Tom Kurpjuweit
2012-04-03 16:15:06 UTC
Hallo NG!
Heute habe ich während Renovierungsarbeiten in einem der Zimmer das erste
mal die einzige vorhandene Steckdose ausgewechselt. Dabei habe ich
festgestellt, dass die alte Dose nur mit zwei Leitungen älterer Bauart
(grau und schwarz) an L und N angeschlossen ist. Das wäre ja nicht so
dramatisch, wenn man klassisch nullt, doch die dafür übliche Brücke zum
Schutzkontakt der Steckdose fehlt komplett.
Frage: Ist es zulässig eine klassische Nullung nachträglich durchführen?
Nächste Frage: Die Hütte ist Baujahr 1954 und ich wohne zur Miete. Da es
eine Mietwohnung ist, haftet da nicht der Vermieter für die
Elektroinstallation? Selbst wenn ich nun erst nach 10 Jahren erhebliche
Mängel daran feststelle, halte ich es dennoch für angebracht die
Installation einmal einer gründlichen Überprüfung unterziehen zu lassen.
Natürlich zu Lasten des Vermieters, richtig?
Da wäre nämlich noch ein Problem: Die ganze Wohnung hat nur eine einzige
Phase mit nur einer einzigen Sicherung. Die hat einer meiner Vormieter
bereits einmal großzügig gegen eine mit 20A ausgewechselt, vermutlich weil
er es leid war ständig die Sicherung wieder reinzudrücken. Auch mir reicht
der verfügbare Strom (mit 20A) manchmal nicht aus. Eine Wandbeheizung habe
ich allerdings noch nicht festgestellt. Original waren wohl mal 8 Ampere
vorgesehen, der alte Automat (!) liegt noch im Kasten. Da ich bezweifle,
dass der Vormieter auch den Leitungsquerschnitt verdoppelt hat, wird der
Elektriker, der da zur Überprüfung kommen mag, die 20A Sicherung aus
Sicherheitsgründen verständlicher Weise durch ein 12A Modell ersetzen
wollen. Damit wäre mir dann aber auch nicht geholfen...
Ich koche mit Gas und mache auch das warme Wasser mit Gas, daher hat man
wohl 1954 geglaubt dass man mit einer Phase dicke auskommt. Zeitgemäß ist
das ja sicherlich nicht mehr.
Die für mich allerwichtigste Frage: In wie weit ist der Vermieter hier in
der Verantwortung? Ich wage ja nicht davon zu träumen, dass er mir einen
Drehstromanschluss mit 3 x 16A und FI nebst kompletten Leitungsaustausch in
den Wänden und anschließender Renovierung einfach so aus einer guten Laune
heraus spendiert... Oder etwa doch?
Zumindest die Überprüfung geht doch wohl hoffentlich auf seine Kappe? Ich
habe kaum Lust alle Steckdosen aufzuschrauben und die Nullung zu checken.
Zumal ich den Verdacht habe, dass in der Küche bereits in der Abzweigdose
genullt wurde, denn da habe ich meiner Erinnerung nach auch einen
Schutzleiter gesehen (muss ich mal prüfen).
Anmerkung: Ich bin von Beruf Informationselektroniker und somit auch
"Elektofachkraft" im engeren Sinne. Ich kann (und darf) durchaus Steckdosen
austauschen und Probleme erkennen und beseitigen, dennoch bin ich kein
Elektriker. Letzter kennt sich damit eben besser aus, bei mir sind 12 Volt
schon 'ne Menge und alles über 1 Ampere ist sowieso Starkstrom :-)
_____
CU|om
Heute habe ich während Renovierungsarbeiten in einem der Zimmer das erste
mal die einzige vorhandene Steckdose ausgewechselt. Dabei habe ich
festgestellt, dass die alte Dose nur mit zwei Leitungen älterer Bauart
(grau und schwarz) an L und N angeschlossen ist. Das wäre ja nicht so
dramatisch, wenn man klassisch nullt, doch die dafür übliche Brücke zum
Schutzkontakt der Steckdose fehlt komplett.
Frage: Ist es zulässig eine klassische Nullung nachträglich durchführen?
Nächste Frage: Die Hütte ist Baujahr 1954 und ich wohne zur Miete. Da es
eine Mietwohnung ist, haftet da nicht der Vermieter für die
Elektroinstallation? Selbst wenn ich nun erst nach 10 Jahren erhebliche
Mängel daran feststelle, halte ich es dennoch für angebracht die
Installation einmal einer gründlichen Überprüfung unterziehen zu lassen.
Natürlich zu Lasten des Vermieters, richtig?
Da wäre nämlich noch ein Problem: Die ganze Wohnung hat nur eine einzige
Phase mit nur einer einzigen Sicherung. Die hat einer meiner Vormieter
bereits einmal großzügig gegen eine mit 20A ausgewechselt, vermutlich weil
er es leid war ständig die Sicherung wieder reinzudrücken. Auch mir reicht
der verfügbare Strom (mit 20A) manchmal nicht aus. Eine Wandbeheizung habe
ich allerdings noch nicht festgestellt. Original waren wohl mal 8 Ampere
vorgesehen, der alte Automat (!) liegt noch im Kasten. Da ich bezweifle,
dass der Vormieter auch den Leitungsquerschnitt verdoppelt hat, wird der
Elektriker, der da zur Überprüfung kommen mag, die 20A Sicherung aus
Sicherheitsgründen verständlicher Weise durch ein 12A Modell ersetzen
wollen. Damit wäre mir dann aber auch nicht geholfen...
Ich koche mit Gas und mache auch das warme Wasser mit Gas, daher hat man
wohl 1954 geglaubt dass man mit einer Phase dicke auskommt. Zeitgemäß ist
das ja sicherlich nicht mehr.
Die für mich allerwichtigste Frage: In wie weit ist der Vermieter hier in
der Verantwortung? Ich wage ja nicht davon zu träumen, dass er mir einen
Drehstromanschluss mit 3 x 16A und FI nebst kompletten Leitungsaustausch in
den Wänden und anschließender Renovierung einfach so aus einer guten Laune
heraus spendiert... Oder etwa doch?
Zumindest die Überprüfung geht doch wohl hoffentlich auf seine Kappe? Ich
habe kaum Lust alle Steckdosen aufzuschrauben und die Nullung zu checken.
Zumal ich den Verdacht habe, dass in der Küche bereits in der Abzweigdose
genullt wurde, denn da habe ich meiner Erinnerung nach auch einen
Schutzleiter gesehen (muss ich mal prüfen).
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austauschen und Probleme erkennen und beseitigen, dennoch bin ich kein
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schon 'ne Menge und alles über 1 Ampere ist sowieso Starkstrom :-)
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