht so ganz nachvollziehen, denn das wuerde ja
bedeuten, das Einbaukueche, fest montierte Jalousien, Regale, Einbau-
Wandschraenke, Garderobe, Duscharmatur u.ae. direkt nach Einbau/
Installation in Besitz des Gebaeudeeigentuemers uebergehen wuerden, und
das kann ich nun gar nicht glauben. Ich muss nur beim Auszug den
urspruenglichen Zustand (in Grenzen, man kann Loecher selbstverstaendlich
nur fachgerecht verschliessen, nicht ungeschehen machen) wiederherstellen
koennen.


ciao, Dirk
--
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| FIDO: Dirk Salva 2:244/6305.10 Internet: ***@gmx.de |
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Detlef Neubauer
2003-09-12 10:30:30 UTC
Permalink
***@gmx.de (Dirk Salva) writes:

Xpost mit Fup2 <news:de.soc.recht.misc>
Post by Dirk Salva
Egal, alles was mit dem Gebaeude fest verbunden ist, ist Eigentum des
Gebaeudeeigentuemers und eine Steckdose zaehlt als fest verbunden.
Kann ich immer noch nicht so ganz nachvollziehen, denn das wuerde ja
bedeuten, das Einbaukueche, fest montierte Jalousien, Regale, Einbau-
Wandschraenke, Garderobe, Duscharmatur u.ae. direkt nach Einbau/
Installation in Besitz des Gebaeudeeigentuemers uebergehen wuerden, und
das kann ich nun gar nicht glauben.
Die §§ 93, 94, 95 BGB schaffen Klarheit.

§ 93 BGB <http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__93.html>
§ 94 BGB <http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__94.html>
§ 95 BGB <http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__95.html>

Bei einem Regal, Garderobe, Innenjalousie sehe ich klar den nach § 95
BGB genannten vorübergehenden Zweck. Bei einer vom Mieter fest
verlegten Steckdose sehe ich den nicht.
Post by Dirk Salva
Ich muss nur beim Auszug den urspruenglichen Zustand (in Grenzen,
man kann Loecher selbstverstaendlich nur fachgerecht verschliessen,
nicht ungeschehen machen) wiederherstellen koennen.
Das ist eine andere Baustelle, da geht es nicht um Eigentum sondern um
Mietrecht.


Mermgfurt
Detlef Neubauer
NP: Kirlian Camera - Justice
--
kann einem nich der html code egal sein... wenn die seite funzt?! ;-)
Susi Quinten in dssg
Thorsten Hock
2003-09-11 23:13:52 UTC
Permalink
Post by Dirk Salva
Post by Detlef Neubauer
nicht. Wenn wir schon beim Recht sind, eine von dir als Mieter eingebaute
Leitung, Steckdose usw. geht mit dem Einbau automatisch in das Eigentum
des Gebaeudeeigentuemers ueber.
Sicher? Kann ich nicht so ganz nachvollziehen, schliesslich kann man die
auch problemlos wieder ausbauen.
Eben - schoenes Beispiel fuer eine voellig sinnlose Regelung (so es
denn wirklich so ist).
Bianca Schmitt
2003-09-14 22:32:08 UTC
Permalink
Post by Detlef Neubauer
Und hast du schon gewusst, daß bei Arbeiten an der Elektroanlage auch
gemessen werden muß? (Isolationsmessung, Wirksamkeit der Schutzmaßnahme)
Wenn ich diesen Thread richtig geleseh habe, wurde das bereits
erwähnt. Also: JA
Post by Detlef Neubauer
An der Elektroinstallation deines eigenen Gebäudes / deiner eigenen
Wohnung darfst Du grundsätzlich tun, was du willst,
Solange deine Installation nicht an das Stromnetz des Versogers
angeschlossen wird. Nur was nutzt dir eine Elektroinstallation ohne
Saft?
Falsch! Wenn die VDE-Vorschriften eingehalten werden, darf die
Installation angeschaltet werden. Kann ja dann auch nichts passieren,
da alles vorschriftsmässig und so. Steht übrigens im Rest des
Post by Detlef Neubauer
solange dabei die VDE-Vorschriften eingehalten werden.
Gelesen?
Post by Detlef Neubauer
Wenn aus
irgendeinem Grund dabei etwas schief geht, BIST DU DRAN! Dein
Vermieter kann ausserdem die korrekte Ausführung einfordern und
überprüfen lassen (ist aber Zivilrecht, kein Gesetz!)
Solange du die Wohnung gemietet ist, hast du an der mitvermieteten
Elektroanlage nicht rumzufummeln. Da ist vorher das Einverständniß des
Vermieters einzuholen. Und der wird sich hüten, einem Laien die
Erlaubnis zu geben.
Steht hier aber nicht zur Debatte.
Post by Detlef Neubauer
Das Energieversorgungsunternehmen verbietet Dir, an dessen(!) Anlage
Eingriffe vorzunehmen -siehe Postings oben-.
Korrekt.
Im gegensatz zu vorgehenden Postings besteht diese Anlage aber
nur(!!!) aus Hauptzuleitung, Hausanschlusskasten, Zählern und
zugehörigen Sicherungen.
Definiere Hauptzuleitung.
,----[ http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/avbeltv/__10.html ]
| (1) Der Hausanschluß besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes
| mit der Kundenanlage. Er beginnt an der Abzweigstelle des
| Niederspannungsnetzes und endet mit der Hausanschlußsicherung, es
| sei denn, daß eine abweichende Vereinbarung getroffen wird; in
| diesem Falle sind auf die Hausanschlußsicherung die Bestimmungen
| über den Hausanschluß anzuwenden.
`----
AVBEltV §10 Abs. 1 im Wesentlichen,
Post by Detlef Neubauer
Die Anlage des Versorgers endet also an den Fußkontakten des
Hausanschlußkastens. Die Sicherungen sind schon Kundenanlage. Der
Zähler der dann noch kommt gehört dann wieder dem Versorger.
Nein! Erst kommt die Hausanschlußsicherung, dann die Zähler, dann die
Sicherungsautomaten. Deine Reihenfolge ist etwas verdreht. Sicherung
und Zähler gehören selbstverständlich dem EVU.
Post by Detlef Neubauer
Richtig, rechtlich gehört der Hausanschlußkasten dem Versorger. Siehe
§ 10 Abs. 4 AVBEltV
und §12 Abs. 2 (Wichtig für den Zähler)

Hatten wir das nicht schon? Dem hat niemand widersprochen.
Post by Detlef Neubauer
Nun, sei dir gewiss, daß ich als normaler Elektriker, ohne diese von
dir erwähnte aber mir nicht bekannte spezielle Genehmigung, dir die
Anlagenteile stillegen würde, die nach meinem dafürhalten gefährlich
sind.
Die Dir unbekannte Genehmigung steht auch in der AVBEltV §13 Abs. 1
und 2 sowie §14 Abs 1 und 2.
Post by Detlef Neubauer
Fazit: Die VDE-Vorschriften sagen nichts über denjenigen aus, der die
Arbeit erledigt; nur WIE sie erledigt werden muss...
Richtig, deshalb steht in der AVBEltV wer dazu berechtigt ist.
Nein, tut sie nicht. Du beziehst Dich wahrscheinlich auf § 12 Abs. 2,
welcher aber der Novelle des AVBEltV Stand 30. April 2002 zum Opfer
gefallen ist.Die alte Fassung war immerhin vom 21. Juni 1979.
(Quelle: DStGB Aktuell Nr. 2402)
Post by Detlef Neubauer
Was bitte ist denn in deinen Augen die AVBEltV? Klopapier?
Nimm dein Exemplar der AVBEltV mal mit aufs Örtchen und lies ein paar
Seiten. Aber nicht verwechseln; HIHI!


"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden"
Und die sagt in § 13 Abs. 1: "Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen
oder dessen Beauftragte schließen die Anlage an das Verteilungsnetz an
und setzen sie bis zu den Haupt- oder Verteilungssicherungen unter
Spannung..."
Und auch keinen Handgriff weiter. Alles danach ist nämlich nichtmehr
EVU-Gebiet. Steht im § 12 Abs. 1 der AVBEltV.


Verordnung <=> Gesetz: Unterschied klar?
Als Fachmann weisst du hoffentlich, dass die AVBEltV von jeder Kommune
selbst erweitert oder eingeschränkt werden können...ist halt doch kein
Gesetz.
Post by Detlef Neubauer
Bevor es jemand erwähnt: Einzige Vorschrift bei elektroinstallationen ist
in diesem Zusammenhang die Abnahmepflicht bei NEUbauten!
Aha, die VDE-Vorschriften usw. gelten also nur bei Neubauten. Mach
dich bitte nicht lächerlich.
...wenn ich den Thread richtig gelesen habe, hat das niemand
behauptet! Es geht lediglich um die Abnahmepflicht, nicht um die
Einhaltung der VDE.
Post by Detlef Neubauer
Die Verkabelung muss von einem Elektriker mit spezieller Zulassung
geprüft werden (NICHT AUSGEFÜHRT! Verkabeln darfst Du
alleine!). Wenn der sein OK gibt , gibt es erst Strom.
Wenn du einen findest, der das macht.
Genau damit verdiene ich meine Brötchen. Bedarf? Servicehotline der
RWE anrufen, Termin ausmachen, dann komm ich gerne vorbei und schau
nach, ob Du auf der Leitung stehst.
Post by Detlef Neubauer
Bei Erweiterungen einer Installation besteht diese Pflicht nicht.(Das
ist übrigens aus der Bauabnahmeverordnung, hat mit VDE also auch nix
zu tun).
Wie kommt man nur darauf, daß bei Erweiterungen die VDE-Vorschriften,
die AVBEltV usw. nicht gelten sollen?
Hat wiederum keiner behauptet, es geht immer noch um die
ABNAHMEpflicht!
AVBEltV gilt eh nicht, weil der Bereich zum Energieversorger nicht
berührt wird: Der Sicherungskasten meiner Wohnung gehört nicht der
RWE.


Ganz allgemein gesagt regelt die AVBEltV das Vertragsverhältnis,
mithin die wechselseitigen Rechte und Pflichten des EVU und des
Versorgungsnehmers. Somit betreffen sie auch nur diesen Bereich. Die
AVBEltV sind an keiner Stelle als Normenwerk ausgelegt, dafür gibt es
die VDE.


Grüsse von der Fachfrau!
Bianca Schmitt
Daniel Weinesser
2003-09-14 23:30:20 UTC
Permalink
Post by Detlef Neubauer
Und hast du schon gewusst, daß bei Arbeiten an der Elektroanlage auch
gemessen werden muß? (Isolationsmessung, Wirksamkeit der Schutzmaßnahme)
Richtig! Steht aber nirgends, von wem! Wenn Du Mist misst, ist das
Dein problem, bzw. das des Mistmessers.
Post by Detlef Neubauer
An der Elektroinstallation deines eigenen Gebäudes / deiner eigenen
Wohnung darfst Du grundsätzlich tun, was du willst,
Solange deine Installation nicht an das Stromnetz des Versogers
angeschlossen wird. Nur was nutzt dir eine Elektroinstallation ohne
Saft?
SOLANGE DABEI DIE VDE-VORSCHRIFTEN EINGEHALTEN WERDEN darfs auch
saften, dann kann logischerweise ja auch nix passieren!!!
Post by Detlef Neubauer
solange dabei die VDE-Vorschriften eingehalten werden. Wenn aus
irgendeinem Grund dabei etwas schief geht, BIST DU DRAN! Dein
Vermieter kann ausserdem die korrekte Ausführung einfordern und
überprüfen lassen (ist aber Zivilrecht, kein Gesetz!)
Solange du die Wohnung gemietet ist, hast du an der mitvermieteten
Elektroanlage nicht rumzufummeln. Da ist vorher das Einverständniß des
Vermieters einzuholen. Und der wird sich hüten, einem Laien die
Erlaubnis zu geben.
Nöö, stimmt nicht. Einen Badezimmerspiegel z.B mit Leuchten dran darf
jeder selbst Hin- und Weghängen wie er lustig ist. Darfst ja auch
Bohren, Dübeln und Pinseln wie wild; nur UNZUMUTBAR darf das für den
Vermieter nicht sein. Steht aber nicht in der VDE (zumindest nicht in
meiner).
Post by Detlef Neubauer
Das Energieversorgungsunternehmen verbietet Dir, an dessen(!) Anlage
Eingriffe vorzunehmen -siehe Postings oben-.
Korrekt.
Ist auch besser so.
Post by Detlef Neubauer
Im gegensatz zu vorgehenden Postings besteht diese Anlage aber
nur(!!!) aus Hauptzuleitung, Hausanschlusskasten, Zählern und
zugehörigen Sicherungen.
Definiere Hauptzuleitung.
Wozu? Wer das nicht weiss, hat hier nichts verloren.
Post by Detlef Neubauer
Die Anlage des Versorgers endet also an den Fußkontakten des
Hausanschlußkastens. Die Sicherungen sind schon Kundenanlage. Der
Zähler der dann noch kommt gehört dann wieder dem Versorger.
Falsch! Wie Du selbst mit
"http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/avbeltv/__10.html" anführst,
gilt: "es sei denn, daß eine abweichende Vereinbarung getroffen
wird..." und das machen so ziemlich alle Energieversorger. Ausserdem
gilt noch der Paragraf über verplompte Anlagenteile (also den
Stromzähler).
Post by Detlef Neubauer
Alles danach (Kabel, Verteiler usw.) ist Deines, also...siehe
oben... (auch das übrigens keine Vorschrift, sondern Zivilrecht).
Wenn das Gebäude deins ist, dann sind die Kabel, Verteiler deins. Sonst
nicht. Wenn wir schon beim Recht sind, eine von dir als Mieter eingebaute
Leitung, Steckdose usw. geht mit dem Einbau automatisch in das Eigentum
des Gebäudeeigentümers über.
Das wars dann wohl: Ade Badezimmerspiegel...ade
Halogen-Seilsystem...byebye Warmwasserbereiter
Glaubst Du ja wohl selbst nicht!
Post by Detlef Neubauer
Das Energieversorgungsunternehmen ist ungeachtet dessen berechtigt,
den Strom abzustellen, wenn es von einer unsachgemäßen
Elektroinstallation Kentniss erhält. Anstellen darf ihn auch nur der
bereits beschworene Elektriker mit spezieller Genehmigung vom
Energieversorger: Ist auch gut so, da Schweinegefährlich, und
ausserdem gehört der Zähler ja denen! (Auch das wieder: Zivilrecht, da
Du ja einen Vertrag mit dem Laden hast...)
Nun, sei dir gewiss, daß ich als normaler Elektriker, ohne diese von
dir erwähnte aber mir nicht bekannte spezielle Genehmigung, dir die
Anlagenteile stillegen würde, die nach meinem dafürhalten gefährlich
sind.
Wenn Dir diese Bestimmung nicht bekannt ist, bist du auch kein
Elektriker, zumal Du ständig aus der AVBEltV zitierst, in der das
steht. Bei der Arbeit als Elektriker berührt dich diese Verordnung nur
theoretisch, weil sie das Vertragswerk zwischen Kunde und
Energieversorger regelt (Stromableser darf in die Wohnung...und so).
Konkrete technische Vorschriften stehen da nicht drin, es sei denn,
dass 230 V aus der Steckdose kommen ist bei Dir eine weltbewegende
Neuheit.
Die AVBEltV ist gut, wenn es um Rechtsansprüche
Energieversorger<--->Kunde geht, für sonst nichts!
Post by Detlef Neubauer
Fazit: Die VDE-Vorschriften sagen nichts über denjenigen aus, der die
Arbeit erledigt; nur WIE sie erledigt werden muss...
Richtig, deshalb steht in der AVBEltV wer dazu berechtigt ist.
Steht da nicht. Nur die rechtlichen Verantwortungsbereiche sind
abgegrenzt. Wer das nach dem Hausanschluss verpfuscht liegt in der
Verantwortung des Anschlussinhabers.

AVBEltV §12 Absatz 4 sagt dagegen, dass "Das Zeichen einer amtlich
anerkannten Prüfstelle (zum Beispiel VDE-Zeichen, GS-Zeichen)
bekundet, daß diese Voraussetzungen erfüllt sind." VDE Zeichen auf
Kabel, Sicherung usw. genügt also.
Post by Detlef Neubauer
Die Regeln der Energieversorger und das immense rechtliche Risiko,
falls das Haus abbrennt oder jemand tot umfällt, sind zivilrecht -
keine Gesetze/Vorschriften,
Und eben das ist die AVBEltV. Wobei es sich hier um eine VERORDNUNG
handelt, kein Gesetz!
Post by Detlef Neubauer
Was bitte ist denn in deinen Augen die AVBEltV? Klopapier?
Nö, aber zumindest kein Gesetz. Ausserdem haben viele Regionen eigene,
z.T. abweichende Regeln, weil eine Verordnung halt angepasst werden
darf (im Ggs. zum Gesetz -> Polizeiverordnung = bestes Beispiel).
Post by Detlef Neubauer
Bevor es jemand erwähnt: Einzige Vorschrift bei elektroinstallationen ist
in diesem Zusammenhang die Abnahmepflicht bei NEUbauten!
Aha, die VDE-Vorschriften usw. gelten also nur bei Neubauten. Mach
dich bitte nicht lächerlich.
Sie gelten selbstverständlich auch bei Erweiterungen, Reparaturen,
Wartungen, Instandsetzungen usw.
Must Du weiter oben lesen; das die VDE nicht gilt, hat niemand nicht
gesagt.
Post by Detlef Neubauer
Die Verkabelung muss von einem Elektriker mit spezieller Zulassung
geprüft werden (NICHT AUSGEFÜHRT! Verkabeln darfst Du
alleine!). Wenn der sein OK gibt , gibt es erst Strom.
Wenn du einen findest, der das macht.
Soweit ich weis, machen das (kostenpflichtig) die Stadtwerke, die dann
auch den Stromzähler anklemmen. Laut deiner geliebten AVBEltV ist das
sogar deren Pflicht (Paragraf 13 und 14).
Post by Detlef Neubauer
Bei Erweiterungen einer Installation besteht diese Pflicht nicht.(Das
ist übrigens aus der Bauabnahmeverordnung, hat mit VDE also auch nix
zu tun).
Stimmt auffallend.
Post by Detlef Neubauer
Wie kommt man nur darauf, daß bei Erweiterungen die VDE-Vorschriften,
die AVBEltV usw. nicht gelten sollen?
Häh? Das ist nun Unsinn, zumindest Teilweise: VDE gilt immer, AVBEltV
ist nur eine Vertragsgrundlage. Keiner jat hier je etwas anderes
behauptet.

Zur näheren Information empfehle ich
Vogt, Dieter "Elektro-Installation in Wohngebäuden", VDE-Verlag
Hösl, Alfred "Die vorschriftsmäßige Elektro-Installation"
Markgraf, Udo "Erlaubt? Verboten?"

Wenn das Selbermachen wirklich so verboten wäre, wie hier teilweise
gesagt wird, wären die ganzen Anleitungen für Heimwerker ja quasi
fahrlässige und strafbare Anleitungen zum "Bombenbauen". Ihr glaubt
doch selbst nicht, dass Selbsthilfebücher für Hobby-Heimwerker
herausgegebenwerden, in denen Autoren Anleitungen für Straftaten
veröffentlichen.

Natürlich sage ich jedem der es hören will: Nimm lieber einen Fachmann
(und handele mir damit Arbeit ein ;-)), zwingen kann ich aber
niemand.


Gruß
Daniel
Detlef Neubauer
2003-09-15 21:35:06 UTC
Permalink
Post by Daniel Weinesser
Post by Detlef Neubauer
Solange du die Wohnung gemietet ist, hast du an der mitvermieteten
Elektroanlage nicht rumzufummeln. Da ist vorher das Einverständniß des
Vermieters einzuholen. Und der wird sich hüten, einem Laien die
Erlaubnis zu geben.
Nöö, stimmt nicht. Einen Badezimmerspiegel z.B mit Leuchten dran darf
jeder selbst Hin- und Weghängen wie er lustig ist.
Mir scheint, es gibt einige Defizite bei den
Begriffsdefinitionen. z.B. was eine elektrische Anlage ist, wo sie
beginnt, wo sie endet.
Post by Daniel Weinesser
Post by Detlef Neubauer
Definiere Hauptzuleitung.
Wozu? Wer das nicht weiss, hat hier nichts verloren.
Entschuldige bitte, aber hier ist de.rec.heimwerken und nicht
de.sci.ing.elektrotechnik. In d.s.i.e setze ich die korrekte Benutzung
der Begriffe voraus, in d.r.h nicht.

Der Begriff Hauptzuleitung ist mir im Zusammenhang mit Hausanschluß
und Zähleranlage unbekannt. Deshalb wollte ich wissen, ob die
Hausanschlußleitung oder die Hauptleitung gemeint war.
Post by Daniel Weinesser
Post by Detlef Neubauer
Die Anlage des Versorgers endet also an den Fußkontakten des
Hausanschlußkastens. Die Sicherungen sind schon Kundenanlage. Der
Zähler der dann noch kommt gehört dann wieder dem Versorger.
Falsch! Wie Du selbst mit
"http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/avbeltv/__10.html" anführst,
gilt: "es sei denn, daß eine abweichende Vereinbarung getroffen
wird..." und das machen so ziemlich alle Energieversorger.
Ok, wenn du sagst, daß das so ziemlich alle EVU machen, werde ich dir
das glauben. Dann endet eben die Zuständigkeit des EVU an den
Abgangskontakten des Hausaunschlußes und ab dort ist dann
Kundenanlage. Natürlich mit Aunahme des Zählers.
Post by Daniel Weinesser
Ausserdem gilt noch der Paragraf über verplompte Anlagenteile (also
den Stromzähler).
Da müsstest du mir näher erläutern was du mit diesem Satz aussagen
möchtest.
Post by Daniel Weinesser
Post by Detlef Neubauer
Alles danach (Kabel, Verteiler usw.) ist Deines, also...siehe
oben... (auch das übrigens keine Vorschrift, sondern Zivilrecht).
Wenn das Gebäude deins ist, dann sind die Kabel, Verteiler deins. Sonst
nicht. Wenn wir schon beim Recht sind, eine von dir als Mieter eingebaute
Leitung, Steckdose usw. geht mit dem Einbau automatisch in das Eigentum
des Gebäudeeigentümers über.
Das wars dann wohl: Ade Badezimmerspiegel...ade
Halogen-Seilsystem...byebye Warmwasserbereiter
Glaubst Du ja wohl selbst nicht!
Bitte informiere dich an Hand der §§ 93 bis 95 BGB, wie die
Eigentumsverhältnisse bei festen Einbauten per Gesetz geregelt sind.

Badezimmerspiegel, Halogen-Seilsystem u.a. fällt unter 3 95 BGB
"Nur vorübergehender Zweck" und wird somit nicht Eigentum des
Grundstückeigentümers.
Post by Daniel Weinesser
Bei der Arbeit als Elektriker berührt dich diese Verordnung nur
(AVBEltV)
Post by Daniel Weinesser
theoretisch,
Aha. Ist mir neu. Wo doch die AVBEltV u.a. definiert wo der Bereich
des EVU endet und wo die Kundenanlage beginnt, wer in der Kundenanlage
arbeiten darf, welche Anforderungen an die Materialien und Geräte
gestellt werden.
Post by Daniel Weinesser
weil sie das Vertragswerk zwischen Kunde und Energieversorger regelt
(Stromableser darf in die Wohnung...und so).
Jupp, das regelt sie auch.
Post by Daniel Weinesser
Post by Detlef Neubauer
Fazit: Die VDE-Vorschriften sagen nichts über denjenigen aus, der die
Arbeit erledigt; nur WIE sie erledigt werden muss...
Richtig, deshalb steht in der AVBEltV wer dazu berechtigt ist.
Steht da nicht. Nur die rechtlichen Verantwortungsbereiche sind
abgegrenzt. Wer das nach dem Hausanschluss verpfuscht liegt in der
Verantwortung des Anschlussinhabers.
Sicherlich ist der Anschlußnehmer für die Kundenanlage
verantwortlich. Aber die AVBEltV gibt den Anschlußnehmer genau vor,
wer in seiner Anlage arbeiten darf.

Was ist an dem Satz aus § 12 Abs 2 nicht zu verstehen?

,----
| Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen
| nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines
| Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach
| den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder
| behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der
| Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden.
`----

Kurzform

,----
| Die Anlage darf ... nur durch einen ... eingetragenen
| Installateur ... errichtet, erweitert, geändert und unterhalten
| werden.
`----

Was ist daran nicht zu verstehen?
Post by Daniel Weinesser
AVBEltV §12 Absatz 4 sagt dagegen, dass "Das Zeichen einer amtlich
anerkannten Prüfstelle (zum Beispiel VDE-Zeichen, GS-Zeichen)
bekundet, daß diese Voraussetzungen erfüllt sind." VDE Zeichen auf
Kabel, Sicherung usw. genügt also.
Wenn du dir den ganzen Absatz durchliest, sollte klar werden, daß sich
das auf die zu verwendenden Materialien und Geräte bezieht. Da ist
nicht die Rede davon, daß jederman in der Kundenanlge basteln darf,
solange er z.B. VD geprüftes material verwendet.
Post by Daniel Weinesser
Nö, aber zumindest kein Gesetz. Ausserdem haben viele Regionen eigene,
z.T. abweichende Regeln, weil eine Verordnung halt angepasst werden
darf (im Ggs. zum Gesetz -> Polizeiverordnung = bestes Beispiel).
Die AVBEltV ist bei jedem EVU gleich. Was du meinst sind die TAB.
Post by Daniel Weinesser
Post by Detlef Neubauer
Die Verkabelung muss von einem Elektriker mit spezieller Zulassung
geprüft werden (NICHT AUSGEFÜHRT! Verkabeln darfst Du
alleine!). Wenn der sein OK gibt , gibt es erst Strom.
Wenn du einen findest, der das macht.
Soweit ich weis, machen das (kostenpflichtig) die Stadtwerke, die dann
auch den Stromzähler anklemmen.
Ist mir noch nicht untergekommen, daß ein EVU die komplette
Kundenanlage geprüft hat. Die haben sich bisher lediglich für den
Hauptstromanlage interessiert. Also max. bis zur Meßeinrichtung
(Zähler).
Post by Daniel Weinesser
Laut deiner geliebten AVBEltV ist das sogar deren Pflicht (Paragraf
13 und 14).
Nö, lies mal richtig. Sie setzen die Kundenanlage max. bis zu den Haupt-
oder Verteilungssicherungen unter Spannung. Von einer Prüfpflicht der
Kundenanlage durch das EVU ist in der ganzen AVBEltV nicht dir Rede. So
dämlich sind die EVU nämlich nicht, daß sie sich für Anlagenteile die
ihnen nicht gehören eine Prüfpflicht aufbrummen lassen. Das EVU hat das
Recht zu überprüfen.

Verantwortlich für die Kundenanlage ist der Anschlußmehmen. § 12 Abs 1
AVBEltV. Aber darüber besteht ja Einigkeit.
Post by Daniel Weinesser
Wenn das Selbermachen wirklich so verboten wäre, wie hier teilweise
gesagt wird, wären die ganzen Anleitungen für Heimwerker ja quasi
fahrlässige und strafbare Anleitungen zum "Bombenbauen". Ihr glaubt
doch selbst nicht, dass Selbsthilfebücher für Hobby-Heimwerker
herausgegebenwerden, in denen Autoren Anleitungen für Straftaten
veröffentlichen.
Gähn.


Mermgfurt
Detlef Neubauer
--
kann einem nich der html code egal sein... wenn die seite funzt?! ;-)
Susi Quinten in dssg
Martin Kienass
2003-09-11 19:26:34 UTC
Permalink
Auch auf die Gefahr hin, dass das thema schon tot ist: Habt ihr
gewusst, dass bei jeglichen Arbeiten an der Gasleitung anschließend
von einem "echten" Fachmann am Gaszähler die Leckage gemessen werden
und protokolliert werden muss?
Es darf überhaupt nur ein "echter Fachmann" an der Gasanlage
arbeiten!
Erlaubt sind 8 Liter Gasaustritt durch
Leitungslecks pro Stunde(!) IMHO eine ganze Menge...
(Habe meinen Installateur gelöchert, Glückwunsch zu meinem neuen
Gasherd)
Erlaubt ist 1 Liter pro Stunde.
Zwischen 1 und 5 l/h darf die Gasanlage in Betrieb bleiben, muß aber
innerhalb von vier Wochen nachgedichtet werden. Ab 5 l/h darf die
Anlage nicht in Betrieb genommen bzw. muß stillgelegt werden.

Du solltest Dich evtl. nach einem anderen Installateur umsehen....


Ach ja: Quelle meiner Zahlen:
TRGI '86/96 oder auch DVGW-Arbeitsblatt G600 genannt.
--
______________
/schüüüüüüüß Martin Kienaß
Hamburg (Germany)
Christian Held
2003-09-14 21:17:58 UTC
Permalink
Post by Martin Kienass
Erlaubt ist 1 Liter pro Stunde.
Zwischen 1 und 5 l/h darf die Gasanlage in Betrieb bleiben, muß aber
innerhalb von vier Wochen nachgedichtet werden. Ab 5 l/h darf die
Anlage nicht in Betrieb genommen bzw. muß stillgelegt werden.
Bei mir sind es 12 Liter pro Stunde. Die ( Liter hat mir der
Installateur gesagt, die 12 Liter hab ich von seinem messgerät
abgelesen...im Abnahmeprotokoll stehen aber nur 8 Liter..!?
Post by Martin Kienass
Du solltest Dich evtl. nach einem anderen Installateur umsehen....
Isse Mies: Ich bin Mieter und muss nehmen, was kommt :-))
Post by Martin Kienass
TRGI '86/96 oder auch DVGW-Arbeitsblatt G600 genannt.
Ich bin Anal-Phabet, von Gas hab ich keine Ahnung (Böse Zungen
behaupten, ich habe von NICHTS eine Ahnung...)


Christian
Ragnar
2003-09-13 15:12:47 UTC
Permalink
Axel Gutmann <***@t-online.de> wrote in message news:<***@4ax.com>...
[gekürzt]
(1)Eine Dokumentationspflicht für alle Installationsarbeiten in einer
Art Begleitbuch zu jeder Wohnung wäre aber gar keine schlechte Idee -
dann wüsste mann wenigstens mal, wo warum welche Leitung wohin läuft
:-)
Gruss,
Axel
Einer der seltenen positiven Aspekte der USA. Dort muß man in den
meisten Bundesstaaten für alles was über das Auswechseln eines
Lichtschalters hinausgeht eine Genehmigung beim AHJ (Nix anderes als
eine Abkürzung für "Wer auch immer zuständig is") eine Genehmigung
einholen. Vor dem Zumauern der Löcher und nochmal vor dem Anschluß der
Erweiterung (ich denke bei kleineren Änderungen nur ganz zum Schluß)
muß ein unabhängiger Prüfer kommen, der alles checkt und durchmißt,
egal ob da Laie oder Elektriker am Werk war. Soll aber auch vorkommen,
daß diese typen kombinierte Baupolizei/Installations/Elektroprüfer
sind, die von Elektro ungefähr soviel Ahnung haben wie eine Kuh vom
Skatspielen und jeder Installation das grüne Pickerl geben wenn nicht
blanke Kupferdrähte an die Wand genagelt sind. Umgekehrt gibts auch
welche, die rotes pickerl geben weil ein Lichtschalter kopfstehend
eingebaut wurde (ja, im National Electrical Code steht drin, daß ein
Schalter ein=oben montiert sein muß) oder ein Wechselschalter als
Ausschalter eingesetzt wurde. Und natürlich kann jeder ohne
Genehmigung herumspielen und es kann wieder kaum wer nachweisen _wer_
das war.
So ganz wasserdicht ist da bisher kein System.

lg Ragnar
Martin Gerdes
2003-09-09 16:28:01 UTC
Permalink
Post by Peter Fuchs
Post by Martin Gerdes
Denn die Gesetzeslage ist glasklar: Alles Elektrische im Haus darf nur
ein Elektriker machen, der vom lokalen Stromversorgungsunternehmen dazu
speziell ermächtigt ist (die gängigen örtliche Elektriker sind es).
Quelle?
AVBEltV § 12 Kundenanlage (2).
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/avbeltv/__12.html
--
Martin Gerdes
Axel Gutmann
2003-09-08 20:33:53 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
In jedem Baumarkt gibt es reichlich Steckdosen und Schalter zu kaufen,
und all diese werden vom zertifizierten Handwerker eingebaut.
Denn die Gesetzeslage ist glasklar: Alles Elektrische im Haus darf nur
ein Elektriker machen, der vom lokalen Stromversorgungsunternehmen dazu
speziell ermächtigt ist (die gängigen örtliche Elektriker sind es).
Das ist nun eine Frage, die mich schon länger umtreibt: es ist doch
ziemliche Heuchelei, dass die Baumärkte den Laien (Profis kaufen ja
NIE im Baumarkt) Material verkaufen darf, das diese überhaupt nicht
verarbeiten dürfen...

Stellt sich die Frage, wieso es im Baumarkt zwar Stromzähler (*das*
würde ich wohl nicht verbauen), aber (zumindest im lokalen Bauhaus)
keine Gaszähler (fände ich eigentlich einfacher zu handhaben) zu
kaufen gibt.

Lampen gibt's auch im Möbelhaus - schön mit Montageanleitung, die
*ich* nicht befolgen darf und die *der_Profi* doch wohl hoffentlich
nicht braucht...

Aber im Ernst: wie sieht die Rechtslage beim Lampenaufhängen (und
-anschließen) aus?

Es fiele mir nicht schwer, die Finger vom Verteiler- und
Sicherungskasten zu lassen, aber für die Montage einer Deckenlampe den
Elektriker kommen zu lassen, fiele schon schwerer. (Konjunktiv
beachten! :-)

Absurdes Beispiel: neue Tapete darf ich selbst aufbringen - darf ich
zu diesem Zweck auch eine Lampe ab- und danach genauso wieder
aufhängen, oder brauche ich zum Tapezieren/Streichen zwar keinen
Maler, aber einen Elektriker?

Wie sähe das im Schadensfall (Brand also) denn haftungsrechtlich aus -
würde die Tatsache der Selbstmontage als solche z. B. den
Versicherungsschutz kosten, oder müsste ein konkreter Fehler
nachgewiesen werden (was bei der irrsinig komplexen Aufgabe, eine
Lampe - ohne Schutzkontakt - anzuschließen ja wohl dem Nachweis
völliger Debilität gleichkäme :-) ?

Gruss,
Axel
Ilka Borchers
2003-09-09 05:45:09 UTC
Permalink
Post by Axel Gutmann
Das ist nun eine Frage, die mich schon länger umtreibt: es ist doch
ziemliche Heuchelei, dass die Baumärkte den Laien (Profis kaufen ja
NIE im Baumarkt) Material verkaufen darf, das diese überhaupt nicht
verarbeiten dürfen...
Stellt sich die Frage, wieso es im Baumarkt zwar Stromzähler (*das*
würde ich wohl nicht verbauen), aber (zumindest im lokalen Bauhaus)
keine Gaszähler (fände ich eigentlich einfacher zu handhaben) zu
kaufen gibt.
Ich würde es so sehen: Bei einem Stromunfall gibt es idR *einen* Toten
(Auch wenn das jetzt fies klingt: der ist meistens selbst schuld. Wer da
nix vonkennt, soll die Finger davon lassen...). Wenn du bei einer
Gasinstallation Mist machst, kannst du dein eigenes Haus flachlegen und
die in der Umgebung gewaltig beschädigen. Sprich: Du kannst damit
erheblich mehr Unheil anrichten!

Viele Grüße,

Ilka, in deren Heimatort ein Haus nach einer Gasexplosion einstürzte und
die ganze Familie unter sich begrub...
--
Ilka Borchers, Hamburg Bramfeld
"Nichts ist unmöglich!" - Ilka & Jan [TM]
Thorsten Hock
2003-09-09 12:06:03 UTC
Permalink
On Tue, 09 Sep 2003 07:45:09 +0200, Ilka Borchers
Post by Ilka Borchers
Ich würde es so sehen: Bei einem Stromunfall gibt es idR *einen* Toten
(Auch wenn das jetzt fies klingt: der ist meistens selbst schuld. Wer da
nix vonkennt, soll die Finger davon lassen...).
Wobei ja nicht notwendigerweise der draufgeht, der's verbockt hat...
Und wenn es auf Grund der Installation zu einem Brand kommt, koennen
auch leicht mehrere Opfer zu beklagen sein.
Mir macht das Thema Brandgefahr im Zus.hang mit fehlerhaften
Installationen immer wesentlich mehr Sorge als dass man mal einen
gewischt kriegt.
Axel Gutmann
2003-09-09 19:03:36 UTC
Permalink
Ilka Borchers <Ilka-***@gmx.de> schrieb:

Hallo Ilka,
Post by Ilka Borchers
Ich würde es so sehen: Bei einem Stromunfall gibt es idR *einen* Toten
Wenn du bei einer>Gasinstallation Mist machst, kannst du dein eigenes Haus flachlegen und
die in der Umgebung gewaltig beschädigen. Sprich: Du kannst damit
erheblich mehr Unheil anrichten!
ziemlich bald nach dem Abschicken hab' ich mir schon gedacht, dass
mein Beispiel mit dem Gaszähler eben diese Antwort provoziert, mit der
ich inhaltlich völlig übereinstimme - ich meinte das eher so, dass es
inkonsequent ist, in D manche "verbotenen" Dinge verkauft werden,
manche aber nicht...d.h. die Praxis zeugt von einer realistischeren
Risikoeinschätzung als die Vorschriftenlage.

Eigentlich war der Schwerpunkt meines Postings von vornherein
"elektrisch" - von Gas würde ich aus den o.g. Gründen *immer* die
Finger lassen (von Strom natürlich auch :-) - obwohl ich zugeben muss,
dass ich schon Arbeiten zugelassener Gasinstallateure gesehen habe,
die ich selbst besser hingekriegt hätte...

Gruss,
Axel
Detlef Neubauer
2003-09-09 10:21:18 UTC
Permalink
Post by Axel Gutmann
Das ist nun eine Frage, die mich schon länger umtreibt: es ist doch
ziemliche Heuchelei, dass die Baumärkte den Laien (Profis kaufen ja
NIE im Baumarkt) Material verkaufen darf, das diese überhaupt nicht
verarbeiten dürfen...
Warum ist das Heuchelei? Es gibt noch unzählige andere Dinge in
Deutschland zu kaufen, deren Einbau und/oder Inbetriebnahme nicht
gestattet ist.

Radarwarner, blaue LEDs an's KFZ anbauen usw.
Post by Axel Gutmann
Aber im Ernst: wie sieht die Rechtslage beim Lampenaufhängen (und
-anschließen) aus?
Darf der Laie machen. Bei einer ordentlichen Installation endet ein
Leuchtenauslass in einer Lüsterklemme. Eine Leuchte dort anzuschliessen
traut man einem Laien zu.
Post by Axel Gutmann
Wie sähe das im Schadensfall (Brand also) denn haftungsrechtlich aus -
würde die Tatsache der Selbstmontage als solche z. B. den
Versicherungsschutz kosten, oder müsste ein konkreter Fehler
nachgewiesen werden (was bei der irrsinig komplexen Aufgabe, eine
Lampe - ohne Schutzkontakt - anzuschließen ja wohl dem Nachweis
völliger Debilität gleichkäme :-) ?
Das solltest du in <news:de.soc.recht.misc> fragen.


Mermgfurt
Detlef Neubauer
NP: No Mercy - In And Out
--
kann einem nich der html code egal sein... wenn die seite funzt?! ;-)
Susi Quinten in dssg
Axel Gutmann
2003-09-09 19:10:13 UTC
Permalink
Detlef Neubauer <***@titten-in-ketten.de> schrieb:

Hallo Detlef,
Post by Detlef Neubauer
[...] Rechtslage beim Lampenaufhängen
Darf der Laie machen. Bei einer ordentlichen Installation endet ein
Leuchtenauslass in einer Lüsterklemme. Eine Leuchte dort anzuschliessen
traut man einem Laien zu.
Hypothetischer Fall: Lampenauslass endet *nicht* in Lüsterklemme,
sondern in nackten Kabelenden - darf ich das Versäumnis des
Installateurs dann korrigieren und eine ebensolche anbringen?
Vergammelte alte Porzellanlüsterklemme durch neue ersetzen....?

Dass die Selbstmontage von Steckdosen offenbar dem Profi vorbehalten
ist, scheint allgemein Konsens zu sein - aber das heißt, dass der/die
HeimwerkerIn u.U. tatsächlich einen Elektriker zum Tapezieren
braucht...

Gruss,
Axel
Dirk Salva
2003-09-09 20:44:00 UTC
Permalink
Post by Axel Gutmann
Dass die Selbstmontage von Steckdosen offenbar dem Profi vorbehalten
ist, scheint allgemein Konsens zu sein - aber das heisst, dass der/die
HeimwerkerIn u.U. tatsaechlich einen Elektriker zum Tapezieren
braucht...
Wieso das? Blende abschrauben ist keine Steckdosenmontage.


ciao, Dirk
--
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Martin Gerdes
2003-09-09 16:28:02 UTC
Permalink
Post by Axel Gutmann
Post by Martin Gerdes
In jedem Baumarkt gibt es reichlich Steckdosen und Schalter zu kaufen,
und all diese werden vom zertifizierten Handwerker eingebaut.
Denn die Gesetzeslage ist glasklar: Alles Elektrische im Haus darf nur
ein Elektriker machen, der vom lokalen Stromversorgungsunternehmen dazu
speziell ermächtigt ist (die gängigen örtliche Elektriker sind es).
Das ist nun eine Frage, die mich schon länger umtreibt: es ist doch
ziemliche Heuchelei, dass die Baumärkte den Laien (Profis kaufen ja
NIE im Baumarkt) Material verkaufen darf, das diese überhaupt nicht
verarbeiten dürfen...
Mir geht es nicht darum, Vorschriften zu klopfen. Ich persönlich bin der
Auffassung, daß Deutschland überreguliert ist, und noch immer schreit
alles nach mehr. Allein mit Papier aber bekommt man z.B. eine Steckdose
nicht sicher installiert. Und das Papier allein macht keinen kompetenten
Handwerker.

Neulich hat ein zertifizierter Elektriker um Rat gefragt. Den
Facharbeiterbrief ( = das Papier) hat er, aber er ist seit 13 Jahren aus
dem Beruf. Wenn man ihm sagt, was er tun soll, dürfte er es schneller
begreifen als ein Laie, und viele wichtige Grundbegriffe z.B. der
Sicherheit sind ihm so verinnerlicht, daß sie beim Anfassen des
Schraubenziehergriffs wieder präsent sind -- aber dennoch zeigt sich,
daß die tägliche Praxis (in der Vorschrift nicht berücksichtigt) einen
größeren Einfluß auf die Arbeitsqualität hat als das schlichte Papier
("Facharbeiter").

Mir geht es darum, der Auffassung entgegenzutreten, Elektroinstallation
"sei nicht so schwer", "da komme man schon hinein". Alles, was man kann,
ist nicht schwer -- aber alles, was man _nicht_ kann, ist es.

Man sollte meines Erachtens einen absoluten Laien nicht in einem
Usenetbeitrag dazu animieren, im Selbstversuch und ohne Hilfe und
Anleitung an die Hausinstallation zu gehen.
Post by Axel Gutmann
Stellt sich die Frage, wieso es im Baumarkt zwar Stromzähler (*das*
würde ich wohl nicht verbauen),
Warum nicht? Sooooo etwas grundsätzlich Besonderes ist ein Stromzähler
auch nicht.
Post by Axel Gutmann
aber (zumindest im lokalen Bauhaus) keine Gaszähler (fände ich
eigentlich einfacher zu handhaben) zu kaufen gibt.
An einer defekten Elektro-Installation kann sich ein einzelner schwarze
Essensmarken holen, eine defekte Gasinstallation kann ein Haus in die
Luft jagen (und das Nachbarhaus ggf. mit). Das ist schon ein
Unterschied.

So ganz ungefährlich ist die Trinkwasserversorgung auch nicht -- Im
Gegensatz zu einer lecken Heizungsanlage, die irgendwann leer ist, kommt
aus der Trinkwasserleitung beliebig viel Wasser nach.

Aus einer defekten Wasserleitung läuft Wasser raus, aus einer defekten
Steckdose nicht, obwohl durchaus Strom drin sein kann.
Post by Axel Gutmann
Lampen gibt's auch im Möbelhaus - schön mit Montageanleitung, die
*ich* nicht befolgen darf und die *der_Profi* doch wohl hoffentlich
nicht braucht...
Siehe oben.
Post by Axel Gutmann
Aber im Ernst: wie sieht die Rechtslage beim Lampenaufhängen (und
-anschließen) aus?
Nach der genannten Vorschrift darf das nur der Profi. Dir wird
sicherlich schonmal aufgefallen sein, daß in vielen z.B.
Heimwerkerbüchern zwar beschrieben wird, wie man kleine Elektrosachen
selbst macht, aber unvermeidlich darauf hingewiesen wird, daß sie ein
Profi "abzunehmen" hat.

Ja, ich kenne die Realität auch. Ich brauche diesbezüglich also keine
Zusatzinformation.
Post by Axel Gutmann
Es fiele mir nicht schwer, die Finger vom Verteiler- und
Sicherungskasten zu lassen, aber für die Montage einer Deckenlampe den
Elektriker kommen zu lassen, fiele schon schwerer. (Konjunktiv
beachten! :-)
Wenn Du aber beispielsweise verfolgen wolltest, an welche Sicherungen
bestimmte Kabel angeschlossen wären, könnte eine Abnahme des Deckels
desselben die optische Wahrnehmung erleichtern (Konjunktiv beachten!).
Post by Axel Gutmann
Absurdes Beispiel: neue Tapete darf ich selbst aufbringen - darf ich
zu diesem Zweck auch eine Lampe ab- und danach genauso wieder
aufhängen, oder brauche ich zum Tapezieren/Streichen zwar keinen
Maler, aber einen Elektriker?
Das mußt Du einen Rechtskundigen fragen.
Seit jeher allerdings gilt das Prinzip:
Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter.

Manche Leute aber sind aus Leidenschaft Kläger.

Ich hoffe, es ist klargeworden, was ich meinte.
--
Martin Gerdes
Dirk Salva
2003-09-09 19:58:00 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
In jedem Baumarkt gibt es reichlich Steckdosen und Schalter zu kaufen,
und all diese werden vom zertifizierten Handwerker eingebaut.
Denn die Gesetzeslage ist glasklar: Alles Elektrische im Haus darf nur
ein Elektriker machen, der vom lokalen Stromversorgungsunternehmen dazu
speziell ermaechtigt ist (die gaengigen oertliche Elektriker sind es).
Das ist nun eine Frage, die mich schon laenger umtreibt: es ist doch
ziemliche Heuchelei, dass die Baumaerkte den Laien (Profis kaufen ja
NIE im Baumarkt) Material verkaufen darf, das diese ueberhaupt nicht
verarbeiten duerfen...
Mir geht es nicht darum, Vorschriften zu klopfen. Ich persoenlich bin der
Auffassung, dass Deutschland ueberreguliert ist, und noch immer schreit
alles nach mehr. Allein mit Papier aber bekommt man z.B. eine Steckdose
nicht sicher installiert. Und das Papier allein macht keinen kompetenten
Handwerker.
Neulich hat ein zertifizierter Elektriker um Rat gefragt. Den
Facharbeiterbrief ( = das Papier) hat er, aber er ist seit 13 Jahren aus
dem Beruf. Wenn man ihm sagt, was er tun soll, duerfte er es schneller
begreifen als ein Laie, und viele wichtige Grundbegriffe z.B. der
Sicherheit sind ihm so verinnerlicht, dass sie beim Anfassen des
Schraubenziehergriffs wieder praesent sind -- aber dennoch zeigt sich,
dass die taegliche Praxis (in der Vorschrift nicht beruecksichtigt) einen
groesseren Einfluss auf die Arbeitsqualitaet hat als das schlichte Papier
("Facharbeiter").
Mir geht es darum, der Auffassung entgegenzutreten, Elektroinstallation
"sei nicht so schwer", "da komme man schon hinein". Alles, was man kann,
ist nicht schwer -- aber alles, was man _nicht_ kann, ist es.
Man sollte meines Erachtens einen absoluten Laien nicht in einem
Usenetbeitrag dazu animieren, im Selbstversuch und ohne Hilfe und
Anleitung an die Hausinstallation zu gehen.
Stellt sich die Frage, wieso es im Baumarkt zwar Stromzaehler (*das*
wuerde ich wohl nicht verbauen),
Warum nicht? Sooooo etwas grundsaetzlich Besonderes ist ein Stromzaehler
auch nicht.
aber (zumindest im lokalen Bauhaus) keine Gaszaehler (faende ich
eigentlich einfacher zu handhaben) zu kaufen gibt.
An einer defekten Elektro-Installation kann sich ein einzelner schwarze
Essensmarken holen, eine defekte Gasinstallation kann ein Haus in die
Luft jagen (und das Nachbarhaus ggf. mit). Das ist schon ein
Unterschied.
So ganz ungefaehrlich ist die Trinkwasserversorgung auch nicht -- Im
Gegensatz zu einer lecken Heizungsanlage, die irgendwann leer ist, kommt
aus der Trinkwasserleitung beliebig viel Wasser nach.
Aus einer defekten Wasserleitung laeuft Wasser raus, aus einer defekten
Steckdose nicht, obwohl durchaus Strom drin sein kann.
Lampen gibt's auch im Moebelhaus - schoen mit Montageanleitung, die
*ich* nicht befolgen darf und die *der_Profi* doch wohl hoffentlich
nicht braucht...
Siehe oben.
Aber im Ernst: wie sieht die Rechtslage beim Lampenaufhaengen (und
-anschliessen) aus?
Nach der genannten Vorschrift darf das nur der Profi. Dir wird
sicherlich schonmal aufgefallen sein, dass in vielen z.B.
Heimwerkerbuechern zwar beschrieben wird, wie man kleine Elektrosachen
selbst macht, aber unvermeidlich darauf hingewiesen wird, dass sie ein
Profi "abzunehmen" hat.
Ja, ich kenne die Realitaet auch. Ich brauche diesbezueglich also keine
Zusatzinformation.
Es fiele mir nicht schwer, die Finger vom Verteiler- und
Sicherungskasten zu lassen, aber fuer die Montage einer Deckenlampe den
Elektriker kommen zu lassen, fiele schon schwerer. (Konjunktiv
beachten! :-)
Wenn Du aber beispielsweise verfolgen wolltest, an welche Sicherungen
bestimmte Kabel angeschlossen waeren, koennte eine Abnahme des Deckels
desselben die optische Wahrnehmung erleichtern (Konjunktiv beachten!).
Absurdes Beispiel: neue Tapete darf ich selbst aufbringen - darf ich
zu diesem Zweck auch eine Lampe ab- und danach genauso wieder
aufhaengen, oder brauche ich zum Tapezieren/Streichen zwar keinen
Maler, aber einen Elektriker?
Das musst Du einen Rechtskundigen fragen.
Wo kein Klaeger ist, da ist kein Richter.
Manche Leute aber sind aus Leidenschaft Klaeger.
Ich hoffe, es ist klargeworden, was ich meinte.
--
Martin Gerdes
AOL.
SCNR;-)


ciao, Dirk
--
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Dirk Salva
2003-09-09 20:50:00 UTC
Permalink
Vielleicht sollte ich mal testen, wie interessiert der benachbarte
Elektromeister an dem Auftrag zur Abnahme einer Lampenaufhaengung
waere...bzw. was er dafuer verlangt...
Mach mal, wuerde mich interessiere.
Kriegst Du fuer solchen Kleinkram ueberhaupt einen Handwerker [in
endlicher Zeit]?
Vermutlich schon, aber nur zu Preisen, fuer die Du mindestens den
Verdienst eines Beamten der gehobenen Laufbahn haben musst. Ich habe vor
einiger Zeit mal interessehalber versucht, einen Handwerker fuer eine
Spuelkastenmontage zu bekommen. Entweder lt. eigener Aussage keine Zeit
oder zu teuer (zumindest sehe ich das so, wenn ich fuer eine
Handwerkerstunde um ein mehrfaches laenger arbeiten muesste - oder meine
Rente das nicht hergibt.).


ciao, Dirk
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Martin Gerdes
2003-09-10 10:41:52 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Mir geht es darum, der Auffassung entgegenzutreten, Elektroinstallation
"sei nicht so schwer", "da komme man schon hinein". Alles, was man kann,
ist nicht schwer -- aber alles, was man _nicht_ kann, ist es.
Aber m.E. ist Elektroinstallation (v.a. "am Ende" der Leitung, d.h.
bei Lampen, Steckdosen, Schaltern etc.) auch keine Geheimwissenschaft
- d.h. technische Grundbildung, gute Infos (Literatur und Netz) sowie
gesunder Menschenverstand und Vorsicht sollten reichen - die Typen,
denen das alles fehlt kümmern sich eh nicht um die Vorschriften
Das sehe ich nicht so, gerade im vorliegenden Fall.

Ich bin mir Dir der Auffassung, daß bei den von Dir genannten
Voraussetzungen eine Steckdose montabel sein sollte, wenn aber einer
fragt, "Wo ist beim Schraubenzieher hinten", sollte man ihn gerade auf
diese Weise (nämlich per Usenet) nicht zum Elektrobasteln ermutigen.

Ich glaube, daß es eine ganze Menge Leute gibt, die sich vom Spruch
"Alles Elektrische ist gefährlich!" vom Basteln abhalten lassen. Die
Spezialisten, die von jeder Ahnung unbelastet doch loslegen, sind mE. in
der Minderheit.
Post by Martin Gerdes
Man sollte meines Erachtens einen absoluten Laien nicht in einem
Usenetbeitrag dazu animieren, im Selbstversuch und ohne Hilfe und
Anleitung an die Hausinstallation zu gehen.
Würde ich (ganz ehrlich!) nie tun - aber auf die Gefahr hin, hier
diskriminiert zu werden, bin ich der Meinung, dass z.B. ich mit einem
(MaschBau-)Ingenieurdiplom (und reichlich Praktika in der Fertigung
und auf dem Bau) nicht mehr als "absoluter Laie" zu bezeichnen wäre.
Siehe meine Vorrede.
Post by Martin Gerdes
So ganz ungefährlich ist die Trinkwasserversorgung auch nicht [...] kommt
aus der Trinkwasserleitung beliebig viel Wasser nach.
...aber seltenst in tödlichen Mengen :-)
Na ja, der Schaden kann ggf. dennoch nicht unerheblich sein.
Post by Martin Gerdes
[...] Lampenaufhängen [...]
Nach der genannten Vorschrift darf das nur der Profi.
Vielleicht sollte ich mal testen, wie interessiert der benachbarte
Elektromeister an dem Auftrag zur Abnahme einer Lampenaufhängung
wäre...bzw. was er dafür verlangt...
Kriegst Du für solchen Kleinkram überhaupt einen Handwerker [in
endlicher Zeit]?
Wenn Du den Preis dafür bezahlst, dann wohl schon. Dem Bauhandwerk geht
es momentan nicht eben rosig.
--
Martin Gerdes
Wolfgang Gerber
2003-09-05 10:28:17 UTC
Permalink
Post by sandra rettler
in einigen räumen ist strom auf den leitungen, auch wenn die schalter
aus sind. wir haben 30v gemessen. ein hinzugezogener elektriker hat
uns die auskunft gegeben, dass sei normal und kein problem. allerdings
Hat er recht. is bei älteren Anlagen öfter so.
Es ist aber ein Neubau. Und da ist das nicht normal
Post by sandra rettler
nun meine frage: ist die spannung tatsächlich normal und müssen wir
das in kauf nehmen?
IMHO ja.
Nein. Auf der Phase darf allerhöchsten induzierte Spannung sein wenn
keine Belastung da ist. Schon bei einer einzigen Birne bricht diese
induzierte Spannung zusammen.

Wenn hier Leuchtstoffbirnen flackern, dann ist was falsch
angeschlossen. Z.B. Nulleiter geschaltet statt der Phase.

Auch die Messung der angeblichen 30 Volt ist mit Vorsicht zu sehen.
Mit einem hochohmigen Instrument (Digitalmultimeter) kann man das
nicht messen. Das zeigt bei offenen Leitungen immer was an.



Gruß
Wolfgang
--
Liebe Deinen Nächsten, aber laß Dich nicht erwischen
S. Heinz
2003-09-05 09:15:19 UTC
Permalink
Post by sandra rettler
wir sind gerade in eine neubauwohnung (2 jahre alt) eingezogen und
in einigen räumen ist strom auf den leitungen, auch wenn die schalter
aus sind. wir haben 30v gemessen. ein hinzugezogener elektriker hat
uns die auskunft gegeben, dass sei normal und kein problem.
stimmt!
ich habe mal an einer neu gezogenen leitung fürchterlich eine geballert
gekriegt: nur war das in einem industriebetrieb und die leitung lag etwa
50 m in einem kabelkanal mit dem multimeter (sehr hoher widerstand im
Mohm bereich) war ne dicke spannung zu
messen, mit dem zip (tauschspulenmessgerät, geriner widerstand) nichts,
nur die glimmlampe
glomm)
Post by sandra rettler
allerdings
führt die stromspannung dazu, dass die von uns verwendeten
energiesparlampen ständig blinken.
(ausgeschaltet oder angeschaltet?)
dürfte evtl andere gründe haben.
wie beschrieben, du dürftest auf der leitung ne spannung (V) haben aber
kaum
strom (A)

steffen
Lutz Schulze
2003-09-05 16:17:57 UTC
Permalink
On Fri, 5 Sep 2003 11:15:19 +0200, "S. Heinz"
Post by S. Heinz
nur die glimmlampe
glomm)
donkel?

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk: http://www.messpc.de
nach über 400 Installationen in einem Jahr jetzt 3 Jahre Herstellergarantie
http://www.netzwerkseite.de - die Seite rund um EDV-Netzwerke
http://www.snmpview.de - kostenloser SNMP-Monitor jetzt in Version 2.5
Martin Gerdes
2003-09-08 15:26:45 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
On Fri, 5 Sep 2003 11:15:19 +0200, "S. Heinz"
Post by S. Heinz
nur die glimmlampe
glomm)
donkel?
Nimm einfach mal einen Duden zur Hand und wundere Dich.

fup2 de.etc.sprache.deutsch, sofern das nötig sein sollte.
--
Martin Gerdes
Dschen Reinecke
2003-09-08 17:36:52 UTC
Permalink
Theoretisch gibt es in dem Gebäude (alle Erklärungen jetzt stark
vereinfacht; es geht nur ums Prinzip...) eine Leitung mit 230 Volt
-Hinleitung- und eine Leitung mit 0 Volt -Rückleitung-. In der Praxis
ist aber auf der 0 Volt Leitung auch eine Spannung zu messen.
[lange Erklärung]

/
230V (L) -o---o O-----Lampe-----o-----Leitungswiderstand--- 0V (N)
| |
----andereVerbraucher--o-- ca. 30V

So meinst Du?

Wie aber soll der Strom durch die Lampe fließen? Erinner Dich der
Schalter ist Ausgeschaltet.

Ciao Dschen
--
Dschen Reinecke

=== der mit dem Namen aus China ===

http://WWW.DSCHEN.DE mailto:***@dschen.de
Christian Held
2003-09-09 20:38:31 UTC
Permalink
Theoretisch gibt es in dem Geb ude (alle Erkl rungen jetzt stark
vereinfacht; es geht nur ums Prinzip...) eine Leitung mit 230 Volt
-Hinleitung- und eine Leitung mit 0 Volt -R ckleitung-. In der Praxis
ist aber auf der 0 Volt Leitung auch eine Spannung zu messen.
[lange Erkl rung]
/
230V (L) -o---o O-----Lampe-----o-----Leitungswiderstand--- 0V (N)
| |
----andereVerbraucher--o-- ca. 30V
So meinst Du?
ja, so in der Art.
Wie aber soll der Strom durch die Lampe flie en? Erinner Dich der
Schalter ist Ausgeschaltet.
Ciao Dschen
Meinst Du jetzt wegen der 30V am anderen Ende oder wie die Lampe
blinkt?

a) Die Lampe hängt auf der Schalterseite in der Luft; die 30V liegen
also auf N, am Lampensockel, über die Lampenwicklung bis zum Schalter:
Kein Strom, kein Potentialunterschied...

b) Energiesparlampen machen sich die Betriebsspannung selbst: Ähnlich
wie Leuchtstoffröhren zünden sie mit Spannungen über 230V: Die
Elektronik transformiert die Netzspannung zum Zünden auf ??? Volt
hoch. Ich kann mir vorstellen (hier aber wirklich nur noch Theorie),
dass so ein Schaltnetzteil aus dem Potentialunterschied zwischen
Lampensockel links und rechts (wg. Kriechstrom) gerade so einen
klitzekleinen Zündimpuls bewerksteligt, der aber mangels echter Power
weder richtig zündet, noch dauerhaft leuchtet...

Bei den Batterieladern auf Schaltnetzteil-Basis, die ich herstelle,
kommt es bereits im 12 Volt Bereich zu solch komischen Effekten. Die
Steuerelektronik dort arbeitet aber auch im 100kHz Bereich, ich weiss
also nicht, ob das so direkt vergleichbar ist; dafür sinds aber nur
12V.


Grüsse
Christian (der eine ;-) )
Wolfgang Gerber
2003-09-08 17:46:04 UTC
Permalink
Das ist nicht normal!
Theoretisch gibt es in dem Gebäude (alle Erklärungen jetzt stark
vereinfacht; es geht nur ums Prinzip...) eine Leitung mit 230 Volt
-Hinleitung- und eine Leitung mit 0 Volt -Rückleitung-. In der Praxis
ist aber auf der 0 Volt Leitung auch eine Spannung zu messen.
Kommt drauf an gegen was man das misst.
Das kommt daher, dass die Leitung nicht ideal - also theoretisch -
ist, sondern einen elektrischen Widerstand hat, an dem sich die
Spannung auf dem Rückweg quasi "staut" (ja,ja...bitte steinigt mich
jetzt nicht; trifft doch die Sache, oder???). Dieser "Stau" auf der
Rückleitung läuft dann bis zur Glühlampe, durch diese durch und bis
zur Sicherung (!der ausgeschalteten Seite!!!). Das ist überall am
Gebäude zu messen, häufig ca. 30 Volt (!) und führt als quasi
"natürliches" Phänomen oft zu Problemen bei Verkabelungen zwischen
zwei getrennten Gebäuden: Da ist der Effekt dann nämlich noch
größer...
So ein Schmarren!
Besonders messbar ist das Phänomen, wenn gerade viel Strom gebraucht
wird: Schalte mal den Backofen oder Herd ein, und miss dann...:-)
Dagegen tun kann man nichts; der Effekt ist auch vergleichsweise
Dieser "Staustrom" ist weg, sobald die "Engstelle" beseitigt ist -
Klartext: Sobald jemand dranlangt und der winzige Strom durch den
Körper in den Boden fliesst, "töten" sich die 30 Volt selbst.
Noch mehr Schmarren! Was hast du denn getrunken oder geraucht?

Wenn durch einen starken Verbraucher auf dem Null-Leiter eine Spannung
gegenüber Erde entsteht, dann verschwindet die "nicht" durch Anfassen!
Natürlich gibt es diesen Effekt auch in bedenklich gefährlicher Form,
aber nur in Industrieanlagen; wenn Du also kein Stahlwerk daheim hast,
ist dieser Effekt wirklich harmlos.
Zu den Leuchtstofflampen: Bevor sich jemand beschwert: Ich habe das
mit den Energiesparlampen natürlich gelesen; die Glühlampe war nur zur
Demo.
Energiesparlampen machen sich ihren Strom quasi selbst, nur dadurch
kommt der phantastische Stromspareffekt zustande und die Lampen leben
besonders lange.
Völliger Schmarren!
Dazu werden sie normalerweise mit 230V versorgt,
Deine Lampen versuchen nun, sich aus den 30 Volt als "Notbehelf" zu
versorgen. Das klappt für ca. 0,1 Sekunden, dann ist der "Stau" weg
(halt via Lampe statt Pfote) und das gute Stück geht wieder aus...nix
zu machen, ausser teure Osram oder - ich empfehle- Phillips kaufen
(Ohne Gewähr).
Wenn Du basteln willst: Ein Lichtschalter, der beide Seiten - 230V und
0V Leitung ausschaltet, hilft definitiv sicher,
so - für diese Aussage müsstest du aber wissen woher die Spanung denn
überhaupt kommt!
ist aber etwas Arbeit
zum Auswechseln. Bitte Fachmann fragen!
Richtig. Dies sollte er tun. Und sich so ein dummes Geschwätz wie
deines lieber nicht antun!
Solche Sachen wie defekte Leitung und Kriechströme führen nicht zu dem
von Dir beschriebenen Effekt,
Können sehr wohl!
die Hausverwaltung weigert sich also zu
Recht, den "Fehler" zu suchen.
Nein! Bzw. richtig was die Suche "durch die Hausverwaltung" betrifft.
Die haben da nix zu suchen sondern einen Fachmann zu beauftragen.

So - unbd nun lerne du bitte mal Elektrogrundlagen bevor du nochmal so
einen Müll absonderst!


Gruß
Wolfgang
--
Gott hat die Welt nicht erschaffen, sie ist ihm bloss passiert
Jürgen Abeln
2003-09-08 17:52:54 UTC
Permalink
Hallo Christian!
-Hinleitung- und eine Leitung mit 0 Volt -Rückleitung-. In der Praxis
ist aber auf der 0 Volt Leitung auch eine Spannung zu messen.
Das kommt daher, dass die Leitung nicht ideal - also theoretisch -
ist, sondern einen elektrischen Widerstand hat, an dem sich die
Spannung auf dem Rückweg quasi "staut" (ja,ja...bitte steinigt mich
jetzt nicht; trifft doch die Sache, oder???). Dieser "Stau" auf der
Rückleitung läuft dann bis zur Glühlampe, durch diese durch und bis
zur Sicherung (!der ausgeschalteten Seite!!!).
Hmm. Warum hat denn der Nullleiter (mit drei "L", wie schön ;) einen
30V-"Rückstau"? Der is doch quasi geerdet und kann auch keinerlei
Strom führen, da die Verbindung zur Phase getrennt ist!? Ich habe auch
was von Induktion durch parallel laufende Leitungen gehört, aber auch
hier gilt doch: Spannung ja, aber Strom fliessen kann nicht, da
getrennt. Und wenn die Lampe aufleuchtet, fließen doch Elektronen
(sprich: Strom).

Und: wenn ich deine Erkärung nochmal heranziehe: warum bauen sich die
30V wieder auf, nachdem die Lampe aufleuchtete? (Die blinkte ja
weiter)

Gruß
Jürgen
Christian Berlage
2003-09-08 22:10:41 UTC
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...Ich habe auch
was von Induktion durch parallel laufende Leitungen gehört, aber auch
hier gilt doch: Spannung ja, aber Strom fliessen kann nicht, da
getrennt. Und wenn die Lampe aufleuchtet, fließen doch Elektronen
(sprich: Strom).
Aber warum funktioniert dann ein Trafo, wo die Kreise ja auch getrennt sind?

Gruss,
Christian (noch einer)
Jochen Felzmann
2003-09-09 18:31:21 UTC
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Post by Christian Berlage
Aber warum funktioniert dann ein Trafo, wo die Kreise ja auch getrennt sind?
Der hat ein wenig mehr als *eine* Wicklung.

Ciao
Jochen
Christian Held
2003-09-09 20:52:01 UTC
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Post by Jürgen Abeln
Hallo Christian!
-Hinleitung- und eine Leitung mit 0 Volt -Rückleitung-. In der Praxis
ist aber auf der 0 Volt Leitung auch eine Spannung zu messen.
Das kommt daher, dass die Leitung nicht ideal - also theoretisch -
ist, sondern einen elektrischen Widerstand hat, an dem sich die
Spannung auf dem Rückweg quasi "staut" (ja,ja...bitte steinigt mich
jetzt nicht; trifft doch die Sache, oder???). Dieser "Stau" auf der
Rückleitung läuft dann bis zur Glühlampe, durch diese durch und bis
zur Sicherung (!der ausgeschalteten Seite!!!).
Hmm. Warum hat denn der Nullleiter (mit drei "L", wie schön ;) einen
30V-"Rückstau"? Der is doch quasi geerdet und kann auch keinerlei
Strom führen, da die Verbindung zur Phase getrennt ist!? Ich habe auch
was von Induktion durch parallel laufende Leitungen gehört, aber auch
hier gilt doch: Spannung ja, aber Strom fliessen kann nicht, da
getrennt. Und wenn die Lampe aufleuchtet, fließen doch Elektronen
(sprich: Strom).
Der Nullleiter (coole Rechtschreibereform) ist nicht echt null: Es
gilt: Widerstand der Leitung = Spannung über der Leitung geteilt durch
Strom
durch die Leitung.
Praktische Auswirkung: Wenn durch den Nullleiter Strom zurückfliesst,
fällt darüber auch eine Verlust-Spannung ab. Bei einem E-Herd fliesst
z.B. eine ganze Menge (auf Wohnungsebene), und am Hausanschluss wo
alle Nullleiter zusammenlaufen (auf Hausebene) und zurück zum
Energieversorger laufen (da wirds dann echt übel), rauscht der Strom
nur so durch.
Der Stromfluss wird durch den elektrischen Widerstand behindert,
braucht also Energie, um diesen Widerstand zu überwinden: Spannung
geht verloren und bleibt quasi auf der Leitung hängen. Da alle
Nullleiter im Keller verbunden sind, wird diese Spannung wieder auf
alle Nullleiter nach oben verteilt; dazu muss bei Dir selbst kein
Strom fliessen, es reicht, wenn die Nachbarin Kuchen bäckt.
Post by Jürgen Abeln
Und: wenn ich deine Erkärung nochmal heranziehe: warum bauen sich die
30V wieder auf, nachdem die Lampe aufleuchtete? (Die blinkte ja
weiter)
Die Lampe versucht, zu leuchten. Das geht nur kurz, weil die Energie
dazu fehlt, trotzdem hat sie etwas Energie verbraucht und in Licht
umgesetzt. Jetzt geht sie wieder aus: Die 30V liegen wieder
an...History's repeating...
Post by Jürgen Abeln
Gruß
Jürgen
Teemu Kerppu
2003-09-09 21:01:25 UTC
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"Christian Held" <a-c-***@gmx.de> wrote:
...
Post by Christian Held
Praktische Auswirkung: Wenn durch den Nullleiter Strom zurückfliesst,
fällt darüber auch eine Verlust-Spannung ab. Bei einem E-Herd fliesst
z.B. eine ganze Menge (auf Wohnungsebene), und am Hausanschluss wo
alle Nullleiter zusammenlaufen (auf Hausebene) und zurück zum
Energieversorger laufen (da wirds dann echt übel), rauscht der Strom
nur so durch.
Kannst Du mal erklären, warum das EVU so viel Strom liefert, dass der
Rest noch über den Nullleiter zurück muss? Wäre es nicht einfacher genau
die richtige Menge Strom zu liefern, dann bräuchte man gar keinen
Nullleiter...

SCNR ;-)
Post by Christian Held
Der Stromfluss wird durch den elektrischen Widerstand behindert,
braucht also Energie, um diesen Widerstand zu überwinden: Spannung
geht verloren und bleibt quasi auf der Leitung hängen. Da alle
Nullleiter im Keller verbunden sind, wird diese Spannung wieder auf
alle Nullleiter nach oben verteilt; dazu muss bei Dir selbst kein
Strom fliessen, es reicht, wenn die Nachbarin Kuchen bäckt.
Da spricht der Fachmann, und der Laie staunt.
A. Wenger
2003-09-15 12:37:40 UTC
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Hi,
Wenn Du schon mit Elektronen argumentierst, dann beachte, daß es sich
um WECHSELstrom handelt, also das Kraftwerk dir auf dem Rückleiter
alle zehn Millisekunden die gerade benutzten Elektronen
zugrückschiebt.
Deine Lampe leuchtet also mit den selben Elektronen, die nur hin und
her rennen.
PS: Ich will FRISCHEN Strom!
Ich habe das Problem auch, vorallem in meiner HiFi-Anlage hören sich
die mehrere Tage alten Elektronen einfach nicht mehr gut an.
Es kommt einfach nicht mehr der richtige trockene Bass dabei raus,
angeblich werden die Elektronen mit der Zeit einfach flasch und
verbraucht. Ich habe mir dazu den Reinigomat(tm) gebaut der alte
Elektronen durch eine Diode auswechselt.
https://www.entropia.de/cms/view/Main/ReinigoMat
sandra rettler
2003-09-08 20:14:06 UTC
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Danke für die vielen Antworten! Wir haben mehrere Elektriker zu dem
Problem befragt, und viele unterschiedliche Antworten bekommen. Ein
Standardfall scheint das wohl nicht zu sein...

Eine neue Erkenntnis ergab das Durchprobieren von mehreren
(Energiespar)lampen (also daran kann es schonmal nicht liegen,
dieselben Lampen leuchten im anderen Flur nicht auf): wenn man mit
seinen Patschehändchen den Glaskolben (-röhre wie auch immer) berührt,
blinkt die Lampe schneller und intensiver! Was sagt mir das jetzt?
Erdung ist korrekt an den Metallschirm der Lampe angeschlossen. Auch
wurden die beiden Zuleitungskabel schwarz und blau mal umgetauscht. Es
gibt zwei Schalter (Wechselschaltung). Die Lampen sind von Philips (11
W).

Sandra
Christian Held
2003-09-09 21:21:30 UTC
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Post by sandra rettler
Eine neue Erkenntnis ergab das Durchprobieren von mehreren
(Energiespar)lampen (also daran kann es schonmal nicht liegen,
dieselben Lampen leuchten im anderen Flur nicht auf): wenn man mit
seinen Patschehändchen den Glaskolben (-röhre wie auch immer) berührt,
blinkt die Lampe schneller und intensiver! Was sagt mir das jetzt?
Das sagt Dir, dass ein Strom, wenn auch unmessbar klein, via
Patschehand und grossem Zeh in den Fussboden verschwindet. Im
Zusammenhang mit meinem früheren Posting: Du ziehst Energie aus der
Lampe, darum blinkt sie kürzer und damit öfter. (Was übrigens zeigt,
dass die Lampe selbst nur minimal Energie bekommt, sonst hätte Deine
Hand ja nicht einen dermassen grossen Effekt)
Auch Glas ist elektrisch leitend, wenn auch im allgemeinen für
Menschen ungefährlich: Zu beobachten bei Plasmakugeln (blaues Plasma
folgt Deinem Finger) oder den Plasma-Platten, welche von grünen
Blitzen durchleuchtet werden, die sich an Deinem Finger sammeln (hat
der Picard aus so nem Borg-Cubus rausgeklaut...Schlaflos im Cubus sag
ich da nur)

N8 an alle
Christian
Martin Gerdes
2003-09-10 10:41:52 UTC
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An der Elektroinstallation deines eigenen Gebäudes / deiner eigenen
Wohnung darfst Du grundsätzlich tun, was du willst, solange dabei die
VDE-Vorschriften eingehalten werden.
Das ist eben nicht richtig, wie Du durch die Lektüre des genannten
Verweises erfahren kannst.
Wenn aus irgendeinem Grund dabei etwas schief geht, bist Du dran!
Das zusätzlich.
Dein Vermieter kann ausserdem die korrekte Ausführung einfordern
und überprüfen lassen (ist aber Zivilrecht, kein Gesetz!)
Die fragliche Bestimmung ist eine Verordnung, somit rechtlich gesehen
etwas weniger als ein Gesetz. Für Dich und mich als kleine Leute macht
das aber keinen Unterschied.

"Zivilrecht" und "Gesetz" sind übrigens keine Antonyme.

Rest gekürzt, da sachlich nicht zutreffend.
--
Martin Gerdes
Martin Gerdes
2003-09-09 16:28:03 UTC
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wir sind gerade in eine neubauwohnung (2 jahre alt) eingezogen ...
in einigen räumen ist strom
... Spannung
auf den leitungen, auch wenn die schalter aus sind. Wir haben 30v gemessen.
Mit welcher Last? Hochohmig?
Ein hinzugezogener Elektriker hat uns die Auskunft gegeben, das
sei normal und kein Problem. Allerdings führt die Stromspannung
???
dazu, dass die von uns verwendeten Energiesparlampen ständig blinken.
Ist die Spannung tatsächlich normal ... ?
Unser Hausverwalter weigert sich, die Leitungen weiter überprüfen zu lassen.
Theoretisch gibt es in dem Gebäude (alle Erklärungen jetzt stark
vereinfacht; es geht nur ums Prinzip...)
Das kommt daher, dass die Leitung nicht ideal - also theoretisch -
ist, sondern einen elektrischen Widerstand hat, an dem sich die
Spannung auf dem Rückweg quasi "staut". ... Dieser "Stau" auf der
Rückleitung läuft dann bis zur Glühlampe, durch diese durch und bis
zur Sicherung (!der ausgeschalteten Seite!!!). Das ist überall am
Gebäude zu messen, häufig ca. 30 Volt (!) und führt als quasi
"natürliches" Phänomen oft zu Problemen bei Verkabelungen zwischen
zwei getrennten Gebäuden: Da ist der Effekt dann nämlich noch
größer...
...
Dieser "Staustrom" ist weg, sobald die "Engstelle" beseitigt ist -
Klartext: Sobald jemand dranlangt und der winzige Strom durch den
Körper in den Boden fliesst, "töten" sich die 30 Volt selbst.
...
Energiesparlampen machen sich ihren Strom quasi selbst, nur dadurch
kommt der phantastische Stromspareffekt zustande und die Lampen leben
besonders lange.
Wenn ich mir jetzt diese hochpräzise Erklärung von beiden Seiten zu
Gemüte führe, kriecht in mir die Überzeugung hoch, daß es vielleicht
doch nicht ganz so unsinnig ist, daß von Rechts wegen nicht jeder
Heimwerker an seiner Elektroinstallation herumfummeln darf.
--
Martin Gerdes
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