Discussion:
Elektrik - Hilfe bitte!
(zu alt für eine Antwort)
Tom Kurpjuweit
2012-04-03 16:15:06 UTC
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Hallo NG!

Heute habe ich während Renovierungsarbeiten in einem der Zimmer das erste
mal die einzige vorhandene Steckdose ausgewechselt. Dabei habe ich
festgestellt, dass die alte Dose nur mit zwei Leitungen älterer Bauart
(grau und schwarz) an L und N angeschlossen ist. Das wäre ja nicht so
dramatisch, wenn man klassisch nullt, doch die dafür übliche Brücke zum
Schutzkontakt der Steckdose fehlt komplett.

Frage: Ist es zulässig eine klassische Nullung nachträglich durchführen?

Nächste Frage: Die Hütte ist Baujahr 1954 und ich wohne zur Miete. Da es
eine Mietwohnung ist, haftet da nicht der Vermieter für die
Elektroinstallation? Selbst wenn ich nun erst nach 10 Jahren erhebliche
Mängel daran feststelle, halte ich es dennoch für angebracht die
Installation einmal einer gründlichen Überprüfung unterziehen zu lassen.
Natürlich zu Lasten des Vermieters, richtig?

Da wäre nämlich noch ein Problem: Die ganze Wohnung hat nur eine einzige
Phase mit nur einer einzigen Sicherung. Die hat einer meiner Vormieter
bereits einmal großzügig gegen eine mit 20A ausgewechselt, vermutlich weil
er es leid war ständig die Sicherung wieder reinzudrücken. Auch mir reicht
der verfügbare Strom (mit 20A) manchmal nicht aus. Eine Wandbeheizung habe
ich allerdings noch nicht festgestellt. Original waren wohl mal 8 Ampere
vorgesehen, der alte Automat (!) liegt noch im Kasten. Da ich bezweifle,
dass der Vormieter auch den Leitungsquerschnitt verdoppelt hat, wird der
Elektriker, der da zur Überprüfung kommen mag, die 20A Sicherung aus
Sicherheitsgründen verständlicher Weise durch ein 12A Modell ersetzen
wollen. Damit wäre mir dann aber auch nicht geholfen...

Ich koche mit Gas und mache auch das warme Wasser mit Gas, daher hat man
wohl 1954 geglaubt dass man mit einer Phase dicke auskommt. Zeitgemäß ist
das ja sicherlich nicht mehr.

Die für mich allerwichtigste Frage: In wie weit ist der Vermieter hier in
der Verantwortung? Ich wage ja nicht davon zu träumen, dass er mir einen
Drehstromanschluss mit 3 x 16A und FI nebst kompletten Leitungsaustausch in
den Wänden und anschließender Renovierung einfach so aus einer guten Laune
heraus spendiert... Oder etwa doch?

Zumindest die Überprüfung geht doch wohl hoffentlich auf seine Kappe? Ich
habe kaum Lust alle Steckdosen aufzuschrauben und die Nullung zu checken.
Zumal ich den Verdacht habe, dass in der Küche bereits in der Abzweigdose
genullt wurde, denn da habe ich meiner Erinnerung nach auch einen
Schutzleiter gesehen (muss ich mal prüfen).

Anmerkung: Ich bin von Beruf Informationselektroniker und somit auch
"Elektofachkraft" im engeren Sinne. Ich kann (und darf) durchaus Steckdosen
austauschen und Probleme erkennen und beseitigen, dennoch bin ich kein
Elektriker. Letzter kennt sich damit eben besser aus, bei mir sind 12 Volt
schon 'ne Menge und alles über 1 Ampere ist sowieso Starkstrom :-)



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http://logicalbrain.de
Lars Friedrich
2012-04-03 17:20:02 UTC
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Post by Tom Kurpjuweit
Anmerkung: Ich bin von Beruf Informationselektroniker und somit auch
"Elektofachkraft" im engeren Sinne.
Das glaube ich nicht, Tim.

Grüße,
Lars Friedrich
Tom Kurpjuweit
2012-04-03 17:38:07 UTC
Permalink
Post by Lars Friedrich
Post by Tom Kurpjuweit
Anmerkung: Ich bin von Beruf Informationselektroniker und somit auch
"Elektofachkraft" im engeren Sinne.
Das glaube ich nicht, Tim.
Tom reicht.

Und als (Büro-)Informationslektronikergeselle (Handwerk, Elektroinnung) bin
ich Elektrofachkraft. Heute schimpfen sich die Frischlinge "Informations-
und Telekommunikations-System-Elektroniker".


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Hans-Juergen Lukaschik
2012-04-04 04:46:36 UTC
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Hallo Tom,
Post by Tom Kurpjuweit
Post by Lars Friedrich
Post by Tom Kurpjuweit
Anmerkung: Ich bin von Beruf Informationselektroniker und somit auch
"Elektofachkraft" im engeren Sinne.
Das glaube ich nicht, Tim.
Tom reicht.
Und als (Büro-)Informationslektronikergeselle (Handwerk, Elektroinnung) bin
ich Elektrofachkraft. Heute schimpfen sich die Frischlinge "Informations-
und Telekommunikations-System-Elektroniker".
Da irrst du dich gewaltig.
Bei Informationselektroniker und IT-Systemelektroniker handelt es sich
um unterschiedliche Berufe.
Und IT-Systemelektroniker ist im IT-Bereich der einzige Beruf, der zu
den Elektro-Fachkräften gehört.
Die entsprechende Ausbildung incl. Prüfung ist Voraussetzung, um
überhaupt zur Prüfung als IT-Systemelektroniker zugelassen zu werden.
Bist du zur Elektrofachkraft ausgebildet worden und hast die Prüfung
bestanden?
Nicht? Dann bist du Elektrofachkraft nicht mal im weitesten Sinne,
ungefähr so wie ein Bäcker oder ein Florist.
Ich, als IT-Systemelektroniker, darf mich tatsächlich als
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten bezeichnen.
Heißt: Ich darf z. B. eine Steckdose, incl. Anschluss an eine
Unterverteilung installieren, wenn da ein Computer oder dessen
Peripherie angeschlossen werden soll, nicht aber, wenn es sich bei dem
Anschluss um die Versorgung eines Kühlschrankes handelt.
Bedeutet: Wenn ich die Installation für einen kompletten Raum vornehme,
handelt es sich sich um einen Raum, in dem Computer und Peripherie
angeschlossen werden, die Lampen sind zur Beleuchtung der Arbeitsplätze
notwendig. Wenn jemand später ein Wohnzimmer daraus macht, ist das nicht
mein Problem.

MfG Hans-Jürgen
--
www.fischereiverein-rietberg.net
http://tinyurl.com/FB-Fischereiverein-Rietberg
Fischrezepte: www.fischereiverein-rietberg.net/?category_name=rezepte
SeefischREZ: www.fischereiverein-rietberg.net/?category_name=seefisch
Tom Kurpjuweit
2012-04-04 09:09:09 UTC
Permalink
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Hallo Tom,
Da irrst du dich gewaltig.
Bei Informationselektroniker und IT-Systemelektroniker handelt es sich
um unterschiedliche Berufe.
Büroinformationselektroniker gab es schon lange bevor es
IT-Systemelektroniker gab. Für EDV Hardware gab es nur den
Büroinformationselektroniker (früher: Büromaschinenmechaniker) im Handwerk
zu erlernen.

Stand heute sind Informationselektroniker mit den Radio- und
Fernsehtechnikern zusammengelegt und in zwei Fachrichtungen aufgeteilt.

Informationselektroniker in der Fachrichtung Bürosystemtechnik befassen
sich mit allem was im Büro so rumsteht. Das können auch simple
Aktenvernichter sein, in der Regel waren es aber ab den 1990'ern
hauptsächlich vernetzte PC und Drucker. Schreibmaschinen und Diktiersysteme
im großen Stil wie noch in den 80'ern hat heute niemand mehr.

Erst so ab 2000 kam der IT-Systemelektroniker hinzu, der sehr speziell auf
IT fokussiert ist.

Seither geht der Trend beim Informationselektroniker (Büro) eher auf den
Fokus Kopierysteme, weniger IT.
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Und IT-Systemelektroniker ist im IT-Bereich der einzige Beruf, der zu
den Elektro-Fachkräften gehört.
Heute: Ja.
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Die entsprechende Ausbildung incl. Prüfung ist Voraussetzung, um
überhaupt zur Prüfung als IT-Systemelektroniker zugelassen zu werden.
Bist du zur Elektrofachkraft ausgebildet worden und hast die Prüfung
bestanden?
Ja, VDE 0100 war definitv Bestandteil der Ausbildung. Allein schon wegen
der obligatorischen Schutzleiterprüfung bei Schutzerdegeschützten
Maschinen. Ich meine mich daran erinnern zu können, dass das im Zuge der
Zwischenprüfung auch alles mit abgefragt worden ist.
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Ich, als IT-Systemelektroniker, darf mich tatsächlich als
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten bezeichnen.
Ich auch.
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Heißt: Ich darf z. B. eine Steckdose, incl. Anschluss an eine
Unterverteilung installieren, wenn da ein Computer oder dessen
Peripherie angeschlossen werden soll, nicht aber, wenn es sich bei dem
Anschluss um die Versorgung eines Kühlschrankes handelt.
Bei mir das gleiche.
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Bedeutet: Wenn ich die Installation für einen kompletten Raum vornehme,
handelt es sich sich um einen Raum, in dem Computer und Peripherie
angeschlossen werden, die Lampen sind zur Beleuchtung der Arbeitsplätze
notwendig. Wenn jemand später ein Wohnzimmer daraus macht, ist das nicht
mein Problem.
Genau so ist es, und das ist mein Problem: Ich darf eine aus der Wand
hängende Steckdose in unserem Büro (bin hier IT-Verantwortlicher)
reparieren, sofern da eine Büromaschine dran hängt. Bei meinem Nachbarn
dürfte ich das schon überhaupt nicht, nicht mal als Gefälligkeit. Was ich
in meinen eigenen 4 Wänden mache ist zumindest diskutierbar. Da es (nur)
eine Mietwohnung ist halte ich mich da in der Regel fern sobald es Probleme
gibt. Mein Vater ist zu meinem Glück Elektrikermeister, wenn auch Industrie
und Starkstrom und im Ruhestand :-)


_____
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http://logicalbrain.de
Juergen
2012-04-04 09:35:12 UTC
Permalink
Am Wed, 4 Apr 2012 11:09:09 +0200 schrieb Tom Kurpjuweit
Post by Tom Kurpjuweit
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Heißt: Ich darf z. B. eine Steckdose, incl. Anschluss an eine
Unterverteilung installieren, wenn da ein Computer oder dessen
Peripherie angeschlossen werden soll, nicht aber, wenn es sich bei dem
Anschluss um die Versorgung eines Kühlschrankes handelt.
Genau so ist es, und das ist mein Problem: Ich darf eine aus der Wand
hängende Steckdose in unserem Büro (bin hier IT-Verantwortlicher)
reparieren, sofern da eine Büromaschine dran hängt. Bei meinem Nachbarn
dürfte ich das schon überhaupt nicht, nicht mal als Gefälligkeit. Was ich
in meinen eigenen 4 Wänden mache ist zumindest diskutierbar.
Was genau ist der Unterschied zwischen diesen drei Steckdosen?

Wenn ich das richtig verstehe, darf ich Nichtfachkraft nicht einmal alte
Steckdosen und Schalter gegen neue tauschen? Oh mein Gott.



cu.
Juergen
--
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\ Freie Bits für freie Buerger \
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Stefan Koschke
2012-04-04 12:07:07 UTC
Permalink
Post by Juergen
Wenn ich das richtig verstehe, darf ich Nichtfachkraft nicht einmal alte
Steckdosen und Schalter gegen neue tauschen? Oh mein Gott.
ist doch m.E. richtig so, weil die "Nichtfachkraft" ja vielleicht den
schwarzen in der Steckdose an den Schutzleiter klemmt und die beiden
anderen gn/ge und blau auf die Pole?

Bei dem was ich so an "Elektropfusch" schon gesehen eine sehr
vernünftige Festlegung!

Nur wird die leider immer wieder (auch aus Unwissenhaeit der
Nichtfachkräfte) umgangen, Elektromaterial jeder Art bekommt jeder
"Elektrik-Idiot" in jedem Baumarkt zu kaufen...

Eigentlich interessant daß da nicht mehr passiert (oder man erfährt
nichts davon...)

So ein Spezialist hat sich in unserer näheren Nachbarschaft mit einer
Standard-Tauchpumpe als Pool-Pumpe umgebracht...

Ciao
Stefan
Juergen
2012-04-04 19:39:45 UTC
Permalink
Am Wed, 04 Apr 2012 14:07:07 +0200 schrieb Stefan Koschke
Post by Stefan Koschke
Post by Juergen
Wenn ich das richtig verstehe, darf ich Nichtfachkraft nicht einmal alte
Steckdosen und Schalter gegen neue tauschen? Oh mein Gott.
ist doch m.E. richtig so, weil die "Nichtfachkraft" ja vielleicht den
schwarzen in der Steckdose an den Schutzleiter klemmt und die beiden
anderen gn/ge und blau auf die Pole?
Bei dem was ich so an "Elektropfusch" schon gesehen eine sehr
vernünftige Festlegung!
Was die Fachleute so machen ist manchmal aber auch nicht ohne. Gestern
in unserem Haus: Weil sich unser Mieter eine Teeküchen einbauen will
braucht er eine neue Unterinstallation. Dadurch war ein kombinierter
FI/LS 30 mA/10 A "übrig" und ich bat den Elektromeister, den für unsere
Heizung zu verwenden. Die war nämlich bisher mit einem LS 20 A (bzw. 3
davon aber 2 nicht genutzt) angeschlossen.

Also im Verteilerkasten eingebaut, natürlich löste der FI beim
Einschalten gleich aus. Im Heizungskeller nachgeschaut. In der Wanddose
Brücke von blau nach gelb-grün. Klar, klassische Nullung, raus damit.

FI flog immer noch. "Notschalter" für die Heizung aufgeschraubt. Darin
befindet sich eine Kontrollleuchte, ob man eingeschaltet hat. Der
Schalter war sinnigerweise mit einer normalen 3-poligen Leitung
angeschlossen. Als Neutralleiter für die Kontrollleuchte wurde der
gelb-grüne Draht genutzt. Einfach so. Und der war in der Wanddose
natürlich mit den anderen gelb-grünen verbunden. Bisher war das ja auch
egal. Ich vermute, das hat der Elektriker vom Heiungsbauer vor 25 Jahren
so gemacht.

Diese Kontrolllampe ist jetzt abgeklemmt. Hatte überlegt, über den
gelb-grünen Draht dieser Leitung blaue Schlumpfschläuche zu machen um
sie wieder in Betrieb zu nehmen. Dann habe ich gerechnet: 230 V * 30 mA
= 6,9 Watt. Ein bißchen viel für eine Kontrollleuchte.

Die Isolationsmessung danach zeigte gute Werte, < 1 Ohm
Erdungswiderstand und 1 V Berührungsspannung. Dabei kommt vom
Sicherungskasten nur L und N, keine Ahnung wo der PE herkommt.
Vermutlich über die Heizungsrohre, obwohl ich nicht weiss, ob und falls
ja wo diese mit der Potentialausgleichsschiene verbunden sind. Die sitzt
praktischerweise auch im Heizraum (der Kreuzerder wurde davor gesetzt).
Ich werde vorsichtshalber also noch eine Leitung dorthin ziehen. Laut
dem Elektromeister reicht es, dafür einen einzelnen Draht 1,5 mm2 in die
vorhandenen Aufputzrohre einzuziehen.


cu.
Juergen
--
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Horst Scholz
2012-04-04 20:20:08 UTC
Permalink
Post by Juergen
FI flog immer noch. "Notschalter" für die Heizung aufgeschraubt. Darin
befindet sich eine Kontrollleuchte, ob man eingeschaltet hat. Der
Schalter war sinnigerweise mit einer normalen 3-poligen Leitung
angeschlossen. Als Neutralleiter für die Kontrollleuchte wurde der
gelb-grüne Draht genutzt. Einfach so. Und der war in der Wanddose
natürlich mit den anderen gelb-grünen verbunden. Bisher war das ja auch
egal. Ich vermute, das hat der Elektriker vom Heiungsbauer vor 25 Jahren
so gemacht.
Ist es nicht einfacher nur den Notschalter auszuwechseln?
Es gibt auch 2 Pol. Notschalter mit Leuchte.

1
Juergen
2012-04-04 22:17:38 UTC
Permalink
Am Wed, 4 Apr 2012 22:20:08 +0200 schrieb "Horst Scholz"
Post by Horst Scholz
Ist es nicht einfacher nur den Notschalter auszuwechseln?
Es gibt auch 2 Pol. Notschalter mit Leuchte.
Ich finde es am einfachsten, einfach den jetzigen Zustand zu lassen.
Notschalter ohne Leuchte. Spart auch etwas Strom. Frage mich eh, wofür
ich diesen Schalter außerhalb des Heizraumes bei einem Ölkessel <30 kW
brauche.


cu.
Juergen
--
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Horst Scholz
2012-04-05 06:07:51 UTC
Permalink
Post by Juergen
Am Wed, 4 Apr 2012 22:20:08 +0200 schrieb "Horst Scholz"
Post by Horst Scholz
Ist es nicht einfacher nur den Notschalter auszuwechseln?
Es gibt auch 2 Pol. Notschalter mit Leuchte.
Ich finde es am einfachsten, einfach den jetzigen Zustand zu lassen.
Notschalter ohne Leuchte. Spart auch etwas Strom. Frage mich eh, wofür
ich diesen Schalter außerhalb des Heizraumes bei einem Ölkessel<30 kW
brauche.
Leider Vorschrift, ich meinte solchen Schalter.
Post by Juergen
http://www.yatego.com/kranwelten/p,4f5a004fe3c9f,4ed8ec07a3b440_9,aufputz-heizungsnotschalter-2-polig-ip44
Horst
Wolfgang Horejsi
2012-04-05 06:47:03 UTC
Permalink
Post by Juergen
Diese Kontrolllampe ist jetzt abgeklemmt. Hatte überlegt, über den
gelb-grünen Draht dieser Leitung blaue Schlumpfschläuche zu machen um
sie wieder in Betrieb zu nehmen. Dann habe ich gerechnet: 230 V * 30 mA
= 6,9 Watt. Ein bißchen viel für eine Kontrollleuchte.
hättest du einen Fachmann gefragt... 230V * 30mA sind 6,9VA nicht 6,9W.
--
Wolfgang Horejsi www.gebrauchtemotorradersatzteile.de
Juergen
2012-04-05 10:32:13 UTC
Permalink
Am Thu, 5 Apr 2012 08:47:03 +0200 schrieb "Wolfgang Horejsi"
Post by Wolfgang Horejsi
hättest du einen Fachmann gefragt... 230V * 30mA sind 6,9VA nicht 6,9W.
Blindströme lösen einen FI aus? Und eine Glimmlampe (so es eine ist)
erzeugt derart viel (relativ zur Wirkleistung) davon?


cu.
Juergen
--
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\ Freie Bits für freie Buerger \
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Harald Wilhelms
2012-04-05 12:21:04 UTC
Permalink
Post by Juergen
Blindströme lösen einen FI aus?
Blindströme gibts nicht. Strom ist Strom.
Post by Juergen
Und eine Glimmlampe (so es eine ist)
erzeugt derart viel (relativ zur Wirkleistung) davon?
Da alle Glimmlampen, die ich kenne, einen
Vorwiderstand (typisch 100...220kOhm)
haben die auch keine Blindleistung.
Gruss
Harald
Karl Friedrich Siebert
2012-04-05 12:38:57 UTC
Permalink
Post by Harald Wilhelms
Post by Juergen
Blindströme lösen einen FI aus?
Blindströme gibts nicht. Strom ist Strom.
Au, Au, Au, das tut weh!

http://www.energie-lexikon.info/blindstrom.html
--
Gruß
K.F.
Harald Wilhelms
2012-04-05 12:51:11 UTC
Permalink
Post by Karl Friedrich Siebert
Au, Au, Au, das tut weh!
http://www.energie-lexikon.info/blindstrom.html
Ja, das tut wirlich weh, was für ein Unsinn manchmal
im Internet geschrieben wird.
Gruss
Harald
Helmut Hullen
2012-04-05 13:12:00 UTC
Permalink
Hallo, Karl,
Post by Karl Friedrich Siebert
Post by Harald Wilhelms
Post by Juergen
Blindströme lösen einen FI aus?
Blindströme gibts nicht. Strom ist Strom.
Au, Au, Au, das tut weh!
http://www.energie-lexikon.info/blindstrom.html
Falsch.

In 1 Leitung fliesst nur 1 Strom.

Erst in einer Parallelschaltung kann es Ströme geben, die zueinander
phasenverschoben sind. Betrifft nicht den FI-Schutzschalter.

Und die Phasenverschiebung zur Spannung ist noch wieder was anderes - so
etwas interessiert weder eine Schmelzsicherung noch eine
elektromagnetisch wirkende Sicherung.

Viele Gruesse!
Helmut
Holger
2012-04-05 21:38:16 UTC
Permalink
Post by Karl Friedrich Siebert
Post by Harald Wilhelms
Post by Juergen
Blindströme lösen einen FI aus?
Blindströme gibts nicht. Strom ist Strom.
Au, Au, Au, das tut weh!
http://www.energie-lexikon.info/blindstrom.html
Grundsätzlich gibt es nur Blindleistung. Die Energie wird dann nicht im
Verbraucher in Arbeit umgesetzt, sondern (teilweise) auf den Generator
zurückreflektiert. Blindleistung wird in var (VoltAmpereReaktiv)
gemessen und entsteht, wenn Strom und Spannung zueinander
phasenverschoben sind.

Im Gesamtsystem spricht man daher von der Scheinleistung, die sich
geometrisch aus Blindleistung und Wirkleistung addiert. Das Verhältnis
von Scheinleistung zu Wirkleistung wird als Leistungsfaktor bezeichnet,
und da wir immer geometrisch im sogenannten Leistungsdreieick rechnen,
wird der Leistungsfaktor trigonometrisch als cos (phi) angegeben. Ist er
gleich oder nahe 1, ist alles gut; ist er deutlich geringer als 1,
sollte man sich Maßnahmen zur Kompensation der Blindleistung überlegen;
bei induktiven Verbrauchern zum Beispiel mit Kompensationskondensatoren.
Wolfgang Horejsi
2012-04-05 12:59:41 UTC
Permalink
Post by Harald Wilhelms
Blindströme gibts nicht. Strom ist Strom.
aus Sicht des FI mag das richtig sein. Ansonsten ist das eine Aussage, die -
na sagen wir mal - gewöhnungsbedürftig ist. Im allgemeinen dürfte mit
Blindstrom ein Strom gemeint sein, der phasenverschoben zur Spannung
auftritt. Er erzeugt Blindleistung und man kann sich bestimmt prima
streiten, ob die Bezeichnung Blindstrom dafür nicht doch gut geeignet ist.
--
Wolfgang Horejsi www.gebrauchtemotorradersatzteile.de
Harald Wilhelms
2012-04-05 13:56:20 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Horejsi
Post by Harald Wilhelms
Blindströme gibts nicht. Strom ist Strom.
aus Sicht des FI mag das richtig sein. Ansonsten ist das eine Aussage, die -
na sagen wir mal - gewöhnungsbedürftig ist. Im allgemeinen dürfte mit
Blindstrom ein Strom gemeint sein, der phasenverschoben zur Spannung
auftritt. Er erzeugt Blindleistung und man kann sich bestimmt prima
streiten, ob die Bezeichnung Blindstrom dafür nicht doch gut geeignet ist.
Ich weiss das dieses Wort gern benutzt wird. Möglicherweise
habe ich es auch schon selbst fälschlicherweise benutzt.
Trotzdem ist es eine unsaubere technische Bezeichnung.
Einen Blindstrom kann man bestenfalls mathematisch aus einer
Blindleistung ( Dieser Ausdruck ist natürlich korrekt) rückrechnen.
Ein irgendwie geartetes Strommessgerät kann immer nur einen
Gesamtstrom messen und den auch nicht auf Blind- und Wirk-
aufteilen. Sowas geht immer nur mathematisch unter Zuhilfenahme
der treibenden Spannung. Allerdings ist m.E. eine solche Diskussion
im Heimwerkerforum unpassend. Ich habe Dir auch nur geantwortet,
weil ich weiss, das Du im Elektrik- und Elektronikforum auch zu
Hause bist. :-)
Gruss
Harald
Juergen
2012-04-05 16:00:13 UTC
Permalink
Am Thu, 5 Apr 2012 06:56:20 -0700 (PDT) schrieb Harald Wilhelms
Post by Harald Wilhelms
Einen Blindstrom kann man bestenfalls mathematisch aus einer
Blindleistung ( Dieser Ausdruck ist natürlich korrekt) rückrechnen.
Ein irgendwie geartetes Strommessgerät kann immer nur einen
Gesamtstrom messen und den auch nicht auf Blind- und Wirk-
aufteilen. Sowas geht immer nur mathematisch unter Zuhilfenahme
der treibenden Spannung.
Ich habe hier so ein Energiekostenmessgerät. Das ist in der Lage, bei
angeschlossenen Verbraucher neben Spannung, Strom und Leistung auch
cos(phi) anzuzeigen. Es misst aber natürlich auch mehr als nur den
Strom.




cu.
Juergen
--
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\ Freie Bits für freie Buerger \
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Wolfgang Horejsi
2012-04-05 12:54:57 UTC
Permalink
Post by Juergen
Am Thu, 5 Apr 2012 08:47:03 +0200 schrieb "Wolfgang Horejsi"
Post by Wolfgang Horejsi
hättest du einen Fachmann gefragt... 230V * 30mA sind 6,9VA nicht 6,9W.
Blindströme lösen einen FI aus? Und eine Glimmlampe (so es eine ist)
erzeugt derart viel (relativ zur Wirkleistung) davon?
Keine Ahnung, was da verbaut ist. Eine Glimmlampe wird wohl kaum 6,9W in
Wärme umsetzen können, dazu sind die Dinger einfach zu klein. Deswegen mein
Verdacht, dass es sich hier nicht um Wirkleistung handeln kann. Eine LED mit
Kondensatornetzteil kann allerdings schon locker 10 bis 20mA ziehen. Der
30mA FI darf auch schon bei weniger als 30mA auslösen, eigentlich muss er
das sogar, den mehr darf er nicht und genau 30mA geht auch nicht.
--
Wolfgang Horejsi www.gebrauchtemotorradersatzteile.de
Harald Wilhelms
2012-04-05 13:12:12 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Horejsi
Keine Ahnung, was da verbaut ist. Eine Glimmlampe wird wohl kaum 6,9W in
Wärme umsetzen können, dazu sind die Dinger einfach zu klein.
Typisch für Glimmlampen sind 1...2mA. Das reicht allerdings
oft schon, die Dinger gut handwarm zu machen.
Post by Wolfgang Horejsi
Eine LED mit
Kondensatornetzteil kann allerdings schon locker 10 bis 20mA ziehen.
"Moderne" Anzeigelampen mit LowPowerLEDs sollten allerdings auch
schon mit 1...2mA auskommen. Ein Kondensatornetzteil für 20mA
(ca. 0,33uF) würde in typische Kontolllampengehäuse nicht reinpassen.
Post by Wolfgang Horejsi
Der 30mA FI darf auch schon bei weniger als 30mA auslösen, eigentlich muss er
das sogar, den mehr darf er nicht und genau 30mA geht auch nicht.
ACK. Und der kann und soll nicht zwischen Wirkstrom
und sog. "Blindstrom" unterscheiden. (Der Mensch tuts
auch nicht)
Gruss
Harald
Juergen
2012-04-05 16:03:42 UTC
Permalink
Am Thu, 5 Apr 2012 14:54:57 +0200 schrieb "Wolfgang Horejsi"
Post by Wolfgang Horejsi
Keine Ahnung, was da verbaut ist. Eine Glimmlampe wird wohl kaum 6,9W in
Wärme umsetzen können, dazu sind die Dinger einfach zu klein.
Es ist ein Glimmlampe zum herausschrauben. Aufrschrift "220 V". Mehr
nicht. Wenn sie einen Vorwiderstand hat, dann intern. Vermutlich ist sie
mindestens 50 Jahre alt.
Post by Wolfgang Horejsi
Der
30mA FI darf auch schon bei weniger als 30mA auslösen, eigentlich muss er
das sogar, den mehr darf er nicht und genau 30mA geht auch nicht.
Auch wieder wahr.

Bleibt die Frage, ob ich von der 3-poligen Leitung den gelb-grünen Draht
mit einem blauen Schrumpfschlauch überziehen und als Neutralleiter für
die Glimmlampe nutzen dürfte.


cu.
Juergen
--
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Dieter Wiedmann
2012-04-05 16:18:06 UTC
Permalink
Post by Juergen
Bleibt die Frage, ob ich von der 3-poligen Leitung den gelb-grünen Draht
mit einem blauen Schrumpfschlauch überziehen und als Neutralleiter für
die Glimmlampe nutzen dürfte.
Eindeutig nein!


Gruß Dieter
Juergen
2012-04-05 18:37:52 UTC
Permalink
Am Thu, 05 Apr 2012 18:18:06 +0200 schrieb Dieter Wiedmann
Post by Dieter Wiedmann
Post by Juergen
Bleibt die Frage, ob ich von der 3-poligen Leitung den gelb-grünen Draht
mit einem blauen Schrumpfschlauch überziehen und als Neutralleiter für
die Glimmlampe nutzen dürfte.
Eindeutig nein!
Also bleibt jetzt alles so wie es ist...


cu.
Juergen
--
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Martin Gerdes
2012-04-05 16:00:17 UTC
Permalink
Bei dem, was ich so an "Elektropfusch" schon gesehen [habe,] eine sehr
vernünftige Festlegung!
Was die Fachleute so machen, ist manchmal aber auch nicht ohne.
Zum Glück gibts ja uns Heimwerker, die das dann alles korrigieren.
FI flog immer noch. "Notschalter" für die Heizung aufgeschraubt.
Darin befindet sich eine Kontroll[lampe]
Ein Heizungsnotschalter muß nach Vorschrift beide Pole schalten,
außerdem hat er eine Kontrollampe. Zum Anschluß eines solchen Schalters
braucht man 4 Adern: 2 rein, 2 raus, Kontrollampe zwischen den beiden
Abgängen.
Der Schalter war sinnigerweise mit einer normalen 3-poligen Leitung
angeschlossen.
Man nimmt halt, was man hat.
Als Neutralleiter für die Kontroll[lampe]
wurde der gelb-grüne Draht genutzt. Einfach so. Und der war
in der Wanddose natürlich mit den anderen gelb-grünen verbunden.
Bisher war das ja auch egal.
Aber nun hat der Zünftler auf Deinen Zuruf hin kurz mal eben einen
übriggebliebenen RCD montiert. Wolltest Du seine Fachkompetenz testen?

Streng genommen hätte er den RCD ja nicht einfach montieren dürfen,
sondern hätte erst die davon abhängige Verdrahtung prüfen müssen.
Hättest Du das bezahlen wollen?
Diese Kontrolllampe ist jetzt abgeklemmt.
Vermutlich handelt es sich um eine Glimmlampe.
Dann habe ich gerechnet: 230 V * 30 mA = 6,9 Watt. Ein bißchen viel
für eine Kontrollleuchte.
Stimmt. Woher hast Du die 30 mA? Gemessen?

Ein Kontrollglimmlämpchen schluckt etwa ein halbes bis ein Milliampere
(oder 100 bis 200 mW Leistung). Die Glimmlampe braucht etwa 60 V
Brennspannung, der Rest fällt am Vorwiderstand ab. Aufschrauben, Wert
bestimmen (Farbringe), Ohmsches Gesetz und fertig.
Juergen
2012-04-05 18:37:21 UTC
Permalink
Am Thu, 05 Apr 2012 18:00:17 +0200 schrieb Martin Gerdes
Post by Martin Gerdes
Ein Heizungsnotschalter muß nach Vorschrift beide Pole schalten,
außerdem hat er eine Kontrollampe. Zum Anschluß eines solchen Schalters
braucht man 4 Adern: 2 rein, 2 raus, Kontrollampe zwischen den beiden
Abgängen.
Das macht dieser schon mal nicht. Das besondere Schmankerl daran ist
noch, dass es ursprünglich ein Schalter für Drehstrom war, zu dem gleich
zwei Kabel gingen. Nachdem offenbar kein Drehstrom mehr gebraucht wurde,
hat irgendwer das zweite dreipolige Kabe auf der anderen Seite der Wand
einfach abgezwickt.
Post by Martin Gerdes
Streng genommen hätte er den RCD ja nicht einfach montieren dürfen,
sondern hätte erst die davon abhängige Verdrahtung prüfen müssen.
Hättest Du das bezahlen wollen?
Nicht wirklich. Ich gehe allerdings davon aus, dass er das Teil auch
wieder ausgebaut hätte, so die abschließende Messung kein gutes Ergebnis
Post by Martin Gerdes
Stimmt. Woher hast Du die 30 mA? Gemessen?
Ich gebe zu - ich habe einfach den Nennstrom des FI angesetzt.

Kann natürlich auch sein, dass auch jetzt noch ein gewisser Fehlerstrom
fliesst und die paar mA von der Glimmlampe dann das Fass....
Post by Martin Gerdes
Die Glimmlampe braucht etwa 60 V
Brennspannung, der Rest fällt am Vorwiderstand ab. Aufschrauben, Wert
bestimmen (Farbringe), Ohmsches Gesetz und fertig.
Inzwischen habe ich die Glimmlampe ja mal rausgeschraubt. Da "220 V" auf
dem Gewinde steht, kann ich mir nicht vorstellen, dass noch ein
Widerstand davor geschaltet ist.


cu.
Juergen
--
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\ Freie Bits für freie Buerger \
\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\
Martin Gerdes
2012-04-05 20:00:02 UTC
Permalink
Post by Juergen
Post by Martin Gerdes
Ein Heizungsnotschalter muß nach Vorschrift beide Pole schalten,
Das macht dieser schon mal nicht. Das besondere Schmankerl daran ist
noch, dass es ursprünglich ein Schalter für Drehstrom war, zu dem gleich
zwei Kabel gingen. Nachdem offenbar kein Drehstrom mehr gebraucht wurde,
hat irgendwer das zweite dreipolige Kabe auf der anderen Seite der Wand
einfach abgezwickt.
Man hätte mit diesem Schalter die korrekte Verdrahtung problemlos
realisieren können.
Post by Juergen
Post by Martin Gerdes
Streng genommen hätte er den RCD ja nicht einfach montieren dürfen,
sondern hätte erst die davon abhängige Verdrahtung prüfen müssen.
Hättest Du das bezahlen wollen?
Nicht wirklich. Ich gehe allerdings davon aus, dass er das Teil auch
wieder ausgebaut hätte, so die abschließende Messung kein gutes Ergebnis
Hat es denn diese abschließende Messung?
Post by Juergen
Post by Martin Gerdes
Die Glimmlampe braucht etwa 60 V Brennspannung, der Rest fällt am
Vorwiderstand ab. Aufschrauben, Wert bestimmen (Farbringe),
Ohmsches Gesetz und fertig.
Inzwischen habe ich die Glimmlampe ja mal rausgeschraubt.
Sockel E10, vermute ich.
Post by Juergen
Da "220 V" auf dem Gewinde steht, kann ich mir nicht vorstellen,
dass noch ein Widerstand davor geschaltet ist.
Der Widerstand ist im Sockel der Glimmlampe eingebaut.

Schau Dir mal einen Spannungsprüfer an (den bekannten Lügenstift). Der
ist sinngemäß gleich aufgebaut wie ein Kontrollglimmlämpchen. Sein Heft
ist meist aus klarem Kunststoff, also kannst du den Widerstand sehen.
100 bis 200 kOhm dürfte der groß sein.
Juergen
2012-04-05 21:07:16 UTC
Permalink
Am Thu, 05 Apr 2012 22:00:02 +0200 schrieb Martin Gerdes
Post by Martin Gerdes
Man hätte mit diesem Schalter die korrekte Verdrahtung problemlos
realisieren können.
Das sehe ich auch so. Leider hat man das nicht getan. Ich könnte ja
jetzt ein Stück Kabel 5 x 1,5 kaufen und das machen, aber eigentlich
darf ich ja nicht.
Post by Martin Gerdes
Hat es denn diese abschließende Messung?
Ich würde behaupten ja. Der Elektriker hat ein Messgerät per
Schuko-Stecker an eine Steckdose angeschlossen. Damit hat er den FI
ausgelöst, Ergebnis war in Sachen Auslösestrom und Schaltzeit i.O. Damit
hat er außerdem den Erdungswiderstand (0,22 Ohm), den
???Schleifenwiderstand (weiß nicht mehr genau, könnten um 0,8 Ohm
gewesen sein) sowie die Berührungsspanneun (1 V) gemessen.

Insgesamt sagte er dazu i.O. und dass ich den PE in der Wanddose noch
mit der Potenialausgleichsschiene verbinden könnte um die Anlage zu
verbessern. Dafür sei eine einzelne Ader mit 1,5 mm^2 ausreichend, weil
zur Verteilung auch nicht mehr liegen würde wenn es kein altes Kabel mit
nur zwei Drähten wäre.
Post by Martin Gerdes
Der Widerstand ist im Sockel der Glimmlampe eingebaut.
Gut. So hatte ich mir das gedacht und gemeint, dass ich den
Vorwiderstand nicht bestimmen kann ohne diese "Glimmbirne" zu zerstören.

cu.
Juergen
--
\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\
\ Freie Bits für freie Buerger \
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Georg Wieser
2012-04-04 14:59:30 UTC
Permalink
Post by Juergen
Am Wed, 4 Apr 2012 11:09:09 +0200 schrieb Tom Kurpjuweit
Post by Tom Kurpjuweit
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Heißt: Ich darf z. B. eine Steckdose, incl. Anschluss an eine
Unterverteilung installieren, wenn da ein Computer oder dessen
Peripherie angeschlossen werden soll, nicht aber, wenn es sich bei dem
Anschluss um die Versorgung eines Kühlschrankes handelt.
Genau so ist es, und das ist mein Problem: Ich darf eine aus der Wand
hängende Steckdose in unserem Büro (bin hier IT-Verantwortlicher)
reparieren, sofern da eine Büromaschine dran hängt. Bei meinem Nachbarn
dürfte ich das schon überhaupt nicht, nicht mal als Gefälligkeit. Was ich
in meinen eigenen 4 Wänden mache ist zumindest diskutierbar.
Was genau ist der Unterschied zwischen diesen drei Steckdosen?
Wenn ich das richtig verstehe, darf ich Nichtfachkraft nicht einmal alte
Steckdosen und Schalter gegen neue tauschen? Oh mein Gott.
Dieses Gerücht hält sich hartnäckig.

Hast nicht gelesen, letzte Woche wurden wieder 3 Strompfuscher, die erwischt
wurden als sie eigenmächtig einen Lichtschalter ausgetauscht haben wegen
Verstoß gegen das Nichtfachkraftgesetz in der Allianz-Arena öffentlich
hingerichtet.


Was Du zuhause wann und wo austauscht geht (Gott sei Dank) erst mal niemand
einen Dreck an.

Trotzdem solltest Du wissen, was Du tust und was es für Konsequenzen haben
kann wenn Du was falsch machst.
230V sind nicht ganz ungefährlich wenn z.B. an der Stange einer Stehlampe
plötzlich Spannung anliegt.

Für Deine Taten bist alleine Du verantwortlich. Das ist es was in unserem
Land anscheinend immer mehr in Vergessenheit gerät.
Und die tollsten Vorschriften entbinden den einzelnen Menschen nicht von
seiner Verantwortung für sein Tun.

Ich finde es schlimm jeglichen Menschenverstand durch Regularien ersetzen zu
müssen/wollen.

Wenn an meiner Gas-Heizung was kaputt ist, dann hole ich mir jemand der sich
damit auskennt, weil ich von Gas keinen Dunst habe und keinerlei Bock auf
eine Warmsarnierung meines Anwesens habe. Wenn ich irgendwo ne neue
Steckdose brauche, dann leg ich mir ne Neue.
Hans-Juergen Lukaschik
2012-04-04 15:34:50 UTC
Permalink
Post by Georg Wieser
Was Du zuhause wann und wo austauscht geht (Gott sei Dank) erst mal
niemand einen Dreck an.
Als Mieter einer Wohnung? Da wäre ich ziemlich vorsichtig.

MfG Hans-Jürgen
- --
www.fischereiverein-rietberg.net
http://tinyurl.com/FB-Fischereiverein-Rietberg
Fischrezepte: www.fischereiverein-rietberg.net/?category_name=rezepte
SeefischREZ: www.fischereiverein-rietberg.net/?category_name=seefisch
Georg Wieser
2012-04-04 16:11:20 UTC
Permalink
Post by Hans-Juergen Lukaschik
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1
Post by Georg Wieser
Was Du zuhause wann und wo austauscht geht (Gott sei Dank) erst mal
niemand einen Dreck an.
Als Mieter einer Wohnung? Da wäre ich ziemlich vorsichtig.
Uuuups. Sorry das mit "Mieter" hatte ich verdrängt ;-)

Den Vermieter geht das selbstverständlich was an.


Im Eigenheim sieht das anders aus. Auch wenn einige andere das gaaanz anders
sehen.
Hans-Juergen Lukaschik
2012-04-05 04:15:51 UTC
Permalink
Hallo Georg,
Post by Georg Wieser
Was Du zuhause wann und wo austauscht geht (Gott sei Dank) erst mal
niemand einen Dreck an.
Als Mieter einer Wohnung? Da wÀre ich ziemlich vorsichtig.
Uuuups. Sorry das mit "Mieter" hatte ich verdrÀngt ;-)
Den Vermieter geht das selbstverstÀndlich was an.
Im Eigenheim sieht das anders aus. Auch wenn einige andere das gaaanz anders
sehen.
Naja. Ich rÌste seit ein paar Jahren um, ganz gemÀchlich.
Unterverteilungen auf drei Etagen, ZÀhlerkasten im Keller, statt wie
vorher im Flur neben der HaustÃŒr.
Sobald alles fertig ist, muss der zugelassene Elektriker nur noch den
alten ZÀhlerkasten abhÀngen, die Zuleitung zum neuen ZÀhlerkasten
verlegen und alles anschließen.
Kaum machbar, wenn man nicht zufÀllig einen Elektriker kennt. In der
Regel wollen die ja die komplette Installation erledigen, weil das
bedeutend mehr Geld einbringt.

MfG Hans-JÃŒrgen
--
www.fischereiverein-rietberg.net
http://tinyurl.com/FB-Fischereiverein-Rietberg
Fischrezepte: www.fischereiverein-rietberg.net/?category_name=rezepte
SeefischREZ: www.fischereiverein-rietberg.net/?category_name=seefisch
Wolfgang Horejsi
2012-04-05 06:40:28 UTC
Permalink
Post by Georg Wieser
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Als Mieter einer Wohnung? Da wäre ich ziemlich vorsichtig.
Uuuups. Sorry das mit "Mieter" hatte ich verdrängt ;-)
Als ich meine Mietwohnung verliess, stellte der Vermieter fest, dass er die
modernen Steckdosen und Schalter nicht mag und verlangte weiße oder beige
Installationen. Was für ein Glück, dass ich die alten 2poligen Steckdosen
und Lichtschalter mit den Minignubbeln aus Bakelit noch aufgehoben hatte. So
konnte ich alle seine Wünsche erfüllen...
--
Wolfgang Horejsi www.gebrauchtemotorradersatzteile.de
Harald Wilhelms
2012-04-04 17:20:51 UTC
Permalink
Post by Georg Wieser
Post by Juergen
Wenn ich das richtig verstehe, darf ich Nichtfachkraft nicht einmal alte
Steckdosen und Schalter gegen neue tauschen? Oh mein Gott.
Dieses Gerücht hält sich hartnäckig.
Hast nicht gelesen, letzte Woche wurden wieder 3 Strompfuscher, die erwischt
wurden als sie eigenmächtig einen Lichtschalter ausgetauscht haben wegen
Verstoß gegen das Nichtfachkraftgesetz in der Allianz-Arena öffentlich
hingerichtet.
Auf einem elektrischen Stuhl?
Fragt sich
Harald
Hans-Juergen Lukaschik
2012-04-04 12:42:39 UTC
Permalink
Hallo Tom,
Post by Tom Kurpjuweit
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Bist du zur Elektrofachkraft ausgebildet worden und hast die Prüfung
bestanden?
Ja, VDE 0100 war definitv Bestandteil der Ausbildung. Allein schon wegen
der obligatorischen Schutzleiterprüfung bei Schutzerdegeschützten
Maschinen. Ich meine mich daran erinnern zu können, dass das im Zuge der
Zwischenprüfung auch alles mit abgefragt worden ist.
Das meinte ich nicht. Hast du ein Zertifikat, das dir die
Elektrofachkraft bescheinigt?
Bei mir steht da drin:

Fachkraft nach BGV / A2

Der Lehrgang für die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten wurde
durchgeführt. Das Ziel umfasst den Anschluss von elektrischen
Betriebsmitteln wie

-das Anschließen von IT-Systemen
-das Analysieren und das Erweitern von Elektroinstallationen in Räumen
einschließlich des Anschlusses von Abzweigdosen der stationären
Verbraucheranlage
-Verwendung von Mess- und Prüfgeräten einschließlich des Prüfens der
Wirksamkeit der Maßnahmen zum Schutz gegen direktes und indirektes Berühren.

Die Lehrgangsdauer betrug insgesamt 240 Ausbildungsstunden und umfasste
die Inhalte:

-Grundlagen der Elektrotechnik
-Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes auf den Menschen
-Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
-Prüfen der Schutzmaßnahmen
-Sicherheiten bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln
-Erste Hilfe bei elektrischen Unfällen
-Fach- und Führungsverantwortung der Elektrofachkraft
-Abschlusstest

Wobei der Abschlusstest eine praktische, eine schriftliche und eine
mündliche Prüfung umfasste. Hat incl. Pausen 'nen ganzen Tag gedauert.

Sowas meine ich. Du müsstest dann ja ein entsprechendes Zertifikat
haben. Das hat mit deiner Prüfung zum Informationselektroniker nichts zu
tun.

MfG Hans-Jürgen
--
www.fischereiverein-rietberg.net
http://tinyurl.com/FB-Fischereiverein-Rietberg
Fischrezepte: www.fischereiverein-rietberg.net/?category_name=rezepte
SeefischREZ: www.fischereiverein-rietberg.net/?category_name=seefisch
Michael Buchholz
2012-04-04 14:42:44 UTC
Permalink
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Hallo Tom,
Post by Tom Kurpjuweit
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Bist du zur Elektrofachkraft ausgebildet worden und hast die Prüfung
bestanden?
Ja, VDE 0100 war definitv Bestandteil der Ausbildung. Allein schon wegen
der obligatorischen Schutzleiterprüfung bei Schutzerdegeschützten
Maschinen. Ich meine mich daran erinnern zu können, dass das im Zuge der
Zwischenprüfung auch alles mit abgefragt worden ist.
Das meinte ich nicht. Hast du ein Zertifikat, das dir die
Elektrofachkraft bescheinigt?
[snip]
Überflüssig weil in den Ausblidungsinhalten der IT-SE und INFE enthalten.

Da BRAUCHTS kein separates Zertifikat, das braucht man nur wenn man
im gelernten Beruf NICHT die entsprechenden Inhalte hatte.

Michael.
(der auch die Schaltberechtigung <1000V hat, implizit in NGTM und ITSE.

Und das sogar hochoffiziell von einem E-werk bestätigt da ich mal aufm
Bau als strippenzieher tätig war und eine Entsprechende Eintragung
brauchte beim EVU zwecks Zählermontage.
ABNAHME natürlich durch den Meister des AG bzw. des EVU.)


.
Hans-Juergen Lukaschik
2012-04-04 15:30:22 UTC
Permalink
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

Hallo Michael,

Am Mittwoch, 04 April 2012 16:42:44
Post by Michael Buchholz
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Das meinte ich nicht. Hast du ein Zertifikat, das dir die
Elektrofachkraft bescheinigt?
[snip]
Überflüssig weil in den Ausblidungsinhalten der IT-SE und INFE enthalten.
Nicht ganz überflüssig.
"In eigener Fachverantwortung dürfen nur solche festgelegten
Tätigkeiten ausgeführt werden, für die die Ausbildung nachgewiesen ist."
Und irgendwo müsste er ja einen Hinweis darauf finden können.
Bei mir (ITSE) steht's in meinem Abschlusszeugnis.
Post by Michael Buchholz
Da BRAUCHTS kein separates Zertifikat, das braucht man nur wenn man
im gelernten Beruf NICHT die entsprechenden Inhalte hatte.
Nachgewiesen werden muss es trotzdem. Und sowas funktioniert in
Deutschland nur, wenn es irgendwo nachgelesen werden kann.
Post by Michael Buchholz
Michael.
(der auch die Schaltberechtigung <1000V hat, implizit in NGTM und ITSE.
Und das sogar hochoffiziell von einem E-werk bestätigt da ich mal aufm
Bau als strippenzieher tätig war und eine Entsprechende Eintragung
brauchte beim EVU zwecks Zählermontage.
ABNAHME natürlich durch den Meister des AG bzw. des EVU.)
Wohnst du zufällig in der Nähe von Gütersloh? Ich brauche jemanden, der
mir einen Zähler abbaut. Habe aber keine Lust, für 10 Minuten Arbeit
150,-Euro hinzublättern.

MfG Hans-Jürgen
- --
www.fischereiverein-rietberg.net
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YGgAoL0B7pY70Ft
Tom Kurpjuweit
2012-04-04 20:06:59 UTC
Permalink
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Hallo Tom,
Ja, VDE 0100 [...]
Das meinte ich nicht. Hast du ein Zertifikat, das dir die
Elektrofachkraft bescheinigt?
Fachkraft nach BGV / A2
Nein, das sicher nicht. Ich bin auch nirgendwo als Elektroinstallateur
eingetragen, so wie's die E-Innung vielleicht gerne hätte um ihr Säckel zu
füllen. Das geht in meinem Beruf nur mit Meisterbrief und entsprechenden
Zusatzqualifikation.

Aber ich will ja auch keine kompletten Installationen machen sondern "nur"
eine (defekte) Steckdose auswechseln.

Meine spezifische beruflich Ausbildung alleine genügt schon als
Befähigungsnachweis für _bestimmte_ Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen
kleiner als 1000 Volt. Das stand so oder ähnlich in der Berufsbeschreibung
der Handwerkskammer bzw. der zuständigen Innung, die an die E-Innung
angegeliedert ist. Ich meine darüber auch einen "E-Pass" oder sowas ganz
tolles bekommen zu haben.

Es gab in meiner Ausbildung explizite Lehrgänge zur Elektoinstallation
(Sicherungsmaßnahmen bevor man mit den eigentlichen Arbeiten beginnt usw.).

Wozu habe ich den ganzen Salat gelernt, wenn ich ihn nicht anwenden darf?

Um es mal wie ein Handwerker auszudrücken: "Das war schon immer so, also
machen wir es auch heute auch so weiter."

Wenn man nun mal von einer grundsätzichen Befähigung zu bestimmten Arbeiten
ausgeht, finde ich das nötige Wissen für den Austausch einer Steckdose
schon ziemlich gering.
Post by Hans-Juergen Lukaschik
-das Anschließen von IT-Systemen
Standard in meinem Beruf.
Post by Hans-Juergen Lukaschik
-das Analysieren und das Erweitern von Elektroinstallationen in Räumen
einschließlich des Anschlusses von Abzweigdosen der stationären
Verbraucheranlage
Analyse ja, erweitern eher nein, da IMHO abnahmepflichtig.
Post by Hans-Juergen Lukaschik
-Verwendung von Mess- und Prüfgeräten einschließlich des Prüfens der
Wirksamkeit der Maßnahmen zum Schutz gegen direktes und indirektes Berühren.
Ja.
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Die Lehrgangsdauer betrug insgesamt 240 Ausbildungsstunden und umfasste
-Grundlagen der Elektrotechnik
-Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes auf den Menschen
-Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
-Prüfen der Schutzmaßnahmen
-Sicherheiten bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln
-Erste Hilfe bei elektrischen Unfällen
Bis hier: Ja.
Post by Hans-Juergen Lukaschik
-Fach- und Führungsverantwortung der Elektrofachkraft
Nein. Ich darf keine Personen unterweisen oder Anlagen abnehmen.
Post by Hans-Juergen Lukaschik
-Abschlusstest
Wobei der Abschlusstest eine praktische, eine schriftliche und eine
mündliche Prüfung umfasste. Hat incl. Pausen 'nen ganzen Tag gedauert.
Sowas meine ich. Du müsstest dann ja ein entsprechendes Zertifikat
haben. Das hat mit deiner Prüfung zum Informationselektroniker nichts zu
tun.
Mich hat das bisher nicht wirklich interessiert, da ich in meinem
eigentlichen Beruf im Bürofach nur wenige Jahre wirklich gearbeitet habe.
Auch in meiner Zeit als Servicetechniker (große Kassensysteme) habe ich nie
eine defekte Steckdose selber repariert. Meistens gab es bei meinem
Klientel einen zuständigen Elektriker. Heute bin ich eher im
Produktmanagement bzw. als Hardware Consultant tätig und lasse zumeist
andere Reparaturen an unserer Hardware machen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Es ist müßig nach einem besonderen
Befähigungsnachweispapier zu fragen. Wenn es tatsächlich einen Schaden
gibt, nützt mir ein solcher Zettel überhaupt nichts mehr. Sobald ich an
einer E-Anlage was mache bin ich dran wenn nachher was passiert. Ob mit
oder ohne Zertikat spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Natürlich fällt es einem absoluten Laien leichter grob fahrlässig zu
handeln und dadurch einen lebensgefährlichen Fehler zu begehen als jemandem
der wenigstens die Grundlagen einmal ordentlich gelernt hat.

Wenn ich allerdings als Mieter mit elektrotechnischen Kenntinissen beim
Austausch einer Steckdose einen grob fahrlässigen Fehler eines Elektrikers
(eben besagte fehlende Brücke zwischen N und PE bei klassischer Nullung)
entdecke und korrekt behebe und anschließend dem Wohnungseigentümer
gegenüber auf eine Überprüfung der gesamten Anlage durch einen
ausgewiesenen Fachmann bestehe, sehe ich das keinesfalls als fahrlässiges
Handeln an sondern als Beseitigung einer potentiellen Gefahrenquelle!

Fakt ist: Die Brücke ist nun drin. Alle anderen Dosen in der Wohnung
sollten von einem Fachmann geprüft werden.

So hörte sich das übrigens heute auch bei meiner Vermietung an: "Jaaa, sie
haben ja in die Installation bereits eingegriffen, wieso sollten wir nun
eine Überprüfung der Installation in Auftrag geben und bezahlen?". Hallo?
Ohne meinen Eingriff wäre der Fehler nicht entdeckt worden und es hätte
schon längst jemand tot sein können? Eventuell meine Tochter, das Zimmer
ist nämlich ein Kinderzimmer.


_____
CU|om
--
http://logicalbrain.de
Wolfgang Horejsi
2012-04-04 14:29:36 UTC
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Diktiersysteme im großen Stil wie noch in den 80'ern hat heute niemand
mehr.
?? Sicher? Diktiergeräte finden sich noch viele in Arztpraxen oder
Anwaltskanzleien. Was ist großer Stil?
--
Wolfgang Horejsi www.gebrauchtemotorradersatzteile.de
Tom Kurpjuweit
2012-04-04 20:18:31 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Horejsi
Diktiersysteme im großen Stil wie noch in den 80'ern hat heute niemand
mehr.
?? Sicher? Diktiergeräte finden sich noch viele in Arztpraxen oder
Anwaltskanzleien. Was ist großer Stil?
Ach wo. Viele Ärzte und Anwälte die noch wirklich diktieren tun das heute
digital vom PC aus direkt ins eigene Netzwerk oder sogar gleich in eine
Spracherkennungssoftware. Die Schreibkraft muss dann nur noch korrigieren
und formatieren.

Es gibt Diktiersysteme zwar noch immer zu kaufen, doch die ganze Branche
ist so tot dass es schon stinkt.

YMMV, es mag sicher Anwender geben, die noch immer "klassisch" diktieren.

Kopiersysteme gehen noch relativ gut.



_____
CU|om
--
http://logicalbrain.de
Wolfgang Horejsi
2012-04-05 06:52:19 UTC
Permalink
Post by Tom Kurpjuweit
Ach wo. Viele Ärzte und Anwälte die noch wirklich diktieren tun das heute
digital vom PC aus direkt ins eigene Netzwerk oder sogar gleich in eine
Spracherkennungssoftware. Die Schreibkraft muss dann nur noch korrigieren
und formatieren
Ich kenn das so, dass ein Handgerät nach dem Diktat in eine Art Ladeschale
gelegt wird, und die Datei dann in den PC überspielt wird. Am Schreibplatz
gibt es dann ein Pedal und einen Kopfhörer.
--
Wolfgang Horejsi www.gebrauchtemotorradersatzteile.de
Tom Kurpjuweit
2012-04-05 07:46:09 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Horejsi
Ich kenn das so, dass ein Handgerät nach dem Diktat in eine Art Ladeschale
gelegt wird, und die Datei dann in den PC überspielt wird. Am Schreibplatz
gibt es dann ein Pedal und einen Kopfhörer.
Sowas gibt's auch noch neu zu kaufen. Grundig verkauft AFAIK sogar noch
analoge Kassettensysteme (Stenorette).

Allerdings dürften die Umsätze von heute mit dieser Technik bei weitem
nicht mehr das sein, was sie in den 80'ern noch waren.


_____
CU|om
--
http://logicalbrain.de
Martin Gerdes
2012-04-04 16:00:03 UTC
Permalink
Büroinformationselektroniker gab es schon lange, bevor es
IT-Systemelektroniker gab. Für EDV Hardware gab es nur den
Büroinformationselektroniker (früher: Büromaschinenmechaniker)
im Handwerk zu erlernen.
Ich erinnere mich noch lebhaft daran, wie die Zünftler das Segment
vereinnahmen wollten (Stichwort: Meisterzwang für Computerschrauber).
Ich darf eine aus der Wand hängende Steckdose in unserem Büro
... reparieren, sofern da eine Büromaschine dran hängt. Bei meinem Nachbarn
dürfte ich das schon überhaupt nicht, nicht mal als Gefälligkeit. Was ich
in meinen eigenen 4 Wänden mache, ist zumindest diskutierbar. Da es (nur)
eine Mietwohnung ist halte ich mich da in der Regel fern sobald es Probleme
gibt.
Hättest Du diese Regel eingehalten, gäbe es den vorliegenden Thread
überhaupt nicht.
Mein Vater ist zu meinem Glück Elektrikermeister, wenn auch Industrie
und Starkstrom und im Ruhestand :-)
Der darf streng genommen an der Installation in Deiner Mietwohnung auch
nicht schrauben, weil er zwar Elektriker ist, aber nicht bei einem vom
Versorger lizenzierten Betrieb arbeitet.

Du hast angefangen.
Georg Wieser
2012-04-04 16:20:48 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Büroinformationselektroniker gab es schon lange, bevor es
IT-Systemelektroniker gab. Für EDV Hardware gab es nur den
Büroinformationselektroniker (früher: Büromaschinenmechaniker)
im Handwerk zu erlernen.
Ich erinnere mich noch lebhaft daran, wie die Zünftler das Segment
vereinnahmen wollten (Stichwort: Meisterzwang für Computerschrauber).
Nu ja.... Ich möchte da schon unterscheiden zwischen gewerblicher
Schrauberei und privater Bastelei.

Bein PC ist das solange das Netzgerät zu bleibt aber eher ausschließlich für
das Ergebnis wichtig.
Eine Personengefährdung, ausser nervlich ;-) ist fast auszuschließen.
Post by Martin Gerdes
Ich darf eine aus der Wand hängende Steckdose in unserem Büro
... reparieren, sofern da eine Büromaschine dran hängt. Bei meinem Nachbarn
dürfte ich das schon überhaupt nicht, nicht mal als Gefälligkeit. Was ich
in meinen eigenen 4 Wänden mache, ist zumindest diskutierbar. Da es (nur)
eine Mietwohnung ist halte ich mich da in der Regel fern sobald es Probleme
gibt.
Hättest Du diese Regel eingehalten, gäbe es den vorliegenden Thread
überhaupt nicht.
Mein Vater ist zu meinem Glück Elektrikermeister, wenn auch Industrie
und Starkstrom und im Ruhestand :-)
Der darf streng genommen an der Installation in Deiner Mietwohnung auch
nicht schrauben, weil er zwar Elektriker ist, aber nicht bei einem vom
Versorger lizenzierten Betrieb arbeitet.
Ob sich das in den Zeiten des Unbundling von Versorger und Netzbetreiber
noch aufrecht erhalten lässt...

Und hat schon mal jemand versucht gegen diese Gängelei zu klagen? Ich denke
nicht, dass bei Grossbaustellen in Stuttgart die
Elektriker aus Sachsen und Thüringen vor Ort "zugelassen" sind. Vermutlich
macht nur die Abnahme/Anschaltung ein "vom Versorger akzeptierter"
E-Fachmann.

Ich kann mir beim besten Willen keinerlei Grund vorstellen, mit dem ein EVU
einem nicht in seinem Bereich zugelassenen aber ausgebildetem Elektriker
seine Arbeit verbieten will oder kann. Dass so Übergabethemen wie Zähler,
Plomben etc. nur an Konzessionäre vergeben werden, OK.

Aber meine Lampe/Ofen etc schließt an wer's gelernt hat. Egal ob der
Versorger das anders sieht.


mfg
Martin Gerdes
2012-04-05 16:00:17 UTC
Permalink
Post by Georg Wieser
Post by Martin Gerdes
Büroinformationselektroniker gab es schon lange, bevor es
IT-Systemelektroniker gab. Für EDV Hardware gab es nur den
Büroinformationselektroniker (früher: Büromaschinenmechaniker)
im Handwerk zu erlernen.
Ich erinnere mich noch lebhaft daran, wie die Zünftler das Segment
vereinnahmen wollten (Stichwort: Meisterzwang für Computerschrauber).
Nu ja.... Ich möchte da schon unterscheiden zwischen gewerblicher
Schrauberei und privater Bastelei.
Es ging um die oben genannten Berufe.
Post by Georg Wieser
Post by Martin Gerdes
Der darf streng genommen an der Installation in Deiner Mietwohnung auch
nicht schrauben, weil er zwar Elektriker ist, aber nicht bei einem vom
Versorger lizenzierten Betrieb arbeitet.
Ob sich das in den Zeiten des Unbundling von Versorger und Netzbetreiber
noch aufrecht erhalten lässt ...
Natürlich. Wo siehst Du das Problem?

Ich wollte die Geschichte nicht gar zu kompliziert machen und habe daher
den heute gelegentlich bestehenden Unterschied zwischen Netzbetreiber
und Versorger unterschlagen (hierzustadt haben die Stadtwerke noch über
90% Marktanteil, in mehr als 90% sind also Versorger und Netzbetreiber
identisch).
Post by Georg Wieser
Und hat schon mal jemand versucht, gegen diese Gängelei zu klagen?
Keine Ahnung.
Post by Georg Wieser
Ich kann mir beim besten Willen keinerlei Grund vorstellen, mit dem ein EVU
einem nicht in seinem Bereich zugelassenen aber ausgebildetem Elektriker
seine Arbeit verbieten will oder kann.
Ich auch nicht, so ist aber die Verordnungslage nun einmal, auf die
hierzugroup erstaunlicherweise immer wieder hingewiesen wird.
RalleH
2012-04-04 21:34:22 UTC
Permalink
Post by Tom Kurpjuweit
Und als (Büro-)Informationslektronikergeselle (Handwerk, Elektroinnung) bin
ich Elektrofachkraft. Heute schimpfen sich die Frischlinge "Informations-
und Telekommunikations-System-Elektroniker".
Na, wenn du das so genau weist, beantrage doch mal bei deinem VNB einen
Eintrag in´s Installateurverzeichnis!
Wird nix werden, da du nicht ausreichend qualifiziert bist. Selbst als
Meister in den relevanten Prüfungsfächern mit unter 70 Punkten verkakt,
kommt er da nicht rein. Da geht der Weg nur über den erfolgreichen
TREI-Schein.
Auch wenn du per se Elektrofachktaft gem. DIN VDE 1000 bist, befähigt es
dich noch lange nicht zu Arbeiten an Elektroanlagen.

Ralle (im Installateurverzeichnis)
Jens Fittig
2012-04-03 17:30:08 UTC
Permalink
Post by Tom Kurpjuweit
Heute habe ich während Renovierungsarbeiten in einem der Zimmer das erste
mal die einzige vorhandene Steckdose ausgewechselt. Dabei habe ich
festgestellt, dass die alte Dose nur mit zwei Leitungen älterer Bauart
(grau und schwarz) an L und N angeschlossen ist. Das wäre ja nicht so
dramatisch, wenn man klassisch nullt, doch die dafür übliche Brücke zum
Schutzkontakt der Steckdose fehlt komplett.
Frage: Ist es zulässig eine klassische Nullung nachträglich durchführen?
Wenn du das nicht weisst darfst du da auch nicht ran. SO einfach ist
das!
Post by Tom Kurpjuweit
Nächste Frage: Die Hütte ist Baujahr 1954 und ich wohne zur Miete. Da es
eine Mietwohnung ist, haftet da nicht der Vermieter für die
Elektroinstallation?
ja
Post by Tom Kurpjuweit
Selbst wenn ich nun erst nach 10 Jahren erhebliche
Mängel daran feststelle, halte ich es dennoch für angebracht die
Installation einmal einer gründlichen Überprüfung unterziehen zu lassen.
kannst du grene machen.
Post by Tom Kurpjuweit
Natürlich zu Lasten des Vermieters, richtig?
So natürlich ist das nicht.
Post by Tom Kurpjuweit
Da wäre nämlich noch ein Problem: Die ganze Wohnung hat nur eine einzige
Phase mit nur einer einzigen Sicherung. Die hat einer meiner Vormieter
bereits einmal großzügig gegen eine mit 20A ausgewechselt, vermutlich weil
er es leid war ständig die Sicherung wieder reinzudrücken. Auch mir reicht
der verfügbare Strom (mit 20A) manchmal nicht aus. Eine Wandbeheizung habe
ich allerdings noch nicht festgestellt. Original waren wohl mal 8 Ampere
vorgesehen, der alte Automat (!) liegt noch im Kasten. Da ich bezweifle,
dass der Vormieter auch den Leitungsquerschnitt verdoppelt hat, wird der
Elektriker, der da zur Überprüfung kommen mag, die 20A Sicherung aus
Sicherheitsgründen verständlicher Weise durch ein 12A Modell ersetzen
wollen. Damit wäre mir dann aber auch nicht geholfen...
Ein Wohnungsbrand wäre dann weniger leicht möglich.
Post by Tom Kurpjuweit
Ich koche mit Gas und mache auch das warme Wasser mit Gas, daher hat man
wohl 1954 geglaubt dass man mit einer Phase dicke auskommt. Zeitgemäß ist
das ja sicherlich nicht mehr.
Die für mich allerwichtigste Frage: In wie weit ist der Vermieter hier in
der Verantwortung? Ich wage ja nicht davon zu träumen, dass er mir einen
Drehstromanschluss mit 3 x 16A und FI nebst kompletten Leitungsaustausch in
den Wänden und anschließender Renovierung einfach so aus einer guten Laune
heraus spendiert... Oder etwa doch?
Wohl nicht. Er kann sich da auf Bestandsschutz berufen. Solange nichts
umgebaut wird kann er alles lassen wie es sit. Ausser es würde
wirklich konkrete Gefahr bestehen.
Post by Tom Kurpjuweit
Zumindest die Überprüfung geht doch wohl hoffentlich auf seine Kappe?
Warum sollte sie?
Post by Tom Kurpjuweit
Ich
habe kaum Lust alle Steckdosen aufzuschrauben und die Nullung zu checken.
Dazu bist du auch gar nicht befugt. Weder aus elektrischer Sicht noch
in der Rolle als Mieter!
Post by Tom Kurpjuweit
Zumal ich den Verdacht habe, dass in der Küche bereits in der Abzweigdose
genullt wurde, denn da habe ich meiner Erinnerung nach auch einen
Schutzleiter gesehen (muss ich mal prüfen).
Anmerkung: Ich bin von Beruf Informationselektroniker und somit auch
"Elektofachkraft" im engeren Sinne.
ROTFLBTC! Wo hast du denn diesen Unsinn her? Du bist das nicht mal im
weiteren Sinne!
Post by Tom Kurpjuweit
Ich kann (und darf) durchaus Steckdosen
austauschen
wie kommst du da drauf?
Post by Tom Kurpjuweit
und Probleme erkennen und beseitigen, dennoch bin ich kein
Elektriker. Letzter kennt sich damit eben besser aus, bei mir sind 12 Volt
schon 'ne Menge und alles über 1 Ampere ist sowieso Starkstrom :-)
Und solche Leute sollten im eigenen Interesse die Finger von 230 Volt
lassen!
Tom Kurpjuweit
2012-04-03 17:39:34 UTC
Permalink
Post by Jens Fittig
Post by Tom Kurpjuweit
Anmerkung: Ich bin von Beruf Informationselektroniker und somit auch
"Elektofachkraft" im engeren Sinne.
ROTFLBTC! Wo hast du denn diesen Unsinn her? Du bist das nicht mal im
weiteren Sinne!
Siehe meine Antwort auf das Posting einen weiter oben.

_____
CU|om
--
http://logicalbrain.de
Dieter Wiedmann
2012-04-03 17:45:39 UTC
Permalink
Post by Tom Kurpjuweit
Frage: Ist es zulässig eine klassische Nullung nachträglich durchführen?
In deinem Fall schon.
Post by Tom Kurpjuweit
Da wäre nämlich noch ein Problem: Die ganze Wohnung hat nur eine einzige
Phase mit nur einer einzigen Sicherung. Die hat einer meiner Vormieter
bereits einmal großzügig gegen eine mit 20A ausgewechselt,
Das würde ich keinesfalls so lassen! Selbst wenn die Leitungen dafür
ausreichend wären, die Steckdosen u.s.w. sind es sicher nicht.


Gruß Dieter
Lutz Schulze
2012-04-03 18:00:43 UTC
Permalink
Post by Dieter Wiedmann
Post by Tom Kurpjuweit
Frage: Ist es zulässig eine klassische Nullung nachträglich durchführen?
In deinem Fall schon.
Das würde ich dann aber den Vermieter veranlassen lassen indem ich
schriftlich auf den Mangel hinweise.

Ich bin sonst nicht so förmlich, aber wenn er als 'Elektrofachkraft' so
etwas feststellt und nicht reagiert hat er möglicherweise ein Problem.

Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Messwerte nachträgliche Wärmedämmung http://www.messpc.de/waermedaemmung.php
Dieter Wiedmann
2012-04-03 18:51:48 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Post by Dieter Wiedmann
Post by Tom Kurpjuweit
Frage: Ist es zulässig eine klassische Nullung nachträglich durchführen?
In deinem Fall schon.
Das würde ich dann aber den Vermieter veranlassen lassen indem ich
schriftlich auf den Mangel hinweise.
Ich bin sonst nicht so förmlich, aber wenn er als 'Elektrofachkraft' so
etwas feststellt und nicht reagiert hat er möglicherweise ein Problem.
ACK, aber noch viel mehr wegen der mit 20A abgesicherten Schukos. Und
das auch noch mit über 50 Jahre alten Strippen...


Gruß Dieter
Tom Kurpjuweit
2012-04-03 20:06:11 UTC
Permalink
Post by Dieter Wiedmann
Post by Lutz Schulze
Post by Dieter Wiedmann
Post by Tom Kurpjuweit
Frage: Ist es zulässig eine klassische Nullung nachträglich durchführen?
In deinem Fall schon.
Das würde ich dann aber den Vermieter veranlassen lassen indem ich
schriftlich auf den Mangel hinweise.
Ich bin sonst nicht so förmlich, aber wenn er als 'Elektrofachkraft' so
etwas feststellt und nicht reagiert hat er möglicherweise ein Problem.
ACK, aber noch viel mehr wegen der mit 20A abgesicherten Schukos. Und
das auch noch mit über 50 Jahre alten Strippen...
Genau das ist ja mein Dilemma. Ich weiss das hier einiges mit der
E-Installation nicht in Ordnung ist und würde im Fall eines Unfalls
(Fahrlässigkeit wäre treffender) definitiv wohl eine Mitschuld zu
verantworten haben.

Das dies so nicht bleiben kann ist keine Frage. Ich brauche einen Rat, wie
ich dem Vermieter gegenüber argumentieren soll damit er die Kosten für eine
Überprüfung und Beseitigung der Gefahrenqellen übernimmt, ohne dass ich
Einbußen in der derzeitigen Versorgung hinnehmen muss.


_____
CU|om
--
http://logicalbrain.de
Dieter Wiedmann
2012-04-03 21:12:21 UTC
Permalink
Post by Tom Kurpjuweit
Das dies so nicht bleiben kann ist keine Frage. Ich brauche einen Rat, wie
ich dem Vermieter gegenüber argumentieren soll damit er die Kosten für eine
Überprüfung und Beseitigung der Gefahrenqellen übernimmt, ohne dass ich
Einbußen in der derzeitigen Versorgung hinnehmen muss.
Frag das ehr in der Mietrechtsgruppe.


Gruß Dieter
Horst Scholz
2012-04-03 21:21:20 UTC
Permalink
Post by Tom Kurpjuweit
Post by Dieter Wiedmann
ACK, aber noch viel mehr wegen der mit 20A abgesicherten Schukos. Und
das auch noch mit über 50 Jahre alten Strippen...
Genau das ist ja mein Dilemma. Ich weiss das hier einiges mit der
E-Installation nicht in Ordnung ist und würde im Fall eines Unfalls
(Fahrlässigkeit wäre treffender) definitiv wohl eine Mitschuld zu
verantworten haben.
Das dies so nicht bleiben kann ist keine Frage. Ich brauche einen Rat, wie
ich dem Vermieter gegenüber argumentieren soll damit er die Kosten für eine
Überprüfung und Beseitigung der Gefahrenqellen übernimmt, ohne dass ich
Einbußen in der derzeitigen Versorgung hinnehmen muss.
Das wirst du wohl selber bezahlen müssen. Was kann dein Vermieter dafür,
das sich in den Jahren die VDE Vorschriften geändert haben?
Bestehende Anlagen dürfen so bleiben, aber sobald an der Leitung eine
Veränderung vorgenommen wird, muß die ganze Anlage den VDE Vorschriften
entsprechen.


1
Hans-Juergen Lukaschik
2012-04-04 04:48:16 UTC
Permalink
Hallo Tom,
Post by Tom Kurpjuweit
Das dies so nicht bleiben kann ist keine Frage. Ich brauche einen Rat, wie
ich dem Vermieter gegenüber argumentieren soll damit er die Kosten für eine
Überprüfung und Beseitigung der Gefahrenqellen übernimmt, ohne dass ich
Einbußen in der derzeitigen Versorgung hinnehmen muss.
Eine der Gefahrenquellen, die du beseitigt haben möchtest, ist die nicht
zulässige 20 A Sicherung?
Ohne Einbußen in der derzeitigen Versorgung ist der Wechsel aber nicht
machbar.
Die einfachste Möglichkeit für dich: Such' dir 'ne andere Wohnung.

MfG Hans-Jürgen
--
www.fischereiverein-rietberg.net
http://tinyurl.com/FB-Fischereiverein-Rietberg
Fischrezepte: www.fischereiverein-rietberg.net/?category_name=rezepte
SeefischREZ: www.fischereiverein-rietberg.net/?category_name=seefisch
Thorsten Ostermann
2012-04-04 05:48:14 UTC
Permalink
Hallo Hans-Juergen!
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Eine der Gefahrenquellen, die du beseitigt haben möchtest, ist die nicht
zulässige 20 A Sicherung?
Ohne Einbußen in der derzeitigen Versorgung ist der Wechsel aber nicht
machbar.
Die einfachste Möglichkeit für dich: Such' dir 'ne andere Wohnung.
Ist es nicht so, dass der Bestandschutz Grenzen hat? Mehr als 8A auf
einer Phase dürfte zum allgemeinen Standard gehören. Schließlich darf
man auch keinen Stall ohne Wasser, Heizung und Strom als Wohnraum
vermieten, selbst wenn das vor Rund 2000 Jahren mal üblich gewesen sein
sollte ;)

Gruß
Thorsten
--
Der Schrittmotor-Blog: http://www.schrittmotor-blog.de/
Thorsten online: http://www.ostermann-net.de/electronic
Rund um Schrittmotor, Fräs-Bohr-Plotter & Mikrocontroller
Dieter Wiedmann
2012-04-04 06:20:26 UTC
Permalink
Post by Thorsten Ostermann
Ist es nicht so, dass der Bestandschutz Grenzen hat? Mehr als 8A auf
einer Phase dürfte zum allgemeinen Standard gehören.
BGH VIII ZR 281/03
Post by Thorsten Ostermann
Schließlich darf
man auch keinen Stall ohne Wasser, Heizung und Strom als Wohnraum
vermieten, selbst wenn das vor Rund 2000 Jahren mal üblich gewesen sein
sollte ;)
Das war doch eine Notunterkunft, und immerhin teilmöbliert (Bio-Matratze
und Kinderbett).


Gruß Dieter
Harald Wilhelms
2012-04-04 08:50:27 UTC
Permalink
Post by Dieter Wiedmann
Post by Thorsten Ostermann
Schließlich darf
man auch keinen Stall ohne Wasser, Heizung und Strom als Wohnraum
vermieten, selbst wenn das vor Rund 2000 Jahren mal üblich gewesen sein
sollte ;)
Das war doch eine Notunterkunft, und immerhin teilmöbliert (Bio-Matratze
und Kinderbett).
... und Bioheizung. (Durch zwei Tiere) :-)
Gruss
Harald
Hans-Juergen Lukaschik
2012-04-04 06:42:26 UTC
Permalink
Hallo Thorsten,
Post by Thorsten Ostermann
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Eine der Gefahrenquellen, die du beseitigt haben möchtest, ist die nicht
zulässige 20 A Sicherung?
Ohne Einbußen in der derzeitigen Versorgung ist der Wechsel aber nicht
machbar.
Die einfachste Möglichkeit für dich: Such' dir 'ne andere Wohnung.
Ist es nicht so, dass der Bestandschutz Grenzen hat?
Hat er.
Post by Thorsten Ostermann
Mehr als 8A auf einer Phase dürfte zum allgemeinen Standard gehören.
Aber nicht 20 A. Und wie Tom schrieb, sind ihm sogar die eigentlich zu
knapp.

MfG Hans-Jürgen
--
www.fischereiverein-rietberg.net
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SeefischREZ: www.fischereiverein-rietberg.net/?category_name=seefisch
Thorsten Ostermann
2012-04-05 05:42:37 UTC
Permalink
Hallo Hans-Juergen!
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Post by Thorsten Ostermann
Ist es nicht so, dass der Bestandschutz Grenzen hat?
Hat er.
Post by Thorsten Ostermann
Mehr als 8A auf einer Phase dürfte zum allgemeinen Standard gehören.
Aber nicht 20 A. Und wie Tom schrieb, sind ihm sogar die eigentlich zu
knapp.
Aber die 20A fallen ja offenbar nicht unter Bestandschutz, da
ursprünglich mit 8A abgesichert war...

Gruß
Thorsten
--
Der Schrittmotor-Blog: http://www.schrittmotor-blog.de/
Thorsten online: http://www.ostermann-net.de/electronic
Rund um Schrittmotor, Fräs-Bohr-Plotter & Mikrocontroller
Stefan Koschke
2012-04-04 06:12:50 UTC
Permalink
Post by Tom Kurpjuweit
wie
ich dem Vermieter gegenüber argumentieren soll damit er die Kosten für eine
Überprüfung und Beseitigung der Gefahrenqellen übernimmt, ohne dass ich
Einbußen in der derzeitigen Versorgung hinnehmen muss.
frag ihn doch einfach ob er möchte, daß sein Eigentum abbrennt ;.)

Ciao
Stefan
MaWin
2012-04-03 21:27:46 UTC
Permalink
Post by Tom Kurpjuweit
Frage: Ist es zulässig eine klassische Nullung nachträglich durchführen?
Ja, fällt unter Reparatur.
Post by Tom Kurpjuweit
Da es eine Mietwohnung ist, haftet da nicht der Vermieter für die
Elektroinstallation?
Die hat einer meiner Vormieter bereits einmal großzügig gegen eine mit
20A ausgewechselt
Unzulässig.
Post by Tom Kurpjuweit
Original waren wohl mal 8 Ampere vorgesehen,
Goil. 1mm2 Alu-Leitungen ?
Post by Tom Kurpjuweit
Damit wäre mir dann aber auch nicht geholfen...
Obwohl die Wohnung im Prinzip Bestandsschutz hat

http://www.bosy-online.de/Elektroinstallationen/Bestandschutz-E-Installationen-Altbau.pdf

muss die Installation in einem "brauchbaren" Zustand sein.

http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/mietmangel/040726-VIII-ZR-281-03-technischer-standard.html
Post by Tom Kurpjuweit
Ich koche mit Gas und mache auch das warme Wasser mit Gas, daher hat man
wohl 1954 geglaubt dass man mit einer Phase dicke auskommt. Zeitgemäß ist
das ja sicherlich nicht mehr.
So lange Gas zur Verfügung steht, kannst du nicht erwarten, daß er dir
den Strom für einen Elektrokerd und Durchlauferhitzer legt.
Post by Tom Kurpjuweit
Zumindest die Überprüfung geht doch wohl hoffentlich auf seine Kappe?
Nur wenn sie für ihn negativ ausgeht.
Post by Tom Kurpjuweit
Ich habe kaum Lust alle Steckdosen aufzuschrauben und die Nullung zu
checken.
Ich kann (und darf) durchaus Steckdosen austauschen
Nicht diejenigen, die dem vermieter gehören.
Post by Tom Kurpjuweit
und Probleme erkennen
Ja.
Post by Tom Kurpjuweit
und beseitigen
Nicht in der Mietwohnung, also zumindest nur "illegal", und dann
kommt ja so ein Murks bei raus, wie die 20A Sicherung mit den 8A
Leitungen.

Wo gab's das ? DDR ?
--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net
Tom Kurpjuweit
2012-04-04 20:47:01 UTC
Permalink
Post by MaWin
Post by Tom Kurpjuweit
Original waren wohl mal 8 Ampere vorgesehen,
Goil. 1mm2 Alu-Leitungen ?
Neee, die Leitungen sind schon OK. Cu2x1.5mm²
Post by MaWin
Obwohl die Wohnung im Prinzip Bestandsschutz hat
http://www.bosy-online.de/Elektroinstallationen/Bestandschutz-E-Installationen-Altbau.pdf
Klare Aussage: Wenn Gefahr von Leib und Leben droht, was bei fehlender
Nullung der Fall ist, hat es sich mit dem Betandsschutz.
Post by MaWin
muss die Installation in einem "brauchbaren" Zustand sein.
http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/mietmangel/040726-VIII-ZR-281-03-technischer-standard.html
Tja. Das wird mich noch einiges an Überzeugungkraft kosten. Ich hab's
bereits losgetreten...
Post by MaWin
So lange Gas zur Verfügung steht, kannst du nicht erwarten, daß er dir
den Strom für einen Elektrokerd und Durchlauferhitzer legt.
Verlange ich nicht explizit. 2 x 16A wären ja ausreichend. Aber wenn man
von einem Wechselstromzähler auf Drehstromzähler umsteigt bekommt man wohl
halt 3 x 16A geliefert. Die will ich dann auch irgendwie angeschlossen
haben um sie nutzen zu können. Den Strom zahle ich ja schließlich selber.
Post by MaWin
Nur wenn sie für ihn negativ ausgeht.
Ich habe irgendwo gelesen, dass (theoretisch) E-Installationen alle 4 Jahre
(vom Vermieter?) zu prüfen seien?
Post by MaWin
Post by Tom Kurpjuweit
Ich kann (und darf) durchaus Steckdosen austauschen
Nicht diejenigen, die dem vermieter gehören.
Post by Tom Kurpjuweit
und Probleme erkennen
Ja.
Post by Tom Kurpjuweit
und beseitigen
Nicht in der Mietwohnung, also zumindest nur "illegal", und dann
kommt ja so ein Murks bei raus, wie die 20A Sicherung mit den 8A
Leitungen.
Wie ich schon gerade etwas weiter oben im Thread schrieb, ohne meine
Handlung wäre der durchaus als gefährlich zu bezeichnende Fehler in der
Installation unentdeckt geblieben. Wer misst schon als Mieter den
Schutzleiter durch?

Ich habe den Fehler behoben und dadurch die unmittelbare Gefahr zumindest
an dieser Steckdose beseitigt. Das ist ein klassisches Henne und Ei
Problem. Die Alternative wäre gewesen bei Fehlerentdeckung die Sicherung
rauszukloppen und darauf zu warten bis die Vermietung handelt, ändert weder
was an der Henne noch am Ei.
Post by MaWin
Wo gab's das ? DDR ?
Tiefster Westen von NRW.


_____
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--
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Georg Wieser
2012-04-05 07:23:44 UTC
Permalink
Post by Tom Kurpjuweit
Post by MaWin
Wo gab's das ? DDR ?
Tiefster Westen von NRW.
Oh ja, das Osten des Westens ;-)
Post by Tom Kurpjuweit
_____
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nobby
2012-04-05 08:37:11 UTC
Permalink
Post by Georg Wieser
Post by Tom Kurpjuweit
Post by MaWin
Wo gab's das ? DDR ?
Tiefster Westen von NRW.
Oh ja, das Osten des Westens ;-)
Du hast noch keine Ostbelgische E-Installation gesehen ;-)

Nobby (fast auf der Grenze lebend)
Martin Gerdes
2012-04-03 23:00:04 UTC
Permalink
Post by Tom Kurpjuweit
Heute habe ich während Renovierungsarbeiten in einem der Zimmer das erste
Mal die einzige vorhandene Steckdose ausgewechselt.
Dieser Satz war ein Schlüsselreiz für Wolfgang Gerber; bürokratisch
gesehen hat er sogar recht: Du hättest die Steckdose überhaupt nicht
entfernen dürfen.
Post by Tom Kurpjuweit
Dabei habe ich festgestellt, dass die alte Dose
Gibts ein Bild davon im Netz?
Post by Tom Kurpjuweit
nur mit zwei Leitungen älterer Bauart (grau und schwarz) an L und N
angeschlossen ist. Das wäre ja nicht so dramatisch, wenn man
klassisch nullt, doch die dafür übliche Brücke zum Schutzkontakt
der Steckdose fehlt komplett.
Frage: Ist es zulässig eine klassische Nullung nachträglich durchführen?
Keine Ahnung. Ich hätte diese Frage nicht gestellt.
Post by Tom Kurpjuweit
Nächste Frage: Die Hütte ist Baujahr 1954 und ich wohne zur Miete. Da es
eine Mietwohnung ist, haftet da nicht der Vermieter für die
Elektroinstallation?
Sie hat vermutlich Bestandsschutz.
Post by Tom Kurpjuweit
Selbst wenn ich nun erst nach 10 Jahren erhebliche Mängel daran feststelle,
halte ich es dennoch für angebracht, die Installation einmal einer
gründlichen Überprüfung unterziehen zu lassen.
Natürlich zu Lasten des Vermieters, richtig?
Willst Du Streit mit dem Vermieter oder legst Du Wert auf ein weiterhin
gutes Verhältnis. Wenn zweiteres, könntest Du ja den Vermiter mal
telefonisch auf die Elektroinstallation hinweisen.

Frage zur Sache: Liegen in der Wohnung Installationsrohre (1954 war das
an sich üblich)? Präziser: Könnte man unproblematisch eine Ader
nachziehen?
Post by Tom Kurpjuweit
Da wäre nämlich noch ein Problem: Die ganze Wohnung hat nur eine einzige
Phase mit nur einer einzigen Sicherung. Die hat einer meiner Vormieter
bereits einmal großzügig gegen eine mit 20A ausgewechselt, vermutlich weil
er es leid war, ständig die Sicherung wieder reinzudrücken.
Welcher Querschnitt ist denn verbaut (und welches Leitermaterial)?
Post by Tom Kurpjuweit
Auch mir reicht der verfügbare Strom (mit 20A) manchmal nicht aus.
Eine Wandbeheizung habe ich allerdings noch nicht festgestellt.
Original waren wohl mal 8 Ampere vorgesehen, der alte Automat (!) liegt
noch im Kasten.
8 x 230V sind etwa 1850W. Das reicht nicht weit.
Post by Tom Kurpjuweit
Da ich bezweifle, ass der Vormieter auch den Leitungsquerschnitt
erdoppelt hat, wird der lektriker, der da zur Überprüfung kommen
mag, die 20A Sicherung aus Sicherheitsgründen verständlicherweise
durch ein 12A-Modell ersetzen wollen.
1,5mm² Querschnitt Cu vorausgesetzt, wären es immerhin 16A oder etwa
3600W.
Post by Tom Kurpjuweit
Damit wäre mir dann aber auch nicht geholfen...
Ich koche mit Gas und mache auch das warme Wasser mit Gas, daher hat man
wohl 1954 geglaubt, dass man mit einer Phase dicke auskommt.
Zeitgemäß ist das ja sicherlich nicht mehr.
Eher nicht.
Post by Tom Kurpjuweit
Die für mich allerwichtigste Frage: In wie weit ist der Vermieter hier in
der Verantwortung?
IANAL.

Generell gilt im Mietrecht: Gemietet wie besehen. Die 20-A-Sicherung
MUSS er auswechseln lassen, vermutlich reicht es aber, stattdessen einen
16-A-Automaten zu montieren :-(
Post by Tom Kurpjuweit
Ich wage ja nicht davon zu träumen, dass er mir einen Drehstromanschluss
mit 3 x 16A und FI nebst kompletten Leitungsaustausch in den Wänden
und anschließender Renovierung einfach so aus einer guten Laune
heraus spendiert... Oder etwa doch?
Wer Visionen hat, sollte sinnvollerweise zum Arzt gehen (nach
Altbundeskanzler Schmidt).
Post by Tom Kurpjuweit
Zumindest die Überprüfung geht doch wohl hoffentlich auf seine Kappe?
Auch das nicht. Meiner Meinung nach geht allein der Austausch des
Automaten auf seine Kappe.
Post by Tom Kurpjuweit
Ich habe kaum Lust alle Steckdosen aufzuschrauben und die Nullung zu checken.
Diese Lust solltest Du Dir möglicherweise angewöhnen.
Post by Tom Kurpjuweit
Zumal ich den Verdacht habe, dass in der Küche bereits in der Abzweigdose
genullt wurde, denn da habe ich meiner Erinnerung nach auch einen
Schutzleiter gesehen (muss ich mal prüfen).
Anmerkung: Ich bin von Beruf Informationselektroniker und somit auch
"Elektrofachkraft" im engeren Sinne. Ich kann (und darf) durchaus Steckdosen
austauschen und Probleme erkennen und beseitigen, dennoch bin ich kein
Elektriker.
Ich würde anders vorgehen als Du es andeutest.

Ich hätte mir die Elektrik längst vorher angesehen, wüßte
beispielsweise, ob Installationsrohre liegen (wenn ja, ist eine
Modernisierung der Elektrik sehr viel einfacher als bei eingeputzten
Leitungen) und würde mir -- wenn ich schon ein Zimmer tapeziere, mir
vorher nach meiner Wahl ein paar Steckdosen zusätzlich verlegen. Ganz
einfach ist das dort, wo schon eine Steckdose ist, eine weitere UP-Dose
bekommt man in die damals schlechten Wände bereits mit einer
Holz-Lochsäge hinein. Achtung: eventuelle Schlitze natürlich nicht
stemmen, sondern Fräsen (Sauerei! Viel Staub!).

Der 20-A-Automat geht natürlich nicht; den gegen eine (vermutlich
zulässigen) 16-A-Automaten auszuwechseln, ist ein Handgriff (der dennoch
teuer ist, wenn der Elektriker ihn machen muß).

Ich würde meinem Vermieter vorschlagen, halbe-halbe zu machen: Ich
bereite alles vor (und habe dann das, was ich an Elektrik gern hätte);
der Elektriker montiert den neuen Zähler, schließt ihn an und nimmt die
Chose ab). Ob das bei Dir erreichbar ist, ergibt sich aus dem oben
erwähnten Telefonat.

Vermieter sind Menschen und wollen meist sanft angesprochen werden. Je
nach Vorgehensweise kann man so vielleicht am meisten erreichen.
Axel Hase
2012-04-03 23:12:19 UTC
Permalink
On Tue, 3 Apr 2012 18:15:06 +0200, Tom Kurpjuweit
Post by Tom Kurpjuweit
dramatisch, wenn man klassisch nullt, doch die dafür übliche Brücke zum
Schutzkontakt der Steckdose fehlt komplett.
Frage: Ist es zulässig eine klassische Nullung nachträglich durchführen?
Ja natürlich. Du must es sogar, da eine Installation ohne klassische
Nullung bei 2-adriger Verlegung niemals zulässig war. Erst bei einer
Erweiterung must du zur neuen Steckdose 3-adrige Leitung verlegen und
einen FI einplanen.
Das Zauberwort für die alte Verlegung heist "Bestandschutz"
Post by Tom Kurpjuweit
Nächste Frage: Die Hütte ist Baujahr 1954 und ich wohne zur Miete. Da es
eine Mietwohnung ist, haftet da nicht der Vermieter für die
Elektroinstallation? Selbst wenn ich nun erst nach 10 Jahren erhebliche
Mängel daran feststelle, halte ich es dennoch für angebracht die
Installation einmal einer gründlichen Überprüfung unterziehen zu lassen.
Natürlich zu Lasten des Vermieters, richtig?
Das kannst du nicht auf eigene Faust entscheiden, sonst bleibst du auf
den Kosten sitzen. Sinnvoll ist der E-Check allemal.

Die Verpflichtung für den Vermieter ist bei den Gerichten umstritten.
Das OLG hatte vor längerer Zeit entschieden, das der Vermieter
verpflichtet ist die elektrische Anlage in ordnungsgemäßen Zustand zu
halten und regelmäßig (alle 4 Jahre) Prüfungen durchführen zu lassen.
Dies hob der BGH 2008 teilweise wieder auf.
Seitdem gab es immer wieder unterschiedliche Urteile, die gösstenteils
gegen den Vermiter geurteilt wurden (siehe z.B.: Steckdose defekt -
Kind stirbt - Vermieter trifft Teilschuld).

Meine Erfahrung als Prüfungsbeauftragter: Der Vermieter ist nur dann
aussen vor, wenn der Mieter selbst in der Anlage rumgepfuscht hat.
Ist der Vermieter in Kenntnis des desolaten Zustandes (wie
wahrscheinlich bei dir) dürfte er im Schadenfalles immer haften.
Post by Tom Kurpjuweit
Da wäre nämlich noch ein Problem: Die ganze Wohnung hat nur eine einzige
Phase mit nur einer einzigen Sicherung. Die hat einer meiner Vormieter
bereits einmal großzügig gegen eine mit 20A ausgewechselt, vermutlich weil
er es leid war ständig die Sicherung wieder reinzudrücken. Auch mir reicht
der verfügbare Strom (mit 20A) manchmal nicht aus. Eine Wandbeheizung habe
ich allerdings noch nicht festgestellt. Original waren wohl mal 8 Ampere
vorgesehen, der alte Automat (!) liegt noch im Kasten. Da ich bezweifle,
dass der Vormieter auch den Leitungsquerschnitt verdoppelt hat, wird der
Elektriker, der da zur Überprüfung kommen mag, die 20A Sicherung aus
Sicherheitsgründen verständlicher Weise durch ein 12A Modell ersetzen
wollen. Damit wäre mir dann aber auch nicht geholfen...
Üblich und zulässig sind 16A
Post by Tom Kurpjuweit
Ich koche mit Gas und mache auch das warme Wasser mit Gas, daher hat man
wohl 1954 geglaubt dass man mit einer Phase dicke auskommt. Zeitgemäß ist
das ja sicherlich nicht mehr.
Nein
Post by Tom Kurpjuweit
Die für mich allerwichtigste Frage: In wie weit ist der Vermieter hier in
der Verantwortung? Ich wage ja nicht davon zu träumen, dass er mir einen
Drehstromanschluss mit 3 x 16A und FI nebst kompletten Leitungsaustausch in
den Wänden und anschließender Renovierung einfach so aus einer guten Laune
heraus spendiert... Oder etwa doch?
Dies ist auch ein grosser Kostenfaktor und macht aufgrund des
Aufwandes und Dreckes, auch nur in leerer Wohnung (z.B. beim
Mieterwechsel) Sinn.
Ferner dürfte eine neue Elektroinstallation eine Mieterhöhung nach
sich ziehen.
Post by Tom Kurpjuweit
Zumindest die Überprüfung geht doch wohl hoffentlich auf seine Kappe? Ich
habe kaum Lust alle Steckdosen aufzuschrauben und die Nullung zu checken.
Zumal ich den Verdacht habe, dass in der Küche bereits in der Abzweigdose
genullt wurde, denn da habe ich meiner Erinnerung nach auch einen
Schutzleiter gesehen (muss ich mal prüfen).
Wenn du bereits eine nicht ordnungsgemäss angeschlossene Steckdose
gefunden hast, würde ich ihm das miteilen, und auf eine Überprüfung
der kompletten elektrischen Anlage bestehen. Dies ist in einer alten
Wohnung (mit wenigen Steckdosen und Sicherungen) schnell erledigt und
recht preisgünstig.
Über dann anstehende Reparaturen und Renovierungen muss dann wieder
verhandelt werden.
Weigert sich der Vermieter die Überprüfung durchzuführen, würde ich
den E-Check auf eigene Kosten erstellen lassen, und ihm dann die
Mängelliste zukommen zu lassen. Dann hast du eine Rechtsicherheit, um
ggf gegen den Vermieter (im Schadenfall) vorgehen zu können.
Bubi Meier
2012-04-04 00:32:47 UTC
Permalink
Post by Axel Hase
Weigert sich der Vermieter die Überprüfung durchzuführen, würde ich
den E-Check auf eigene Kosten erstellen lassen, und ihm dann die
Mängelliste zukommen zu lassen. Dann hast du eine Rechtsicherheit, um
ggf gegen den Vermieter (im Schadenfall) vorgehen zu können.
Hallo,

es wäre dann auch, wobei man natürlich sehr, sehr vorsichtig sein
sollte, der Hinweis auf die versicherungsrelevanten Ergebnisse sinnvoll.
Das, was der Vermieter bei Nichtsanierung spart, zahlt er häufig durch
höhere Prämien.

bm
--
Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
mfg
Dieter Wiedmann
2012-04-04 03:26:49 UTC
Permalink
Post by Axel Hase
Post by Tom Kurpjuweit
Frage: Ist es zulässig eine klassische Nullung nachträglich durchführen?
Ja natürlich. Du must es sogar, da eine Installation ohne klassische
Nullung bei 2-adriger Verlegung niemals zulässig war.
Ooch, das war mal Stand der Technik, man Standortisolierung. Allerdings
hat da dann eine Schukosteckdose nichts verloren.


Gruß Dieter
Harald Wilhelms
2012-04-04 08:59:50 UTC
Permalink
Post by Axel Hase
Ja natürlich. Du must es sogar, da eine Installation ohne klassische
Nullung bei 2-adriger Verlegung niemals zulässig war.
Doch, bei Verwendung zweipoliger Steckdosen, die in den
fünfziger Jahren durchaus noch üblich waren. In den sechziger
Jahren wurde dann z.B. in H das Netz von 3x220 auf 3x380V
umgestellt. Da wurden dann oft auch in den Wohnungen
Schukodosen eingebaut mit der typischen Nullbrücke. Ich
denke, das war damals auch so zulässig. Die Frage bei
Tom wäre jetzt, wann und von wem wurde die Schukodose
mit zweipoligem Anschluss gesetzt? Vielleicht auch von
irgendeinem Vormieter mit elektrischem Halbwissen.
Gruss
Harald
Tom Kurpjuweit
2012-04-04 20:55:51 UTC
Permalink
Am Wed, 4 Apr 2012 01:59:50 -0700 (PDT) schrieb Harald Wilhelms:

Hallo Harald,
Die Frage bei Tom wäre jetzt, wann und von wem wurde die Schukodose mit
zweipoligem Anschluss gesetzt? Vielleicht auch von irgendeinem Vormieter
mit elektrischem Halbwissen.
Das ist mein Verdacht. Der Vormieter hat hier noch weitere "Extras"
eingebaut, wie zum Beispiel zwei über den Lichstschalter dimmbare
Steckdosen im Wohnzimmer. Der Elektriker wird sich hier extrem freuen.


_____
CU|om
--
http://logicalbrain.de
Tom Kurpjuweit
2012-04-04 20:52:58 UTC
Permalink
Am 3 Apr 2012 18:12:19 -0500 schrieb Axel Hase:

Hallo Axel,
Post by Axel Hase
Wenn du bereits eine nicht ordnungsgemäss angeschlossene Steckdose
gefunden hast, würde ich ihm das miteilen, und auf eine Überprüfung
der kompletten elektrischen Anlage bestehen. Dies ist in einer alten
Wohnung (mit wenigen Steckdosen und Sicherungen) schnell erledigt und
recht preisgünstig.
Über dann anstehende Reparaturen und Renovierungen muss dann wieder
verhandelt werden.
Weigert sich der Vermieter die Überprüfung durchzuführen, würde ich
den E-Check auf eigene Kosten erstellen lassen, und ihm dann die
Mängelliste zukommen zu lassen. Dann hast du eine Rechtsicherheit, um
ggf gegen den Vermieter (im Schadenfall) vorgehen zu können.
Dein Tip gefällt mir. Habe ich mir so auch schon zurecht gelegt und
angeleiert.

Sollte der E-Check weitere Installationsmängel aufdecken, hat es sich IMHO
auch mit dem Bestandsschutz und der Vermieter ist am Zug mir eine adäquate
Versorgung herzustellen.


_____
CU|om
--
http://logicalbrain.de
Wolfgang Horejsi
2012-04-04 07:00:55 UTC
Permalink
Post by Tom Kurpjuweit
Nächste Frage: Die Hütte ist Baujahr 1954 und ich wohne zur Miete. Da es
eine Mietwohnung ist, haftet da nicht der Vermieter für die
Elektroinstallation? Selbst wenn ich nun erst nach 10 Jahren erhebliche
Mängel daran feststelle, halte ich es dennoch für angebracht die
Installation einmal einer gründlichen Überprüfung unterziehen zu lassen.
Natürlich zu Lasten des Vermieters, richtig?
In einer Situaton, die deiner gar nicht so unähnlich war, geschah folgendes:
Die vorhandene Leitung wurde entfernt und durch 3 Leitungen mit 3
Sicherungen ersetzt. Dazu wurde die Unterverteilung erneuert. Die anteiligen
Installationskosten für die Erweiterung auf 3 Leitungen wurden auf die Miete
umgelegt, das machte ein paar wenige EUR monatlich aus. Da ich zu der Zeit
nicht vorhatte, dort noch lange zu wohnen, stimmte ich der Mieterhöhung zu.
Die Renovierungskosten habe ich komplett übernommen, da ich eh am renovieren
war.
--
Wolfgang Horejsi www.gebrauchtemotorradersatzteile.de
Tom Kurpjuweit
2012-04-04 20:58:14 UTC
Permalink
Am Wed, 4 Apr 2012 09:00:55 +0200 schrieb Wolfgang Horejsi:

Hallo Wolfgang,
Post by Wolfgang Horejsi
Die vorhandene Leitung wurde entfernt und durch 3 Leitungen mit 3
Sicherungen ersetzt. Dazu wurde die Unterverteilung erneuert. Die anteiligen
Installationskosten für die Erweiterung auf 3 Leitungen wurden auf die Miete
umgelegt, das machte ein paar wenige EUR monatlich aus. Da ich zu der Zeit
nicht vorhatte, dort noch lange zu wohnen, stimmte ich der Mieterhöhung zu.
Die Renovierungskosten habe ich komplett übernommen, da ich eh am renovieren
war.
Ein paar Euro mehr Miete wäre OK für 3 x 16A.


_____
CU|om
--
http://logicalbrain.de
Wolfgang Horejsi
2012-04-05 06:56:35 UTC
Permalink
Post by Tom Kurpjuweit
Post by Wolfgang Horejsi
Die Renovierungskosten habe ich komplett übernommen, da ich eh am renovieren
war.
Ein paar Euro mehr Miete wäre OK für 3 x 16A.
Nur für die Küche. Wegen des Geschirrspülers. Die Installtionskosten für
2*16A und 3*16A waren fast identisch, Wände aufstemmen kostet nicht pro
Ader. Die Kosten werden auf 10 Jahre umgelegt und auf die monatliche Miete
drauf gerechnet. Da ich nicht vorhatte, dort noch sehr lange zu wohnen, war
das für mich ok.
--
Wolfgang Horejsi www.gebrauchtemotorradersatzteile.de
Tom Kurpjuweit
2012-04-05 07:50:06 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Horejsi
Post by Tom Kurpjuweit
Post by Wolfgang Horejsi
Die Renovierungskosten habe ich komplett übernommen, da ich eh am renovieren
war.
Ein paar Euro mehr Miete wäre OK für 3 x 16A.
Nur für die Küche. Wegen des Geschirrspülers. Die Installtionskosten für
2*16A und 3*16A waren fast identisch, Wände aufstemmen kostet nicht pro
Ader. Die Kosten werden auf 10 Jahre umgelegt und auf die monatliche Miete
drauf gerechnet. Da ich nicht vorhatte, dort noch sehr lange zu wohnen, war
das für mich ok.
Mein Glück wäre es, dass alle Leitung einmal am Flur herum in jedes Zimmer
abzweigen, wenn es nur darum ginge einzelne Zimmer separat zu versorgen.
Ich habe aber scheinbar noch ein generelles Leitungsproblem bei welchem
nicht jedes Zimmer mit einem PE ausgestattet ist.

_____
CU|om
--
http://logicalbrain.de
Georg Wieser
2012-04-04 15:09:23 UTC
Permalink
Post by Tom Kurpjuweit
Da wäre nämlich noch ein Problem: Die ganze Wohnung hat nur eine einzige
Phase mit nur einer einzigen Sicherung. Die hat einer meiner Vormieter
bereits einmal großzügig gegen eine mit 20A ausgewechselt,
AUA (und dabei hat er vermutlich den Sockel, der genau das verhindern soll
auch noch rausgeschraubt.)

Manchmal verstehe ich das Geschrei nach einem Bastelverbot am Hausstrom.
Post by Tom Kurpjuweit
vermutlich weil
er es leid war ständig die Sicherung wieder reinzudrücken. Auch mir reicht
der verfügbare Strom (mit 20A) manchmal nicht aus.
AUAUA soll ich Dir einen Aludummy drehen, den Du anstelle einer Sicherung
reindrehen kannst?
Der packt locker 100 Ampere.


Bei DER Installation nehme ich meine bisherigen Aussagen zurück. Egal was Du
da anlangst, Du hängst fast immer mit drin.

Alleine das Wissen um eine katastrophale Installation könnte im
Versicherungsfall bereits ungünstige Auswirkungen haben.
Man sollte sich auch als "Nicht-Fachkraft" an die anerkannten Regeln der
Zunft halten. Und 20A an eine Uraltinstallation,
da könnte ich selbst mit Brandmelder nicht mehr ganz ruhig schlafen.
Harald Wilhelms
2012-04-04 17:23:38 UTC
Permalink
AUA  (und dabei hat er vermutlich den Sockel, der genau das verhindern soll
auch noch rausgeschraubt.)
Du meinst die Passschraube? Dafür hat man als
Universalersatz früher immer einige Pfennige
benutzt. :-)
Gruss
Harald
Stefan Koschke
2012-04-05 05:12:14 UTC
Permalink
Post by Harald Wilhelms
Post by Georg Wieser
AUA (und dabei hat er vermutlich den Sockel, der genau das verhindern soll
auch noch rausgeschraubt.)
Du meinst die Passschraube? Dafür hat man als
Universalersatz früher immer einige Pfennige
benutzt. :-)
Alu-Pfennige oder anderes Material?
(soll keine Fangfrage sein :-)))

Ciao
Stefan
Helmut Hullen
2012-04-05 05:30:00 UTC
Permalink
Hallo, Stefan,
Post by Stefan Koschke
Post by Harald Wilhelms
Post by Georg Wieser
AUA (und dabei hat er vermutlich den Sockel, der genau das
verhindern soll auch noch rausgeschraubt.)
Du meinst die Passschraube? Dafür hat man als
Universalersatz früher immer einige Pfennige
benutzt. :-)
Alu-Pfennige oder anderes Material?
Im Westen waren die Pfennige mindestens seit 1948 aus Kupfer, und sie
hatten die passende Grösse.

Viele Gruesse!
Helmut
Horst Scholz
2012-04-05 06:14:22 UTC
Permalink
Post by Helmut Hullen
Post by Stefan Koschke
Post by Harald Wilhelms
Du meinst die Passschraube? Dafür hat man als
Universalersatz früher immer einige Pfennige
benutzt. :-)
Alu-Pfennige oder anderes Material?
Im Westen waren die Pfennige mindestens seit 1948 aus Kupfer, und sie
hatten die passende Grösse.
Das wurde aber nur gemacht, wenn man die Passschraube entfernt hat, um
dann den Abstand zu überbrücken.

1
Hans Wein
2012-04-05 06:42:30 UTC
Permalink
Post by Helmut Hullen
Im Westen waren die Pfennige mindestens seit 1948 aus Kupfer, und sie
hatten die passende Grösse.
Es mag sein, dass die Einpfennigstücke ganz am Anfang tatsächlich aus
Massivkupfer waren, aber das hat sich dann schnell geändert. Seitdem sind
sie aus Stahl mit einer Kupferauflage gewesen. Anders die (später
eingeführten) Zweipfennigstücke - die wurden lange aus einer Bronzelegierung
gefertigt.

Hans
Stefan Koschke
2012-04-05 07:23:35 UTC
Permalink
Post by Hans Wein
Post by Helmut Hullen
Im Westen waren die Pfennige mindestens seit 1948 aus Kupfer, und sie
hatten die passende Grösse.
Es mag sein, dass die Einpfennigstücke ganz am Anfang tatsächlich aus
Massivkupfer waren, aber das hat sich dann schnell geändert. Seitdem
sind sie aus Stahl mit einer Kupferauflage gewesen. Anders die (später
eingeführten) Zweipfennigstücke - die wurden lange aus einer
Bronzelegierung gefertigt.
Hans
... dann wären ja die Alu-Pfennige die besseren Leiter gewesen :-)))

Ciao
Stefan
Martin Gerdes
2012-04-05 16:00:17 UTC
Permalink
Post by Hans Wein
Post by Helmut Hullen
Im Westen waren die Pfennige mindestens seit 1948 aus Kupfer, und sie
hatten die passende Grösse.
Es mag sein, dass die Einpfennigstücke ganz am Anfang tatsächlich aus
Massivkupfer waren,
Diesbezüglich irrt der sich so gern allwissend gebende Hullen.

Denn von Anfang an ...
Post by Hans Wein
... sind sie aus Stahl mit einer Kupferauflage gewesen. Anders die ...
Zweipfennigstücke - die wurden lange aus einer Bronzelegierung gefertigt.
Für uns Laien darf man bei 95% Kupfergehalt gern "Kupfer" sagen (wir
sind hier schließlich nicht in der Wikipedia). Man ist bei den
2-Pfennig-Stücken übrigens des steigenden Metallpreises wegen auf den
Verbundwerkstoff umgestiegen: Mitte der 60er Jahre hatten die
2-Pfennig-Stücke einen Metallwert von mehr als 2 Pfennig.
Harald Wilhelms
2012-04-05 12:15:16 UTC
Permalink
Post by Stefan Koschke
Post by Harald Wilhelms
Du meinst die Passschraube? Dafür hat man als
Universalersatz früher immer einige Pfennige
benutzt. :-)
Alu-Pfennige oder anderes Material?
(soll keine Fangfrage sein :-)))
Früher (tm) waren die noch aus "echtem" Kupfer.
Aber schon damals hiess es, das der Herstellugs-
preis für Pfennige höher als der Münzwert war.
Gruss
Harald
Martin Gerdes
2012-04-05 16:00:19 UTC
Permalink
Post by Harald Wilhelms
Post by Stefan Koschke
Post by Harald Wilhelms
Du meinst die Passschraube? Dafür hat man als
Universalersatz früher immer einige Pfennige
benutzt. :-)
Alu-Pfennige oder anderes Material?
(soll keine Fangfrage sein :-)))
Früher (tm) waren die noch aus "echtem" Kupfer.
Damit täuscht Du Dich. Pfennige waren seit 1948 aus
Dreischichtwerkstoff.
Post by Harald Wilhelms
Aber schon damals hiess es, das der Herstellungs-
preis für Pfennige höher als der Münzwert war.
Das gilt für viele Scheidemünzen, weswegen kleine Münzen in vielen
Ländern aus dem Verkehr gezogen werden.
Dieter Wiedmann
2012-04-05 16:19:27 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Harald Wilhelms
Früher (tm) waren die noch aus "echtem" Kupfer.
Damit täuscht Du Dich. Pfennige waren seit 1948 aus
Dreischichtwerkstoff.
Ja, aber die 2Pf waren bis 1967 aus 95% Kupfer.


Gruß Dieter
Martin Gerdes
2012-04-05 20:00:02 UTC
Permalink
Post by Dieter Wiedmann
Post by Martin Gerdes
Post by Harald Wilhelms
Früher (tm) waren die noch aus "echtem" Kupfer.
Damit täuscht Du Dich. Pfennige waren seit 1948 aus
Dreischichtwerkstoff.
Ja, aber die 2Pf waren bis 1967 aus 95% Kupfer.
In der Tat:
<***@4ax.com>
Harald Wilhelms
2012-04-05 20:25:07 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Harald Wilhelms
Früher (tm) waren die noch aus "echtem" Kupfer.
Damit täuscht Du Dich. Pfennige waren seit 1948 aus
Dreischichtwerkstoff.
Zumindest waren die "alten" Pfennige aus den
fünfziger Jahren unmagnetisch. Damals machte
ich nämlich meine ersten Versuche mit Magneten.
:-)
Gruss
Harald
Dieter Wiedmann
2012-04-05 22:15:53 UTC
Permalink
Post by Harald Wilhelms
Post by Martin Gerdes
Post by Harald Wilhelms
Früher (tm) waren die noch aus "echtem" Kupfer.
Damit täuscht Du Dich. Pfennige waren seit 1948 aus
Dreischichtwerkstoff.
Zumindest waren die "alten" Pfennige aus den
fünfziger Jahren unmagnetisch. Damals machte
ich nämlich meine ersten Versuche mit Magneten.
Nein, die 1Pf waren von Anfang an aus verkupfertem Stahl. Aber die 1Rpf
waren aus Kupfer oder Bronze.


Gruß Dieter
Horst Scholz
2012-04-05 22:34:36 UTC
Permalink
Post by Dieter Wiedmann
Post by Harald Wilhelms
Post by Martin Gerdes
Post by Harald Wilhelms
Früher (tm) waren die noch aus "echtem" Kupfer.
Damit täuscht Du Dich. Pfennige waren seit 1948 aus
Dreischichtwerkstoff.
Zumindest waren die "alten" Pfennige aus den
fünfziger Jahren unmagnetisch. Damals machte
ich nämlich meine ersten Versuche mit Magneten.
Nein, die 1Pf waren von Anfang an aus verkupfertem Stahl. Aber die 1Rpf
waren aus Kupfer oder Bronze.
Nein, der Pfennig war schon immer aus Stahl.
Und das 2 Pfennigstück war bis 1968 aus Bronze und dann aus Stahl.

1
Heiner Hass
2012-04-06 07:26:41 UTC
Permalink
Post by Dieter Wiedmann
Nein, die 1Pf waren von Anfang an aus verkupfertem Stahl. Aber die 1Rpf
waren aus Kupfer oder Bronze.
die erste Serie der 1-Pf-Stücke war ebenso wie die 2-Pf-Stücke aus einer
Kupfer-Zinn-Zink-Legierung. Nachzulesen z.B. hier:
http://www.bundesbank.de/bargeld/bargeld_faq_muenzendm.php

Gruß Heiner

Tom Kurpjuweit
2012-04-04 21:03:33 UTC
Permalink
Am Wed, 4 Apr 2012 17:09:23 +0200 schrieb Georg Wieser:

Hallo Georg,
Post by Georg Wieser
AUA (und dabei hat er vermutlich den Sockel, der genau das verhindern soll
auch noch rausgeschraubt.)
Ist bereits ein Automat.
Post by Georg Wieser
Manchmal verstehe ich das Geschrei nach einem Bastelverbot am Hausstrom.
Ja, durchaus.
Post by Georg Wieser
AUAUA soll ich Dir einen Aludummy drehen, den Du anstelle einer Sicherung
reindrehen kannst?
Der packt locker 100 Ampere.
Wie gesagt, ist ein Automat. In der Berufsschule hatten wir einen
Schaukasten mit tödlichen Exponaten als Negativbeispiel. Ich errinere mich
an so nette Sachen wie einen Sicherungseinsatz mit einem durchgekloppten
Nagel und an einen Automaten bei dem der Bügel mit einer Spaxschraube
"gesichert" wurde.
Post by Georg Wieser
Bei DER Installation nehme ich meine bisherigen Aussagen zurück. Egal was Du
da anlangst, Du hängst fast immer mit drin.
Alleine das Wissen um eine katastrophale Installation könnte im
Versicherungsfall bereits ungünstige Auswirkungen haben.
Man sollte sich auch als "Nicht-Fachkraft" an die anerkannten Regeln der
Zunft halten. Und 20A an eine Uraltinstallation,
da könnte ich selbst mit Brandmelder nicht mehr ganz ruhig schlafen.
Ich teile diese Bedenken zu 100%. Ich will ja auch dass der Zustand
beseitigt wird.


_____
CU|om
--
http://logicalbrain.de
Tobias Schuster
2012-04-04 17:47:56 UTC
Permalink
Post by Tom Kurpjuweit
Anmerkung: Ich bin von Beruf Informationselektroniker und somit auch
"Elektofachkraft" im engeren Sinne. Ich kann (und darf) durchaus Steckdosen
austauschen und Probleme erkennen und beseitigen, dennoch bin ich kein
Elektriker. Letzter kennt sich damit eben besser aus, bei mir sind 12 Volt
schon 'ne Menge und alles über 1 Ampere ist sowieso Starkstrom :-)
Egal was dein Job ausmacht, ändere nichts an der
Verdrahtung oder Installation. (Vermietersache)

Wenn dein Vermieter nicht gerade eine dieser
Wohnungsbauheuschrecken ist, werdet ihr sicherlich
eine Lösung finden.
Tom Kurpjuweit
2012-04-04 21:05:19 UTC
Permalink
Am Wed, 4 Apr 2012 19:47:56 +0200 schrieb Tobias Schuster:

Hallo Tobias,
Post by Tobias Schuster
Wenn dein Vermieter nicht gerade eine dieser
Wohnungsbauheuschrecken ist, werdet ihr sicherlich
eine Lösung finden.
Es ist noch sehr viel Schlimmer: Es ist eine gewerbliche Wohnungsverwaltung
im Auftrag einer privaten Erbengemeischaft.


_____
CU|om
--
http://logicalbrain.de
Georg Wieser
2012-04-05 07:27:31 UTC
Permalink
Post by Tom Kurpjuweit
Hallo Tobias,
Post by Tobias Schuster
Wenn dein Vermieter nicht gerade eine dieser
Wohnungsbauheuschrecken ist, werdet ihr sicherlich
eine Lösung finden.
Es ist noch sehr viel Schlimmer: Es ist eine gewerbliche
Wohnungsverwaltung
im Auftrag einer privaten Erbengemeischaft.
Die Kombi hat auch einen Vorteil. Die sind vermutlich so zerstritten, dass
die nicht mal den Konsens finden dich rausschmeißen zu lassen ;-)
Post by Tom Kurpjuweit
_____
CU|om
--
http://logicalbrain.de
Tobias Schuster
2012-04-05 08:16:01 UTC
Permalink
Post by Tom Kurpjuweit
Post by Tobias Schuster
Wenn dein Vermieter nicht gerade eine dieser
Wohnungsbauheuschrecken ist, werdet ihr sicherlich
eine Lösung finden.
Es ist noch sehr viel Schlimmer: Es ist eine gewerbliche Wohnungsverwaltung
im Auftrag einer privaten Erbengemeischaft.
Na Mahlzeit! Obwohl, vielleicht nützt auch ein netter
freundlicher Brief an die Verwaltung.
Und ggfls. nach 3 Wochen eine Erinnerung mit Frist-
setzung. Danach wäre dann die Eigenhilfe angesagt.
Hier würde ich dann aber einen ansässigen Elektriker
beauftragen und die Rechnung weiterreichen.
Holger
2012-04-05 01:48:57 UTC
Permalink
Post by Tom Kurpjuweit
Frage: Ist es zulässig eine klassische Nullung nachträglich durchführen?
Da du die Anlage nicht komplett neu installieren willst, kannst du in
der Steckdose klassisch nullen. Würde ich jedenfalls so machen. Wenn du
viel Panik schiebst und ordentlich was an Kohle über hast, kannst du
natürlich auch einen Trenntrafo zwischen deiner Steckdose und dem einen
Verbraucher betreiben, den du an der Sekundärwicklung deines Trafos dann
nur noch anschließen darfst. Schutztrennung ist jedenfalls eine
zulässige Schutzart.

Natürlich kannst du deinen Vermieter auch bitten, die komplette
Elektroinstallation zu erneuern. Aber ob der das auch macht, steht auf
einem anderen Blatt.

Was diese tolle 20-Ampere-Sicherung betrifft: Raus damit. Die Leitungen
sind dafür zu dünn. Nimm eine 10-Ampere-Sicherung. Die gehört sich da
rein. Oder überantworte die Sache einem Handwerksbetrieb. Der kann dir
da kompetent weiterhelfen.

HTH, Holger
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